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Einbrecher an der Wohnungstür
(Quelle: picture alliance/Arco Images)

Wirkt: Härtere Strafen für Einbrecher

Kriminalstatistik 2018: Rückgang bei Wohnungseinbrüchen

Auf Drängen der Unionsfraktion hatte die Koalition die Strafen für Einbrecher angehoben. Für Wohnungseinbrüche droht inzwischen eine Mindeststrafe von einem Jahr. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 zeigt: Wohnungseinbrüche gehen deutlich zurück.

Dass die 2017 eingeführte Mindeststrafe von einem Jahr abschreckt, zeigt die letzte Statistik. So sank 2018 die Zahl der Wohnungseinbrüche weiter: Um mehr als 16 Prozent gegenüber 2017. Im Jahr 2015 war mit 167.136 registrierten Wohnungseinbrüchen ein Höchststand der vergangenen Jahre erreicht worden. Jahrelang hatte die Zahl der Einbrüche in Deutschland bis dahin zugenommen.

Die Mindeststrafe von einem Jahr verhindert aber auch, dass Verfahren gegen Einbrecher schnell wieder eingestellt werden. Denn jetzt muss Anklage erhoben werden - eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit kommt dann nicht mehr in Betracht.

Prävention fördern

Nach dem Beschluss der Bundesregierung werden seit 21. März 2017  kleinere Sicherungsmaßnahmen an den eigenen vier Wänden von Bundesinnenministerium, Bundesbauministerium und der KfW gefördert. Zuschüsse können somit schon ab einer Investition von 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Bisher lag die Mindestinvestitionssumme noch bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel. "Mehr Polizei, härtere Strafen, zusätzliche Ermittlungsbefugnisse und die Auflage eines Förderprogramms in Höhe von 65 Millionen Euro - all das zeigt inzwischen deutlich Wirkung", sagt Thorsten Frei, stellvertetender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Frei sagt aber auch ganz deutlich: "Dort, wo noch Regelungslücken bestehen, dürfen wir aber nicht untätig bleiben: Wir wollen sicherstellen, dass die Ermittlungsbehörden künftig bei Verdacht eines Einbruchdiebstahls in eine Privatwohnung die Telekommunikation überwachen und aufzeichnen können“.

Weniger Straftaten insgesamt

Nicht nur bei Wohnungseinbrüchen, auch insgesamt sinkt die Zahl der Straftaten weiter: Die Polizei erfasste 2018 rund  5,5 Millionen Straftaten. Das sind 3,6 Prozent weniger als im Vorjahr 2017. Und auch die Zahl der Tatverdächtigen sank: Um 2,9 Prozent auf 2,05 Millionen. Damit setzt sich der Trend aus dem Jahr 2017 fort.

Mehr Angriffe auf Einsatzkräfte

Wermutstropfen in der Statistik: Die Zahl der Gewaltdelikte gegenüber Einsatzkräften im Dienst hat 2018 zugenommen. Schon in den Jahren davor war dieser Trend spürbar. Die Unionsfraktion hatte daher das Thema im Bundestag vorangetrieben und 2017 die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Im Paragrafen §114 sind nun Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorgesehen. Damit steht Gewalt gegen Polizisten auch schon bei allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe.