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Marc Henrichmann: "Wir schaffen Sicherheit"

Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand, der jedenfalls demokratisch auf festem Boden steht, will, dass Extremisten im Besitz von Waffen sind oder in den Besitz von Waffen kommen. Das wollen erst recht nicht die vielen Vereine und Verbände, die im Bereich des Schießsportes unterwegs sind. Ich habe jetzt auch einige Gespräche mit diesen geführt, weil ich finde, dass es sich gehört, mit Betroffenen und Beteiligten aller Seiten zu sprechen. Es ist schon beeindruckend, wie viele Gedanken man sich auch da macht, wie man Extremisten von den eigenen Reihen fernhalten kann. Es geht nicht nur um den Nachweis von Übungsstunden, sondern man guckt sich auch sehr genau an, wer da kommt.

Natürlich ist es eine Aussage, die stimmt, wenn man sagt: Wir haben in Deutschland vielleicht das schärfste Waffenrecht weltweit. – Aber es macht natürlich nachdenklich – das ist richtig –, wenn wir sehen, dass es in Fällen wie zum Beispiel Hanau immer wieder Unstimmigkeiten und hier und da auch Behördenversagen gibt. Deswegen war es richtig, das Waffenrecht noch mal auf den Prüfstand zu stellen. So haben wir mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz verschiedene Nachjustierungen vorgenommen. Ich nenne beispielsweise die Pflicht zum Erscheinen, wenn die Behörde der Meinung ist, dass es Zweifel an der Zuverlässigkeit, an der Eignung gibt, oder auch den Bedürfnisnachweis, den wir nachjustiert haben. Wir wollen gerade nicht, dass sich ein psychisch Kranker aus dem Trainingsbetrieb zurückzieht und sich mit seinen Waffen zu Hause einigelt.

Das Ganze ist im letzten Jahr wirksam geworden, scharfgestellt worden, und die letzten Regelungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes sind erst im September wirksam geworden, inklusive des NWR II, sozusagen der Fortschreibung des Nationalen Waffenregisters.

Und trotz der Tatsache, dass wir gerade erst mit dem neuen Recht arbeiten, haben die Grünen hier nicht die Evaluierung abgewartet, um zu sehen, ob das neue Gesetz wirkt, sondern man treibt eine ziemlich bekannte Wahlkampfsau durchs Dorf

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und begleitet das mit einer Kleinen Anfrage, die auch nicht gerade so wirkt, als hätte man sich mit der Materie des deutschen, recht scharfen Waffenrechtes intensiver auseinandergesetzt.

(Zuruf der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Da geht es beispielsweise um Fragen des NWR und der Speicherung von Qualifizierungen mit Blick auf Waffenverbote, die da gar nicht hingehören und sich erübrigen. Aber meine Lieblingsfrage dieser Kleinen Anfrage ist, wie viele Schussabgaben es im Jahre 2020 gegeben habe und in wie vielen Fällen davon die Waffe geladen gewesen sei.

(Christoph Bernstiel [CDU/CSU]: Unglaublich!)

Wie man mit einer nicht geladenen Waffe eine Schussabgabe vornehmen möchte, bleibt das Geheimnis der Grünen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich finde es schade, dass das BMI, das sich um die Sicherheit in diesem Bereich intensiv kümmert, sich auch mit solchen Fragen auseinandersetzen muss.

(Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber auch faktenfreie und hier und da mit den Gegebenheiten des deutschen Waffenrechts vielleicht nicht ganz vertraute Vorstöße können ja zum Erkenntnisgewinn beitragen.

Hätten Sie Ihre Hausaufgaben gemacht, dann hätten Sie sich die Beratungen in Brüssel zur Feuerwaffenrichtlinie angeschaut, und dann hätten Sie mitbekommen, dass die Frage einer psychischen Eignungsprüfung damals gestellt worden ist. Diese ist vom österreichischen Sachverständigen der Kommission abgelehnt worden, weil man sagt: Eine psychische Überprüfung kann immer nur eine Momentaufnahme sein, die keine Sicherheit bietet.

Ich habe Ihren Vorstoß aber trotzdem zum Anlass genommen, mal mit Forensikern zu sprechen, mit gerichtlichen Gutachtern, die genau das machen, die anlassbezogen psychologische Eignungsgutachten erstellen. Und sie sagen mir genau das: Wir können nicht sagen, wie sich die Geisteshaltung beispielsweise eines Sportschützen in Zukunft entwickelt,

(Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

wir haben keine Sicherheit. – Was sie auch sagen, ist: Es gibt keine Paralleltests. – Es ist wie eine MPU beim Führerschein: Wenn man sie dreimal macht, kennt man die Fragen. Ein Test bietet also keine Gewähr dafür, dass der Proband wirklich nicht psychisch auffällig ist, weil er einfach die Fragen kennt.

Deswegen gibt es nur eine Lösung, hier zu Verbesserungen und auch zu mehr Sicherheit zu kommen: Das ist die Verbesserung der Kommunikation der Behörden untereinander.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])

Da darf ich feststellen, dass Sie von den Grünen hier häufig der Behördenkommunikation, gerade was Sicherheitsbehörden angeht, sehr im Weg stehen und manchmal ein überzogenes Datenschutzverständnis an den Tag legen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt fangen Sie wieder damit an! Das ist ja unglaublich!)

Ich glaube, da machen wir es doch besser so wie das BMI, das auf der Innenministerkonferenz konkrete Vorschläge vorlegt.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Denken Sie an die Redezeit.

 

Marc Henrichmann (CDU/CSU):

Das schafft mehr Sicherheit und nicht Misstrauen gegenüber Sportschützen,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das dünnste Brett!)

die statistisch völlig unauffällig sind. Wir schaffen Sicherheit, Sie schaffen Unsicherheit – das unterscheidet uns. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir damit ab.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)