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Michael Donth: Unser erklärtes Ziel mit dem Deutschland-Takt ist die Verdoppelung der Fahrgastzahlen

Rede zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Michael Donth (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wäre Franz Beckenbauer nicht Fußballfunktionär, sondern für Kommunen und Länder zuständig, würde er heute womöglich fragen: Ja is denn heit scho Weihnachten? – Das, worüber wir heute abstimmen, meine Damen und Herren, ist allerdings mehr als ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk an Länder und Kommunen. Es ist ein Quantensprung für den öffentlichen Verkehr, ein Quantensprung für die Schiene. Wenn man die Mittel eines Bundesprogramms, das eigentlich, so war es vereinbart, 2019 hätte auslaufen sollen, nicht einstellt oder mit den bisher knapp 330 Millionen Euro jährlich fortführt, sondern bis 2025 auf 2 Milliarden Euro versechsfacht und danach mit 1,8 Prozent dynamisiert, dann darf man das mit Fug und Recht einen Quantensprung nennen.

Aber damit ist Weihnachten noch nicht vorbei. Mit dem Gesetz, über das wir heute abstimmen, wird der regelmäßige Förderanteil des Bundes von bisher 60 Prozent auf 75 Prozent, bei der Elektrifizierung sogar auf 90 Prozent gesteigert. Mit dem Gesetz wird die Mindestvorhabengröße je nach Fördertatbestand von bisher 50 Millionen auf 30 Millionen Euro, im Einzelfall sogar auf 10 Millionen Euro gesenkt. Und das Gesetz enthält die Anerkennung und Förderung der teuren Planungskosten. Vor allem aber fördern wir in Zukunft die Grunderneuerung, die bisher im Gesetz überhaupt nicht enthalten war. Denn unser erklärtes Ziel mit dem Deutschland-Takt ist die Verdoppelung der Fahrgastzahlen. Damit müssen wir auch sicherstellen, dass neben der noch zu errichtenden auch die vorhandene Infrastruktur gut in Schuss ist. Dafür benötigen wir aber auch gute Verknüpfungen, integrale Taktknoten, die einen barrierefreien Umstieg vom Auto, Bus oder Fahrrad ermöglichen. Auch diese Knoten wollen wir fördern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dass wir diese Weihnachtsgeschenke heute verteilen können, verdanken wir natürlich zunächst dem Steuerzahler; das wurde schon angesprochen. Es ist aber auch Ergebnis einer langen Diskussion mit Experten von Verbänden, Ländern, Kommunen und auch mit den Vertretern der Opposition. Sie alle finden sich mit ihren Forderungen – Kollege Gelbhaar hat das unterstrichen – im heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz wieder; natürlich nicht zu 100 Prozent, aber alle finden sich wieder. Ganz besonders möchte ich mich zuerst bei unserem Bahnbeauftragten Enak Ferlemann und seinem Team und bei meinem – morgen aus dem Bundestag ausscheidenden – Kollegen Martin Burkert und bei Detlef Müller für die gute Zusammenarbeit als Berichterstatter bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Gemeinsam ist es uns gelungen, einen guten Gesetzentwurf noch zu verbessern. Wir senken die Anforderungen an den sogenannten besonderen Bahnkörper und werden somit auch Projekte wie innerstädtische Trassen beispielsweise bei der Regionalstadtbahn in meinem Wahlkreis Reutlingen, in Tübingen, liebe Annette Widmann-Mauz, und anderswo, wo die Altstadtbebauung einen eigenen Bahnkörper nicht zulässt, ermöglichen. Wir senken die Hürden für die Grundsanierung, und wir sorgen dafür, dass auch Mobilitätsformen wie Seilbahnen die Chance bekommen, als Teil des ÖPNV die Straßen zu entlasten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dabei schütten wir die Mittel nicht mit dem Füllhorn aus, sondern es muss volkswirtschaftlich Sinn machen.

Als Bundestagsabgeordneter, als Bahnberichterstatter meiner CDU/CSU-Fraktion, aber vor allem auch als Kommunalpolitiker bin ich – Sie merken das vielleicht – von diesem Gesetz schlichtweg begeistert; denn wir stellen nicht nur mehr Geld bereit. Wir schaffen mit dem neuen GVFG die Voraussetzungen für einen modernen, klima- und kundenfreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Das größte Weihnachtsgeschenk – um im Bild zu bleiben – machen wir daher den Pendlern und solchen, die es noch werden sollen. Wir entlasten – das ist der zweite Bestandteil – die Städte und Gemeinden deutlich.

Der Ball – um bei Franz Beckenbauer zu bleiben – liegt nun im Feld von Ländern und Kommunen, in deren Verantwortlichkeit die Anmeldung der Projekte liegt und die nun mit der Planung loslegen können. Wie gesagt, auch die Planungskosten haben wir in die Förderung aufgenommen. Wir werden genau hinschauen, ob es womöglich Unsicherheiten bei der Bewilligung von Projekten gibt, die vielleicht durch den Erlass von Verwaltungsvorschriften beseitigt werden können, wie es der Bundesrechnungshof angeregt hat. Wenn nötig, müssen wir hier nachsteuern.

Zusammengefasst: Ich bin begeistert. Stimmen Sie zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)