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Björn Simon: "Am Ende stehen die Wiederverwendung oder das Recycling"

Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ausgediente Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen ebenso gefährliche Schadstoffe und haben deswegen in der Restmülltonne und in der Umwelt nichts verloren.

Eigentlich ist das ja auch jedem bewusst. Die Frage lautet daher: Wieso funktioniert die fachgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten in vielen Fällen nicht? Klar ist: Am Ende des Lebenszyklus eines Elektrogerätes stehen, zumindest geplant, die Wiederverwendung oder das Recycling. Das ist notwendig, um Rohstoffe für neue Produkte zu gewinnen, ohne sie unter zumeist menschenrechtswidrigen oder auch umweltfeindlichen Bedingungen als Primärrohstoffe erneut gewinnen zu müssen.

Allein im Jahr 2019 sind weltweit 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott angefallen. Das hat der „Global E-waste Monitor 2020“ festgestellt: eine Zunahme von Elektroschrott um ein Fünftel der Gesamtmenge in nur fünf Jahren. Zwar liegt die Recyclingquote von Metallen im Elektroschrottbereich in Deutschland bei über 95 Prozent – das klingt erst mal beachtlich –; dem Erfolg steht allerdings eine traurige Wahrheit gegenüber: stagnierende, verhältnismäßig niedrige Sammelmengen.

Um diese negative Entwicklung in Deutschland umzukehren, trat 2015 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Damit hat die Bundesregierung bereits damals eine gute Grundlage für die erfolgreiche Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten geschaffen. Mit der heute zu beschließenden Novelle werden wir das ElektroG ganz im Sinne der Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln und an die heute vorherrschenden Gegebenheiten anpassen.

Kern der Novelle ist die Steigerung der Sammelmengen sowie die Stärkung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Deutschland. Für uns als Union ist klar: Um die Sammelmengen signifikant zu steigern, ist es unabdingbar, die Endverbraucher, also die Bürgerinnen und Bürger, besser über die Möglichkeiten zur Entsorgung zu informieren und die Praxistauglichkeit zu verbessern. Daher sehen wir auch die Einrichtung neuer Rücknahmestellen als notwendig an.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Ausweitung von Annahmestellen, die sowieso schon regelmäßig zur Deckung des täglichen Bedarfs aufgesucht werden, zu höheren Sammelmengen führen wird. Das betrifft jetzt natürlich nicht den kleinen Schreibwarenladen um die Ecke oder den sogenannten Tante-Emma-Laden. Es kommt jedoch zu einer erweiterten Rücknahmepflicht des Handels; das ist klar.

Das birgt auch gewisse Herausforderungen, wie es jetzt schon gesagt wurde. Aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst auf eine Ladengröße von mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche bei Elektronikfachmärkten und mindestens 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche im Lebensmitteleinzelhandel verständigt und die verpflichtende Rücknahme auch ohne Neukauf eines Gerätes auf eine Kantenlänge zurückzunehmender Geräte von maximal 25 Zentimetern und maximal drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Damit wollen wir verhindern, dass der stationäre Handel zukünftig alleine das gesamte Aufkommen von Elektroaltgeräten, die heutzutage auch immer mehr im Onlinehandel erworben werden, stemmen muss. Viele elektronische Produkte, die wir online bestellen, kommen mittlerweile aus Asien, besonders aus China, und nehmen den Weg über den europäischen Binnenmarkt. Der Kunde merkt in der Regel gar nichts davon: Online bestellt, an die Haustür geliefert und zur Verfügung gestellt, ganz einfach.

Alle Hersteller von Elektrogeräten, ob in Deutschland, Europa oder international, die ihre Waren in Deutschland vertreiben, sind dabei bereits heute zur Registrierung ihrer Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, EAR, verpflichtet. Ein Blick in die Praxis macht aber auch deutlich, dass vor allem ausländische Anbieter dieser Pflicht bis heute oft nicht nachkommen und ihre Waren über elektronische Marktplätze und Vorführplattformen auf dem deutschen Markt anbieten. Mit der Novelle nehmen wir daher diese elektronischen Marktplätze verstärkt in die Pflicht, mit klaren Regeln das Anbieten von nicht registrierten Waren zu unterbinden.

Eine weitere Veränderung, die mit der Novelle einhergehen wird, ist, dass neben den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie den bereits angesprochenen Vertreibern und Herstellern zukünftig auch zertifizierten Erstbehandlungsanlagen die Möglichkeit eingeräumt wird, Elektroaltgeräte direkt vom Endnutzer annehmen zu können. Auch durch diese Ausweitung des Angebotes für Verbraucherinnen und Verbraucher zur kostenlosen Rückgabe versprechen wir uns eine Steigerung der Sammelmengen. Dass diese Neuregelung vor allem bei den öffentlichen Entsorgungsträgern zu Vorbehalten führt, können wir durchaus nachvollziehen.

(Andreas Bleck [AfD]: Ja, das stimmt!)

Daher ist es uns ein Anliegen, die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aufzufordern, die Wirkung der Einbeziehung von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen auf die Rücknahmestrukturen für Elektro- und Elektronikaltgeräte nach zwei Jahren genau zu evaluieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen bei Sammelmengen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu legen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen: Kern der Novelle des ElektroG ist es, ein noch engeres Sammelnetz für Elektrogeräte aufzubauen. Wenn wir die Sammelmengen steigern wollen – das ist das große Ziel –, müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher mitnehmen. Wir müssen sie sensibilisieren, ihre alten Fernseher, ausgediente Kaffeemaschinen, das defekte Handy dem richtigen Entsorgungsweg und dem anschließenden Recycling zuzuführen. So schaffen wir es, wertvolle Rohstoffe in unserem Wirtschaftskreislauf zu erhalten und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter zu stärken. Der Parlamentarische Staatssekretär hat es noch mal gesagt: Reparieren ist besser als Recycling; aber Recycling ist doch besser als die Entsorgung im Restmüll.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)