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Investitionen kommen schneller zum Zug

Neues Gesetz beschleunigt Modernisierung – etwa im Bahnverkehr

Der Bundestag debattiert das „Investitionsbeschleunigungsgesetz“. Hinter dem langen Namen steht eine Maßnahme, durch die einfacher, effizienter, transparenter und schneller geplant und gebaut werden kann.

Warum debattiert der Bundestag das Gesetz? Bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben – wie der Digitalisierung von Bahnstrecken oder der Verlängerung von Bahnsteigen – steckten bisher viele davon lange in den Verwaltungen fest oder wurden durch Gerichtsverfahren verzögert. Durch das neue Gesetz werden Genehmigungen beschleunigt, Prozesse entschlackt und Gerichtsverfahren abgekürzt.

Gut für den Standort Deutschland

Vereinfacht gesagt, wird durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz das Geld für den Schienenverkehr schneller verbaut – das ist gut für die Bürger und gut für den Klimaschutz. Ralph Brinkhaus, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte betont: „Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz wirft Deutschland den Turbo an. Endlich kann in unserem Land schneller geplant und gebaut werden – dafür haben sich die Unions-Parteien mit aller Kraft eingesetzt. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, Investitionen schneller und effektiver realisieren zu können. Nur so können wir den Standort Deutschland stärken und zukunftssicher gestalten.“

Ulrich Lange, der für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, weist darauf hin: „Seit Jahren kommen wir bei der nachträglichen Elektrifizierung von Schienenwegen nicht richtig voran. Mit den geplanten Erleichterungen werden bestimmte Vorhaben von der Genehmigung befreit. So kann die klimafreundliche Schiene gestärkt werden. Gerichtsverfahren für komplexe Infrastrukturprojekte müssen nicht mehr alle Instanzen durchlaufen.“

Schneller barrierefrei

Was genau steht in dem Gesetz? Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und weiterer kleiner Baumaßnahmen, z.B. die Digitalisierung einer Bahnstrecke, werden vereinfacht; die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen oder etwa deren barrierefreier Umbau werden grundsätzlich von der Genehmigungspflicht befreit; die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird gelockert – sie entfällt etwa bei der Erneuerung von Bahnübergängen.

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – etwa aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort losgelegt und gebaut werden – denn die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt dann.