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Sebastian Brehm: "Sanierungsmaßnahmen müssen zu einer Energieeinsparung führen"

Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung

Der Schutz des Klimas ist eine der großen globalen Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb haben sich 197 Staaten auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Auch in Deutschland sind große Anstrengungen notwendig, um die nötigen CO2-Einsparungen zu erreichen.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 versuchen wir, über ein breites Maßnahmenbündel die vorgegebenen Klimaziele zu erreichen. Unter anderem haben wir hierzu das Einkommensteuergesetz um § 35c ergänzt. Vereinfacht gesagt, sieht § 35c vor, Gebäude aus dem 20. Jahrhundert energetisch auf den Stand des 21. Jahrhunderts zu bringen. Wer an seinem Wohnhaus beispielsweise neue, bessere Türen, dreifachverglaste Fenster, eine Lüftungsanlage, eine Wärmedämmung, eine moderne Heizung oder elektrische Anlagen für Smarthomes einbaut, kann einen prozentualen Anteil der Aufwendungen von seiner Steuerschuld abziehen.

Natürlich ist es wichtig, dass die Sanierungsmaßnahmen auch tatsächlich zu einer Energieeinsparung führen. Deswegen macht die sogenannte Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung hier richtigerweise gewisse Vorgaben. Grundsätzlich läuft es so: Ein Fachunternehmen – und es muss zwingend ein Fachunternehmen sein – führt die Baumaßnahme durch. Anschließend weist das Fachunternehmen nach, dass die Voraussetzungen der Verordnung dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind. Das Finanzamt prüft dann das Vorliegen und die Ordnungsmäßigkeit der Bescheinigung.

Mit der vorliegenden Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmenverordnung passen wir die Verordnung erstmals an Erfahrungen aus der Praxis an. Insbesondere dehnen wir den Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Fenstermonteure aus.

Konkret nehmen wir folgende Gewerke neu auf: Ofen- und Luftheizungsbau, Schornsteinfegerarbeiten und Rollladen- und Sonnenschutztechnik. Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Schornsteinfeger helfen bei der Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Die Aufnahme der Rollladen- und Sonnenschutztechniker gewährleistet, dass durch entsprechende Rollläden Wohnräume auch im Hochsommer hinreichend kühl sind, sodass keine Klimaanlagen gebraucht werden. Die Förderung kleiner Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen, sogenannter Mini-KWK- Anlagen, ist mir ein wichtiges Anliegen im Rahmen dieser Verordnung. Ich freue mich deshalb, dass wir per Protokollerklärung festgehalten haben, dass nach dem Verständnis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mini- KWK unter erweiterten Voraussetzungen weiterhin förderfähig sind. Wir verbinden also Ökonomie und Ökologie weiter miteinander und schaffen weitere Anreize, um die Klimaziele zu erreichen und eine Energieeinsparung zu erreichen. Auf diesem Weg wird es noch eine Vielzahl von gesetzlichen Verbesserungen und Gesetzen geben, die wir gemeinsam umsetzen werden.