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Strafverfahren einfacher und schneller machen

„Wichtiger Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats“

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant zahlreiche Maßnahmen, um Strafverfahren zu beschleunigen und zu verbessern. Darüber debattiert der Bundestag. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei nannte die geplante Reform einen „wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats“. 

Befangenheits- und Beweisanträge, die nur zur Verzögerung eines Verfahren gestellt werden, sollen künftig leichter als bisher abgelehnt werden. Mit einem neuen Vorabentscheidungsverfahrens wird außerdem in Zukunft bereits vor Beginn eines Strafprozesses sichergestellt, dass das Gericht ordnungsgemäß besetzt ist.

Schutz für Opfer von Sexualdelikten

Darüber hinaus werden DNA-Analysen zukünftig auch zu Angaben über Alter, Augen- und Haarfarbe herangezogen, um den Kreis der Tatverdächtigen einzuschränken. Außerdem ist geplant, auch bei den Ermittlungen nach Wohnungseinbrüchen eine Überwachung der Telekommunikation zuzulassen. Um den Opfern von Sexualdelikten eine erneute Aussage vor Gericht zu ersparen, sollen richterliche Vernehmungen grundsätzlich auf Video aufgezeichnet und später vor Gericht abgespielt werden. Und schließlich können sich mehrere Nebenkläger künftig von dem gleichen Anwalt vor Gericht vertreten lassen.

Gegen Verschleppung von Prozessen

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei nannte die geplante Reform in der Bundestagsdebatte einen „wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats“. Es sei nicht akzeptabel, dass Strafverfahren bewusst verschleppt werden, um später Strafrabatt zu bekommen. Das gelte insbesondere bei Wirtschaftsstrafsachen.

Gescheitertes Verfahren gegen Neonazis

Um die Notwendigkeit der Beschleunigung mancher Strafverfahren zu unterstreichen, erwähnte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker den gescheiterten Prozess gegen ein Neo-Nazi-Netzwerk in Koblenz. Nach hunderten von erfolglosen Beweis- und Befangenheitsanträgen musste das Verfahren ohne Urteil beendet werden, weil der Vorsitzende Richter pensioniert wurde.

Rechte der Beschuldigten gewahrt

Der Innen- und Rechtsexperte der CSU-Landesgruppe Volker Ulrich sagte, bei der Ausweitung der DNA-Analyse auf Augenfarbe, Haarfarbe und Alter gehe es „nicht um Diskriminierung, sondern um die Einschränkung des Täterkreises“. Auch sei Befürchtung unbegründet, dass durch die Reform die Rechte von Strafverteidigern eingeschränkt würden.