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Thorsten Frei: Wir finden Lösungen – aber mit Maß, Mitte und Ziel

Redebeitrag zur Bekämpfung von Rassismus

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten in dieser Debatte eine ganze Reihe von Anträgen rund um das Thema Bekämpfung von Rassismus, von Diskriminierung. Letztlich kann man das Bild auch größer zeichnen: Es geht um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, darum, dass wir gut miteinander leben können in dieser Gesellschaft.

Frau Polat, Sie haben zu Recht angesprochen, dass wir da nicht an einem Nullpunkt stehen, sondern, ganz im Gegenteil, in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel passiert ist, sowohl hier im Parlament als auch im Bereich der Regierung. Ich gehe davon aus, dass die Frau Staatsministerin nachher intensiv auch darauf eingehen wird, was der Kabinettsausschuss am vergangenen Mittwoch in 89 Punkten, Forderungen, Feststellungen und Entscheidungen dargelegt hat, wie wir Rassismus in unserer Gesellschaft effektiv bekämpfen können.

Ich möchte aber auch daran erinnern, dass wir natürlich auch hier im Parlament bereits – weil Sie das angemahnt haben – eine ganze Reihe von Debatten geführt – keine folgenlosen Debatten – und Gesetze verabschiedet haben, unter anderem das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Deshalb, glaube ich, können wir schon sagen, dass wir die vergangenen Monate intensiv genutzt haben, um gegen Rassismus, gegen Antisemitismus, gegen Diskriminierung in unserer Gesellschaft klare Ausrufezeichen zu setzen. Und wir werden das fortsetzen, weil das eine Aufgabe ist, die nicht beendet ist – die auch nicht beendet sein wird mit dem Kabinettsbeschluss zu diesem Thema –, sondern es wird weitergehen, es wird weiteres Handeln von uns erfordern.

Sie haben in Ihrer Rede – wir haben ja auch entsprechende Anträge hier vorliegen – darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein könnte – Sie finden es sinnvoll –, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 zu ersetzen. Ich glaube, Folgendes ist klar, da können wir Gemeinsamkeiten definieren:

Erstens. Es gibt keine menschlichen Rassen. Die biologisch-naturwissenschaftliche Forschung ist in diesem Bereich so klar wie bei kaum einem anderen Thema. Zweitens. Trotzdem haben wir Rassismus in unserer Gesellschaft. Drittens. Wir müssen in jedem Fall eine Lösung finden, die am Ende nicht zu einer Verkürzung des absoluten Diskriminierungsschutzes führt, sondern – im Gegenteil – letztlich das hohe Niveau des Schutzes unseres Grundgesetzes erhält.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In diesem Spannungsverhältnis sind wird unterwegs, und in diesem Spannungsverhältnis müssen wir eine Lösung finden.

Mir ist ganz wichtig, darauf hinzuweisen: Die Erkenntnis, dass es keine menschlichen Rassen gibt, ist nicht eine neue Erkenntnis von uns, sondern auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten diese Erkenntnis schon. Als sie sich vor 71 Jahren entschieden haben, diesen Begriff ins Grundgesetz zu übernehmen, war dieser nie affirmativ gemeint, sondern – ganz im Gegenteil – ablehnend, abgrenzend; es war die Antwort der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes auf den Rassenwahn der Nazis. – Das sollten wir im richtigen Kontext betrachten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen hier immer auch die Frage beantworten, ob das, was wir tun, die Situation verbessert oder ob es sie eben nur verändert. Ich bin dafür, dass wir den ersten Weg wählen. Wir hatten vor etwa zehn Jahren hierzu schon einmal einen Antrag der Fraktion Die Linke und im Jahr 2012 eine Debatte hier im Deutschen Bundestag. Damals haben im Übrigen alle den Antrag der Linken abgelehnt, die damals eine Streichung dieses Begriffes im Grundgesetz gefordert und einen Vorschlag gemacht haben, wie man ihn ersetzen kann. Man muss, glaube ich, arg aufpassen, dass man diese Diskussion nicht nur unter Sozialwissenschaftlern führt, sondern auch den juristischen Aspekt mit einbezieht und darauf achtet, dass man die Dinge verbessert und nicht verschlechtert.

Wir sind ja schon weiter als damals, 2012. Ich glaube, es gibt niemanden mehr, der eine Streichung des Begriffes fordert, sondern es geht darum, ihn zu ersetzen. Wenn es so ist, dass sich viele Menschen in unserem Land von diesem Begriff beleidigt, abgestoßen oder in sonstiger Weise betroffen fühlen, dann finden wir dafür eine Lösung. Die muss aber den gleichen Grundrechtsschutz beinhalten wie den, den wir heute haben.

Lassen Sie mich darauf eingehen, dass im Antrag der Grünen beispielsweise eine entsprechende Gewährleistungsverpflichtung gefordert wird. Ich möchte mich gerne dagegen aussprechen; denn unser Grundgesetz und insbesondere der Grundrechtsbereich, also die Herzkammer unseres Grundgesetzes, ist auf eine Abwehrdimension gerichtet, gegen den Staat. Die kann sich im Einzelfall zu einer Schutzdimension verdichten; das ist wohl wahr. Aber, ich glaube, wir sollten aufpassen; denn wir machen, offen gestanden, hier im Parlament viel zu oft den Fehler, dass wir zu wenig Respekt vor unserem Grundgesetz haben, es zu oft ändern und die Änderungen im Regelfall keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung des ursprünglichen Textes sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Genauso ist es in diesem Fall.

(Zuruf der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])

Es ist nicht so, dass es diese Schutzfunktion des Staates nicht gebe; die gibt es. Es gibt eine UN-Konvention für bürgerliche und politische Rechte. Die wirkt bei uns in Deutschland als einfaches Bundesgesetz. Deshalb ist es richtig, dass wir nicht weitermachen mit dem Trend, alles, wovon wir glauben, dass es wichtig ist, vom einfachen Gesetz zum Verfassungsrecht zu machen. Das ist eine falsche Motivation; denn es wird letztlich auch der Askese unseres Grundgesetzes nicht gerecht.

Wir diskutieren diese Fragen, wir greifen die Kritik auf, wir finden Lösungen – aber mit Maß, Mitte und Ziel.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)