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Hans-Jürgen Thies: Der Wolf hat hohes Verhetzungspotenzial

Rede zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mittlerweile leben bei uns rund 1 300 Wölfe, ganz überwiegend im Norddeutschen Tiefland.

(Karsten Hilse [AfD]: Nein, nein, nein, nein! In der Lausitz auch!)

In einzelnen Landkreisen – in einzelnen Landkreisen – gibt es bereits sechs territorial bestätigte Wolfsrudel und damit die größte Wolfsdichte weltweit. In den betroffenen Wolfsregionen führt diese Situation zu großer Verunsicherung der ländlichen Bevölkerung und bei den Weidetierhaltern. Auf diese Konfliktsituation muss die Politik Antworten finden, und zwar praxisgerechte Antworten.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Weidetierprämie zum Beispiel!)

Herdenschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten sind selbstverständlich wichtig und notwendig, sie werden aber auf Dauer das Problem nicht lösen. Wer meint, mit immer ausgefeilteren Umzäunungsmethoden eine friedliche Koexistenz zwischen Wölfen und Weidetieren erreichen zu können, der irrt gewaltig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP)

Wir begeben uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, in eine Aufrüstungsspirale, die wir gegen den intelligenten Wolf nicht gewinnen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Was heißt denn das? Durchladen, oder was?)

Bedenken Sie bitte, dass Ein- und Aushegeschutz zwei Seiten ein und derselben Medaille sind.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Dann tun Sie doch etwas!)

Die in zahlreichen Schaugehegen in Deutschland gehaltenen Wölfe müssen ausbruchssicher in Gehegen gehalten werden, die durch ortsfeste, mindestens 2,20 Meter hohe engmaschige Zäune mit Überkletterschutz

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das ist Gefangenschaft!)

und mit 50 Zentimeter tief in die Erde eingelassenem Untergrabungsschutz ausgestattet sind.

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Hört! Hört!)

Logischerweise müsste die gleiche Zaunqualität auch erforderlich sein, um Weidetiere vor eindringenden Wölfen zu schützen.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: So ein Quatsch!)

Wie wollen Sie aber beispielsweise eine Mutterkuhherde auf einer 100 Hektar großen mit Gräben durchzogenen Grünlandschaft und Grünfläche schützen? Wolfsdichte Zaunanlagen sind hier weder praktikabel, noch sind sie finanzierbar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP)

Außerdem: Wolfsichere Zaunanlagen zerschneiden die Offenlandschaft, versperren Lebensräume für wild lebende Tiere und sind deshalb für die Biodiversität absolut schädlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP)

Wenn es im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BNatSchG jetzt heißt, die positive Bestandsentwicklung der Wölfe in Deutschland sei ein Erfolg des Artenschutzes und als solches zu begrüßen, so kann ich diese Einschätzung nicht teilen.

(Beifall der Abg. Karsten Hilse [AfD] und Carina Konrad [FDP])

Artenschutz und Tierschutz sind unteilbar. Die Rückkehr des Wolfes hat in seinen Verbreitungsgebieten zur umgehenden Ausrottung einer anderen heimischen Tierart, nämlich der Mufflons, geführt. Der Wolf führt somit in Deutschland zum Artenschwund.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD und der Abg. Carina Konrad [FDP])

Dennoch begrüßt die CDU/CSU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, weil er die Rechtssicherheit beim Erhalten und bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen erhöht

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das werden wir noch sehen!)

und weil er die durch Artikel 16 Absatz 1e der FFH-Richtlinie eröffneten Handlungsspielräume erweitert.

Die geplante Gesetzesänderung kann – der Kollege Schulze hat es schon erwähnt – allerdings nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem engagierten nationalen Wolfsmanagement sein. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern müssen nun rasch nationale und regionale Bestandspflegepläne entwickelt werden, deren Umsetzung durch bestandspflegende Jagd zu erfolgen hat.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege.

Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU):

Dass dies auch bei der Regulierung einer streng geschützten Art durch EU-Recht durchaus möglich ist, hat jüngst das EuGH-Urteil vom 10. Oktober 2019 deutlich bestätigt.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Lesen Sie das Urteil noch einmal!)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege Thies, bitte kommen Sie zum Schluss.

Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU):

Ja. – Dann will ich einfach nur noch eines sagen.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Nein, Sie kommen jetzt zum Schluss bitte.

Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU):

Jawohl. – Ich will einen Appell an die Fraktionen des Deutschen Bundestages richten: Der Wolf hat hohes Verhetzungspotenzial. Wir haben – –

(Beifall der Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD] und Carina Konrad [FDP] – Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau!)