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Thorsten Frei: Präventiver Verfassungsschutz - Das ist eine Aufgabe von der sich keiner von uns frei machen kann

RedeRede zum Thema "Rechtsterrorismus und Hasskriminalität" zum Thema "Rechtsterrorismus und Hasskriminalität"

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat ein starkes Zeichen dieses Hauses, dass wir nicht nur in der letzten Woche über das schreckliche Verbrechen in Hanau diskutiert haben, sondern dass wir auch gemeinsam als Koalitionsfraktionen – SPD, CDU und CSU – heute diesen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität einbringen.

Natürlich ist es richtig, dass die Dinge, die wir in diesem Artikelgesetz zusammengefasst haben, für alle Phänomenbereiche des Extremismus und des Terrorismus gelten. Aber es stimmt eben tatsächlich – Sie, liebe Frau Vogt, haben es gesagt –: Die größte Bedrohung unseres Staates, unseres Landes geht vom Rechtsextremismus und vom Rechtsterrorismus aus. Deswegen ist es richtig, das auch in der Überschrift dieses Gesetzes zu adressieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Rechtsextremisten hassen. Sie hassen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Sie hassen unsere offene Gesellschaft. Sie hassen alles, was sie selbst als fremd identifizieren. Deshalb müssen wir diesem Hass etwas entgegensetzen. Wir können ihn nicht per Gesetz verbieten. Diesen Anspruch hat dieses Artikelgesetz auch überhaupt nicht. Wir haben aber sehr wohl die Chance, mit unserem Rechtsrahmen und unserer Rechtsordnung letztlich Wert- und Unwerturteile zu sprechen und darüber hinaus den Raum für Hass und Hasskriminalität so weit wie irgend möglich einzuengen. Genau das tun wir.

Es stimmt natürlich: Hass äußert sich in unterschiedlicher Art und Weise. Hass ist ein Gift, das langsam in die Gesellschaft geträufelt wird. Deshalb ist es richtig, dass wir die Prävention in den Mittelpunkt rücken. Dafür brauchen wir kein Demokratiefördergesetz. Wir haben Programme, die wir finanziell gestärkt haben, wie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ oder „Demokratie leben!“. Schauen Sie sich die Bundeszentrale für politische Bildung, unseren präventiven Verfassungsschutz, an. Sie wurde in den vergangenen Jahren sowohl personell aufgestockt als auch mit erheblichen zusätzlichen Mitteln versehen. Das ist unser Beitrag zum präventiven Verfassungsschutz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist eine Aufgabe, die wir nicht nur als Bund, sondern auch als Länder, als Kommunen und – das ist richtig – auch als Zivilgesellschaft haben. Von dieser Aufgabe kann sich keiner von uns frei machen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Und wir erleben, dass Gedanken des Hasses zu Worten des Hasses werden. Aus Worten des Hasses werden schlimme und schlimmste Straftaten. Hier müssen wir mit den Möglichkeiten unseres Strafrechts und der Rechtsordnung insgesamt unmissverständlich klarmachen, wo wir die Grenze ziehen. Deswegen haben wir beispielsweise personell die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, übrigens nicht nur beim Bundeskriminalamt und beim Verfassungsschutz, sondern mit dem Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern auch im Bereich der Justiz, der Richter und Staatsanwälte. Es ist natürlich zwingend notwendig, dass wir hier Gesetze nicht nur verabschieden, sondern dass sie am Ende auch durchgesetzt werden. Nur dann ist der Rechtsstaat glaubwürdig. Dafür haben wir die Voraussetzungen geschaffen.

(Beifall der Abg. Petra Nicolaisen [CDU/CSU])

Wir haben derzeit vier Sicherheitsgesetze auf dem Tisch liegen. Ich will nur ein Beispiel nennen. Der Bundesinnenminister hat im März 2019 einen Ressortentwurf für ein Verfassungsschutzgesetz vorgelegt. Auch hier will ich nur einen Punkt herausgreifen, nämlich die Einbeziehung von Einzeltätern in die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Hier müssen wir die Hürden absenken. Die Beispiele von Halle und Hanau zeigen, dass Radikalisierungsverläufe ruhig und introvertiert vonstattengehen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Verfassungsschutz auch die Informationen besorgen kann, die wir von ihm verlangen. Das ist unsere Pflicht. Deswegen sollten wir alles dafür tun, dass dieses Gesetz durch das Hohe Haus bis zur Sommerpause verabschiedet ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum Gesetz, über das wir heute sprechen, sind viele richtige Punkte genannt worden. Ich finde es richtig, dass wir die geltende Rechtslage, dass antisemitische Motive bei Straftaten besonders strafschärfend berücksichtigt werden, noch einmal klarstellen. Es ist auch eine Antwort darauf, dass in Deutschland die Zahl antisemitischer Straftaten seit 2013 um 40 Prozent gestiegen ist. Dem müssen wir etwas entgegensetzen.

Wir haben darüber hinaus die Beleidigungstatbestände im Bereich der Kommunalpolitiker neu geordnet, damit die Qualifikation von übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker gilt. Ich unterstütze, Herr Staatsminister Eisenreich, mit unserer Fraktion ausdrücklich den sehr guten Bundesratsvorschlag des Freistaats Bayern, im Bereich der Beleidigungstatbestände weiter nachzuschärfen, aber vor allen Dingen auch, dieses altehrwürdige Gesetz in diesem Bereich systematisch wieder in eine gute Ordnung zu bringen. Es sind gute Vorschläge. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir es schaffen, das auch in diesem Gesetzgebungsverfahren noch einmal klarzustellen und deutlich zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geht es darum, dass wir das, was im analogen Bereich selbstverständlich strafbar ist, auch im digitalen Bereich strafbar machen. Es ist mir vollkommen klar, dass es mit der Ausleitungsverpflichtung allein nicht getan ist, sondern dass wir darüber hinaus schauen müssen, dass die Justiz in den Ländern auch in die Lage versetzt wird, diese Herausforderung zu bewältigen. Wenn man davon ausgeht, dass beim Bundeskriminalamt zusätzlich 250 000 bis 300 000 Hass-Postings auflaufen und sich daraus etwa 150 000 Ermittlungsverfahren ergeben, dann ergibt sich daraus bei den Ländern ein finanzieller Aufwand von etwa 40 Millionen Euro. Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz nicht nur schön auf dem Papier steht, sondern dass es am Ende auch mit Leben erfüllt wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)