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Thorsten Frei: "Wir müssen eine verfassungskonforme Lösung finden"

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung über ein Gesetz zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs – ein Gesetz, das vor neun Monaten mit einem Maßnahmenkatalog hier in diesem Rund seinen Ausgang genommen hat, vom Bundeskabinett am 21. Oktober letzten Jahres beschlossen worden ist und dann so intensiv parlamentarisch begleitet und bearbeitet worden ist wie wahrscheinlich kaum ein anderes Gesetz.

Ich sehe jetzt die Frau Ministerin nicht, sonst hätte ich es ihr auch selber gesagt: Sie hat damit schon ein ausgezeichnetes Gesetz vorgelegt, das wir durch die parlamentarischen Beratungen noch einmal haben verbessern können. Deswegen können wir wirklich stolz darauf sein, liebe Frau Rüthrich, dass wir mit diesem Gesetz eine klare, konsequente, dezidierte Antwort auf die zahllosen Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre in Deutschland geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn man fragt: „Was ist der zentrale Anker dieses Gesetzes?“, dann muss man sagen, dass wir bei den Straftatbeständen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Kinderpornografie den Mindeststrafrahmen so anheben, dass es mindestens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kommt. Das hat Konsequenzen über den Mindeststrafrahmen hinaus, weil das letztlich bedeutet, dass eine Verhandlung nicht mehr im Strafbefehlsverfahren vonstattengehen kann, nicht mehr vor dem Einzelrichter erfolgen kann und nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann.

Das bedeutet beispielsweise auch, dass Verjährungsfristen länger sind. Das bedeutet, dass man die Untersuchungshaft leichter anordnen kann, und das bedeutet auch, dass man die Handlungsinstrumente für Polizei und Staatsanwaltschaft verbessert, etwa wenn es um die Onlinedurchsuchung oder um die Überwachung von Telefonie und Internet geht. All das sind entscheidende Maßnahmen, um solchen Tätern besser auf die Schliche zu kommen und sie dann auch zur Strecke zu bringen. Darum geht es am Ende.

Das Entscheidende ist: Das ist zwar der Anker, aber das ist nicht das Einzige, sondern wir tun auch etwas zur noch besseren Qualifikation von Familienrichtern, von Jugendrichtern, Jugendstaatsanwälten und Prozessbeteiligten in diesem Bereich, weil wir wissen, wie schwierig es ist, in diesem Umfeld tätig zu sein, und dass wir da noch mehr Interdisziplinarität brauchen, um zu guten Ergebnissen zu kommen.

Deswegen, glaube ich, ist es auch richtig, noch mal klarzustellen, wie wichtig es ist, dass betroffene Kinder und Jugendliche in solchen Verfahren auch tatsächlich angehört werden, so wie es im Gesetz drinsteht. Wir haben im Fall von Staufen gesehen, was es bedeutet, wenn Kinder eben nicht angehört werden – dort war es ein Siebenjähriger –, wenn ohne Begründung einfach darauf verzichtet wird und damit das Martyrium verlängert wird. Das ist nicht akzeptabel, und deswegen müssen wir uns mit noch mehr Sorgfalt genau solche Dinge anschauen.

Zudem geht es um Prävention. Und bei der Prävention geht es vor allen Dingen darum, dass bei demjenigen, der einschlägig verurteilt ist, entsprechende Registereinträge nicht bereits nach kurzer Zeit, nach 3 Jahren, wieder gelöscht werden, sondern erst nach 10 Jahren oder auch nach 20 Jahren. In bestimmten Fällen, beim schweren sexuellen Missbrauch und beim Missbrauch mit Todesfolge, darf das nie mehr gelöscht werden, weil wir sicherstellen müssen, dass solche Täter nie mehr in die Nähe von Kindern kommen. Da ist der Schutz von Kindern um so viel höher zu bewerten als die Interessen von Straftätern, und das müssen wir als Gesetzgeber dann auch deutlich machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Lassen Sie mich zuletzt sagen: Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorne. Das ist in diesem Deliktsbereich der größte Schritt nach vorne seit vielen, vielen Jahren. Wir sind aber trotzdem noch nicht fertig, wenn es um illegale Handelsplattformen geht, wenn es um Kinderpornografieforen geht und wenn es darum geht, dass wir diese Täter noch besser aufspüren können. Wir müssen vor allem eine europarechts- und verfassungskonforme Lösung für die Vorratsdatenspeicherung finden – das ist das wichtigste Instrument zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)