Skip to main content

Dr. Matthias Heider: "Der Einzelhandel ist einer der am stärksten umkämpften Märkte in unserem Land""

Rede zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Lebensmittelmarkt, der Einzelhandel, ist einer der am stärksten umkämpften Märkte in unserem Land. Ich bin Ihnen, Frau Ministerin, liebe Frau Klöckner, ganz dankbar, dass Sie noch mal deutlich gemacht haben: Wenn sich vier Unternehmen 85 Prozent des Marktes teilen, dann muss man auf die Einhaltung der Spielregeln aufpassen. Lieber Herr Kollege Spiering, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass es Ihr Minister gewesen ist, der dem größten Marktteilnehmer vor einigen Jahren seinen Marktanteil noch mal vergrößert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Florian Toncar [FDP])

Das war übrigens der Anlass dafür, dass unsere beiden Fraktionen das Ministererlaubnisverfahren im Wettbewerbsrecht noch einmal neu geregelt haben und mit Funktionen der Berichterstattung an den Deutschen Bundestag versehen haben, damit Exekutive eben nicht einfach das tut, was sie will, und etwas durchwinkt, sondern damit sich das der Kontrolle des Parlamentes nicht entzieht. Das haben wir auch jetzt in der Wettbewerbsrechtsnovelle noch einmal bestätigt. Das war eine gute Entscheidung für den Deutschen Bundestag, eine gute Entscheidung für den Wettbewerb.

Meine Damen und Herren, wir haben es jetzt mit dem Kampf gegen unfaire Vertragspraktiken zu tun, die insbesondere den Lieferanten im Lebensmitteleinzelhandel große Sorgen machen. Diese starke Marktkonzentration drückt in Deutschland die Preise sogar unter das Preisniveau vieler Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine hohe Verkaufsstellendichte, der verstärkte Rückgriff des Einzelhandels auch auf Eigenmarken, die hohe Erwartungshaltung der deutschen Verbraucher an niedrige Preise: All das erhöht den Druck in den Preisverhandlungen zwischen Lieferanten und den Abnehmern. Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe ist es, auf die Spielregeln in diesen Preisverhandlungen zu achten.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner berühmten Entscheidung zu den Hochzeitsverhandlungspreisen gesagt, dass „hartes Verhandeln als immanentes Element funktionsfähigen Wettbewerbs“ auch für Unternehmen mit starker Marktstellung gilt. Das hat seine Grenzen jedoch da, wo es um Konditionen geht, die keiner sachlichen Rechtfertigung mehr zugänglich sind. Hier bringt dieses Gesetz Licht in das Dunkel der Preisverhandlungen in der Lieferkette. Es bringt Licht da, wo wir zulässige Vertragsklauseln haben, wo wir unfaire Vertragsklauseln haben und wo wir rechtswidrige haben. Eine solch strikte Unterscheidung müssen wir für alle Marktteilnehmer durchführen.

Ich freue mich, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft jetzt mit dieser Aufsicht betraut wird; das ist eine Sonderzuständigkeit im Wettbewerbsrecht. Wir werden, wie ich glaube, schon bald eine ganze Reihe von Praktiken besichtigen können. Die müssen wir uns dann auch im Wege einer Rückschau auf das Gesetzgebungsverfahren hier noch einmal vornehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)