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Wilfried Oellers: "Die Entscheidung eines jeden Wählers muss selbstbestimmt erfolgen"

Rede zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Inklusion, und zwar insbesondere für die Teilhabe der Menschen an demokratischen Wahlen. Denn wir beschließen heute das inklusive Wahlrecht

(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Daran haben Sie doch gar nicht mitgewirkt! Dagegen haben Sie sich doch verwahrt!)

und die dazu erforderlichen Änderungen in den entsprechenden Gesetzen und Wahlordnungen. Heute wird ein Gesetz beschlossen, auf das viele Menschen schon hoffnungsvoll warten.

Ein ige Anläufe hat es bereits gegeben. Auch in der letzten Legislaturperiode stand dieses Thema schon auf der Tagesordnung. Aber aufgrund der Tatsache, dass es dabei um das große Wahlrechtsreformgesetz ging, bei dem keine Einigung gelang, konnte man da kein Ergebnis erzielen.

(Zuruf: Das lag doch am Inhalt!)

Deswegen haben wir in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass dieses Thema separat behandelt wird, sodass wir dieses Thema auskoppeln konnten. Wir verfolgen seit Beginn der Koalition das Ansinnen, das inklusive Wahlrecht einzuführen. Heute ist es so weit, dass wir die Wahlrechtsausschlüsse streichen; das sind im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz die Nummern 2 und 3 in den entsprechenden Paragrafen.

Darüber hinaus werden entsprechende Konkretisierungen auch im Rahmen der Wahlassistenz vorgenommen und die entsprechenden Regelungen im Rahmen der Wahlordnungen und im Strafgesetzbuch angepasst. Das dient insbesondere dazu, mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in diesem Bereich zu erlangen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade dies dem Gesetzgeber ins Aufgabenbuch geschrieben, indem es in der Pressemitteilung vom 21. Februar 2019 zu seiner Entscheidung gerade auf die Integrität des Wahlrechtes – insbesondere auch auf die Tatsache, dass es korrekt und missbrauchsfrei ausgeübt wird – hingewiesen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit ausdrücklich erwähnt, dass diese Regelungen bzw. Konkretisierungen auch im Rahmen des Strafrechts erfolgen können. So werden diese Regelungen entsprechend angepasst.

Mit diesen Regelungen setzen wir auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, dass die Entscheidung eines jeden Wählers selbstbestimmt erfolgen muss – und damit nicht fremdbestimmt erfolgen darf – und die Wählerinnen und Wähler, um ihr Wahlrecht selbstbestimmt auszuüben, notwendigerweise auch eine Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit haben müssen.

Daher ist es nur konsequent, dass wir das Gesetz heute in dieser Fassung vorlegen; dies entspricht nämlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Jeder, der dies nun kritisiert, muss sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, dass er vielleicht entsprechende Vorschläge vorlegt, die nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Hier waren die Anträge der Opposition in der jüngsten Vergangenheit abzulehnen, da ihnen zufolge nur die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse gestrichen werden sollten, aber keine flankierenden Regelungen zur Wahlassistenz vorgesehen waren.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass dieses Gesetz schon zur Europawahl in Kraft treten kann.

(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Dann hätten Sie sich mal reinhängen sollen!)

Das haben wir leider nicht erreicht.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, woran lag es denn?)

Aber auch hier ist es so, dass wir die entsprechenden Regelungen der Venedig-Kommission zu berücksichtigen hatten, wonach innerhalb eines Jahres vor der Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr vorgenommen werden sollen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! Dezidiert nicht! Da hat selbst das Bundesverfassungsgericht gelacht!)

Das ist eine Empfehlung. Heute ist trotzdem ein guter Tag, weil wir das inklusive Wahlrecht einführen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Strapazieren Sie doch das Argument nicht so!)

Denn damit ermöglichen wir den Menschen, an dem teilzunehmen, was absolut wichtig ist: an demokratischen Verfahren, und zwar durch Abgabe einer Stimme bei demokratischen und freien Wahlen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)