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Rentenpaket, Entlastungen von Familien, Änderung des Asylgesetzes und Stärkung der Pflege

Die Themen der Woche

CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus sprach zum Auftakt der Fraktionssitzung von einem „Herbst des Handelns“. Brinkhaus würdigte auch den angekündigten Rückzug Angela Merkels vom Amt der CDU-Vorsitzenden.

Die Unionsfraktion schulde Angela Merkel „großen Respekt“ und „großen Dank“, da sie als Parteichefin im Laufe der vergangenen Jahre diverse Koalitionen zusammengehalten habe. „Das waren gute Jahre für Deutschland“, sagte der Fraktionsvorsitzende. Mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel werde man auch die verbleibenden drei Jahre bis zum Ende der Wahlperiode 2021 eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Fraktionsvize Georg Nüßlein stellte vor der Fraktionssitzung die geplanten Verbesserungen bei der Pflege vor, die am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden sollen. Dabei geht es hauptsächlich um mehr Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für Kranken- und Altenpfleger. Aus der Pflege werde der Wettbewerbsdruck herausgenommen, sagte Nüßlein. Sie könne künftig nicht mehr „als Steinbruch“ genommen werden, um zu sparen. „Pflege ist aber nicht nur eine Frage des Geldes, sondern sie ist gelebte Nächstenliebe“, betonte der CSU-Politiker. Der Stellenwert des Berufs müsse in der Gesellschaft besser anerkannt werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum

Die neue Sitzungswoche startet mit einer umfassenden Debatte zum Thema „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Große Koalition hat sich die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum zu einer ihrer zentralen Aufgaben für diese Legislaturperiode gemacht. Im Fokus stehen dabei die gerechte Verteilung von Ressourcen sowie die Möglichkeit der Teilhabe unabhängig vom Wohnort. „Wir sorgen dafür, dass zwischen Städten und ländlichen Regionen keine Kluft entsteht, dass die Menschen in diesem Land unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungschancen haben“, lautet hierzu die Zielvorgabe im Koalitionsvertrag.

Strukturschwächen in ländlichen Räumen, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern sollen wirkungsvoll bekämpft und die Kommunen beim demografischen Wandel unterstützt werden.

Konkrete Maßnahmen umfassen u.a. die flächendeckende Versorgung mit Gesundheits- und Pflegeangeboten, die Verbesserung von Infrastruktur und Mobilität, der Ausbau von Bildungs- und Kulturangeboten, der Breitband- und Mobilfunkausbau, Unternehmens- und Behördenansiedlungen, die Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft sowie die Fachkräftesicherung. Weiterhin soll ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Städte, Gemeinden und Kreise entwickelt sowie eine überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort ermöglicht werden.

Zur Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung im Juli 2018 die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter Mitwirkung von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt. Bis zum Herbst 2020 soll diese Kommission erste Vorschläge erarbeiten, um dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, näher zu kommen.

Rentenpaket sorgt für eine bessere Altersversorgung

Die Große Koalition hat für eine bessere Altersabsicherung ein umfangreiches Rentenpaket auf den Weg gebracht, das am Donnerstag gleich zu Beginn des Plenums um 9 Uhr zur Abstimmung kommt. Das Gesetz über die Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Festschreibung von Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 vor. Zudem werden Mütter- und Erwerbsminderungsrente deutlich gestärkt. 

So sehen die Pläne von Union und SPD konkret aus: Das Rentenniveau wird bis 2025 bei mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns festgeschrieben. Der Beitragssatz soll gleichzeitig bei höchstens 20 Prozent der Lohn- und Gehaltszahlungen stabilisiert werden. Für die Zeit nach 2025 strebt die Koalition ebenfalls eine so genannte „doppelte Haltelinie“ an. Das heißt, die Beiträge und das Rentenniveau sollen langfristig stabilisiert und abgesichert werden.

Die Erhöhung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 ist ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zum 1. Januar 2019 wird die Mütterrente nun erneut steigen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, erhalten weitere sechs Monate Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Damit wird ihre Erziehungsleistung künftig noch besser anerkannt. Davon profitieren knapp zehn Millionen Menschen in Deutschland.

Zudem wird das Rentenpaket eine erhebliche Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente enthalten. Zukünftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Damit werden bei der Rentenberechnung mehr Versicherungsjahre zugrunde gelegt, was zu einer spürbaren Steigerung der Bezüge führt.

Entlastung für Familien

Am Donnerstag entscheidet der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien. Mit dem Familienentlastungsgesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags umgesetzt.

Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags um jeweils bis zu 400 Euro. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine steuerliche Entlastung von Familien in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro vor. Davon profitieren vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen. 

Asylgesetz: Erweiterte Mitwirkungspflichten für Schutzberechtigte

Ebenfalls am Donnerstag steht eine Änderung des Asylgesetzes zur Abstimmung. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Schutzberechtigte künftig auch in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zur Mitwirkung verpflichtet werden. Bisher gab es solche Mitwirkungspflichten nur im ursprünglichen Antragsverfahren. Der Gesetzentwurf setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Spätestens nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Ergibt diese Prüfung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen, muss diese unverzüglich widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden. An genau dieser Stelle kommt die neue Mitwirkungspflicht zum Tragen. Sie umfasst beispielsweise die Vorlage des Passes/Passersatzes, aller erforderlichen Urkunden/Unterlagen sowie von Angaben gegenüber Behörden.

Für das BAMF ergeben sich durch die neue Mitwirkungspflicht der Betroffenen Vorteile bei der Prüfung von Asylbescheiden. Dem BAMF liegen hierdurch künftig mehr Informationen vor, sodass die Prüfung umfassender und effektiver erfolgen kann. 

Sofortprogramm Pflege

Am Freitag wird im Plenum über den Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonalstärkungsgesetz) abgestimmt. Durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen soll sich nicht nur der Alltag der Kranken- und Altenpfleger, sondern auch die Betreuung der Patienten und Pflegebedürftigen deutlich verbessern. Bis zu 13.000 neue Stellen in der Pflege sollen ab 2019 geschaffen werden.

Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte werden durch das neue Gesetz vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Zusätzlich werden die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig und nicht mehr nur anteilig von den Kostenträgern refinanziert. Durch diese Maßnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Ausbildungsplätze in der Pflege zu schaffen.

Auch die vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland profitieren vom Pflegepersonalstärkungsgesetz. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.