
Sebastian Brehm: Wir wollen einen starken Zoll!
Rede zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Immer wenn eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss, empfiehlt es sich, im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, nicht mehr in eine Novellierung aufzunehmen als unbedingt nötig. Zu oft haben wir erlebt, dass wir über das Ziel hinausschießen und manches überreglementieren. Gleiches gilt vom Prinzip für gesetzgeberische Notwendigkeiten, die sich aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben. Beim Zollfahndungsdienstgesetz haben wir es mit beidem zu tun: Europarechtliche Datenschutzanforderungen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz haben eine Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes erforderlich gemacht. Zudem war darüber hinaus eine Neustrukturierung aber auch deshalb notwendig, weil der Zoll immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt wird.
In Deutschland sichern heute rund 39 000 Zöllnerinnen und Zöllner täglich die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens, sie fördern den Wirtschaftsstandort Deutschland, und sie tragen zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme bei. Die Männer und Frauen des Zolls schützen unsere Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.
Die Anforderungen an den Zoll entwickeln sich ständig weiter, und in den letzten Jahren kamen immer weitere neue Aufgabenfelder hinzu, wie beispielsweise die Überwachung des Mindestlohns oder aber die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.
Zur Erfüllung dieses sehr breiten Aufgabenspektrums bedarf es einer modernen und flexiblen Organisationsstruktur, und seitens der Politik braucht es entsprechende Unterstützung.
Lassen Sie mich an dieser Stelle für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion meinen Dank an all diese rund 39 000 Zöllnerinnen und Zöllner im Land richten, die auch heute unsere Staatsfinanzen und Sozialsysteme schützen sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz gewährleisten – und das teilweise auch unter dem Einsatz ihres Lebens. Sie machen ihre Arbeit sehr gut. Herzlichen Dank dafür!
Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Verbesserung der Grundlagen für die praktische Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner, er verbessert aber auch die Möglichkeiten der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Ein Beispiel: Das neue Gesetz erleichtert die Nutzung von schon vorhandenen Daten, insbesondere zur Gefahrenabwehr. Bisher mussten Zollfahnder, die bei Ermittlungen einer Straftat – wie zum Beispiel Schmuggel – Hinweise auf eine weitere Straftat – wie zum Beispiel Geldwäsche – erhielten, zunächst belegen, dass auch die zweite Straftat schwer genug ist, um auf gesetzlicher Grundlage Daten zu ermitteln. Nunmehr reicht es aus, dass der Ermittler die gesetzliche Grundlage für gegeben hält.
Künftig sind die Ermittler des Zolls de facto gleichgestellt mit ihren Kolleginnen und Kollegen des Bundeskriminalamts. Verdeckte Ermittler sind nicht nur zu Zwecken der Strafverfolgung notwendig, sondern auch zur Gefahrenabwehr. Und das leistet der Zoll.
Erfolgen soll diese Gefahrenabwehr zum Beispiel mittels Überwachung der Telekommunikation. Diese Überwachung muss mit einem verdeckten Ermittler erfolgen, der die gerade von Drogendealern über WhatsApp und Messenger genutzten Codeworte auch kennt. Es ist gut und richtig, dass der Umgang mit diesen Daten jetzt neu geregelt wird, nämlich im Sinne einer effektiven Verbrechensbekämpfung.
Die künftigen Mehrbefugnisse des Zolls im Bereich der Straftatenverhütung sind gleichzeitig auch Mehraufgaben. Wie bei allen Mehraufgaben müssen wir immer auch im Blick haben, dass damit dann auch Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln einhergehen. Die neuen Aufgaben des Zollfahndungsdienstgesetzes sollten sich am Ende im Planstellen- und Sachhaushalt der Zollverwaltung auch wiederfinden. Reicht der Planstellenaufwuchs? Müssen wir nachsteuern? Wie schaut es mit den Ausbildungskapazitäten aus? Bei der Ausbildung qualifizierten Fachpersonals müssen wir konsequent und nachhaltig investieren. Diese Punkte wollen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit den Fachleuten und Sachverständigen in der Anhörung noch vertiefen.
Wir wollen einen starken Zoll! Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Grundlagen einer effektiven Arbeit unserer Zöllnerinnen und Zöllner. Das ist gut und richtig. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf.