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Hans-Jürgen Thies: "Die Bewahrung der Schöpfung ist eines der Kernanliegen der Unionsparteien"

Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bewahrung der Schöpfung ist eines der Kernanliegen der Unionsparteien. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Deshalb ist eine Förderung und Verbesserung des Tierschutzes selbstverständlich eine Herzensangelegenheit für die Unionsfraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die AfD und die FDP fordern in ihren Anträgen mehr staatliche Kontrollen in Nutzbetrieben. In der Tat gibt es da Vollzugsdefizite auf Länderebene. Hierüber haben wir schon wiederholt auch im Ernährungsausschuss debattiert.

Ich möchte näher eingehen auf den Gesetzentwurf der Grünen. Der Entwurf sieht vor, die strafrechtlichen Bestandteile aus dem Tierschutzgesetz in das Strafgesetzbuch und damit aus dem Nebenstrafrecht in das Kernstrafrecht zu überführen. Außerdem sollen vermeintliche Strafbarkeitslücken geschlossen und Strafschärfungen eingeführt werden.

Interessant ist die Begründung der Grünen. Sie sagen nämlich, dass sie sich auf Recherchen investigativer Journalistinnen und Journalisten sowie von Tierschutzorganisationen stützen. Die Ergebnisse solcher Recherchen werden allerdings in der Gesetzesbegründung überhaupt nicht erwähnt. Genauso werden keine Quellen angegeben. Man stützt sich sozusagen auf Rechtstatsachen, die als solche überhaupt nicht benannt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie wandeln hier auf sehr dünnem Eis. Das will ich Ihnen ganz deutlich sagen.

(Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Machen Sie sich hier bitte nicht zur Speerspitze einer militanten Gruppe von zum Teil kriminell handelnden Tierschutzaktivisten

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)

und von fragwürdigen Skandalreportern! Sie bereiten sonst den kriminellen Stalleinbrechern den Boden und geben diesen Elementen, die in Wirklichkeit mit dem Tierwohl überhaupt nichts im Sinn haben,

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie einen Beleg vorlegen für diese Äußerungen?)

eine vermeintlich politisch-moralische Rechtfertigung. Das sollten Sie nicht tun.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch eine Unterstellung!)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Grünen ist rechtspolitisch und rechtsdogmatisch eine ganz dünne Suppe. Es ist eine ganz dünne Suppe, was Sie da rechtsdogmatisch und rechtspolitisch auf den Weg bringen wollen.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Rede ist eine ganz dünne Suppe!)

Wenn Sie das Tierschutzstrafrecht aus dem Schattendasein befreien wollen, indem Sie einen § 141 Strafgesetzbuch einfügen und diesen einbetten wollen zwischen dem § 140, der die Billigung von Straftaten beinhaltet, und dem § 142, der Fahrerflucht beinhaltet,

(Lachen bei Abgeordneten der FDP)

frage ich mich: Wie weit sind Sie von der Rechtswirklichkeit entfernt? Ich bin entsetzt, muss ich ganz ehrlich sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Eine alte Weisheit sagt: Die Strafe muss auf dem Fuße folgen. Wir haben in den §§ 2 bis 16 Tierschutzgesetz ganz dezidierte Regelungen zu den Ge- und Verboten.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das passiert aber ja nicht!)

Da steht genau drin, wie wir als Menschen mit unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, umzugehen haben.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Passiert aber nicht!)

Dann ist es ganz logisch und konsistent, wenn dann in den §§ 17 und 18, unmittelbar anschließend, die Sanktionen geregelt sind, sodass man genau weiß: Wer gegen die vorgenannten Verbote verstößt, hat die und die Sanktionen und Strafen zu erwarten.

(Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das ist konsequent, nicht aber, es in ein anderes Gesetz zu verlagern. Das ist eine rechtssystematische Irrfahrt.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist eine Klamaukrede, die Sie da halten!)

Das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)

Auch inhaltlich kann ich Ihrem Entwurf überhaupt nichts Gutes abgewinnen. Wer meint, staatliche Kontrolldichten dadurch zu erhöhen, dass man amtlichen Veterinären eine Beschützergarantenstellung sozusagen zuweist und deren Untätigkeit strafschärfend auch noch pönalisiert, der irrt gewaltig. Noch viel mehr verschreckt man die Amtsveterinäre, wenn man, wie es im Gesetzentwurf der Grünen vorgesehen ist, bereits deren fahrlässige Untätigkeit unter Strafe stellt.

Tierquälerei ist rechtsdogmatisch ein Erfolgsdelikt. Deshalb war bisher der bloße Versuch straffrei. Das wollen Sie jetzt gern ändern. Das wirft aber in der Rechtspraxis ganz schwierige Abgrenzungsfragen auf. Wo soll im Tierschutzstrafrecht denn bei Unterlassungshandlungen von Garanten der strafrechtliche Versuch beginnen? Machen Sie sich dazu mal Gedanken! Bereits die nicht artgerechte Haltung oder Fütterung eines Tieres könnte somit künftig schon ein strafbarer Versuch sein.

Der Gesetzentwurf der Grünen würde künftig jeden Tierhalter in Deutschland, egal ob privat oder gewerblich, mit einem Bein ins Gefängnis stellen. Das geht uns entschieden zu weit. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab wie auch die Anträge von FDP und AfD.

Vielen herzlichen Dank und Ihnen allen ein schönes Osterfest.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)