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Sebastian Steineke: Verbraucherschutz im Vertragsrecht

Rede zu Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die hier vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind ein bisschen spät gekommen. Wir müssen in den Ausschussberatungen sehen, wie wir damit zurande kommen.

(Katharina Willkomm [FDP]: So kompliziert ist der Antrag jetzt auch nicht!)

– Wir haben noch nicht alles durchgearbeitet. – Die Anträge bieten uns grundsätzlich die Möglichkeit, uns zum Thema „Verbraucherschutz im Vertragsrecht“ auszutauschen.

Wir haben, glaube ich, alle das Ziel und die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt werden müssen. Wir haben das Thema Inkasso. Wir haben das Thema Telefonwerbung, und wir haben Themen wie Wucherpreise und sonstige Dinge.

Eine große Zahl von diesen Punkten werden wir zum Beispiel in den nächsten Wochen und Monaten in dem Gesetz für faire Verbraucherverträge beraten. Die Ministerien haben sich weitgehend geeinigt, zumindest auf die Freigabe. Insofern: So schlimm, wie das die Kollegin beschrieben hat, ist es dann auch nicht.

In dem jetzt von den Grünen insbesondere angesprochenen Themenbereich haben wir bereits 2011, übrigens unter einer von CDU/CSU und SPD geführten Bundesregierung, den Button für den Abschluss kostenpflichtiger Verträge eingeführt, also schon einen enormen Schritt im Verbraucherschutz gemacht. 2016 haben wir den nächsten Schritt gemacht und haben das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da Sie den ersten Schritt gemacht haben, können Sie den zweiten ja auch noch machen!)

Auch da haben wir schon eine Menge Erleichterungen auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Axel Müller [CDU/CSU]: Wir haben zwei Schritte voraus!)

Dort haben wir zum Beispiel formuliert, welche Formanforderungen die Verwender durch Bestimmungen in AGBs, besonders in Verbraucherverträgen, vereinbaren können. Durch vorformulierte Vertragsbedingungen soll mit Verbrauchern nur noch Textform für Erklärungen vereinbart werden können, die der Verbraucher gegenüber dem Verwender oder einem Dritten abzugeben hat. Ein Unternehmer benötigt Kündigungen, andere Erklärungen, Widerrufe oder Anzeigen eines Verbrauchers nach § 309 BGB danach nicht mehr in Schriftform.

Ob diese Bestimmungen so ausreichen – da kommen wir zusammen –, ist in der Tat zweifelhaft, wie die Praxis leider häufig zeigt. Das kann jeder, der selber kündigt, nachvollziehen. Wir haben dazu übrigens auch eine Regelung im Koalitionsvertrag. Die lautet:

Wir erleichtern Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rechtsdurchsetzung durch Digitalisierung, insbesondere bei smart contracts. Deshalb werden wir die Entwicklung der automatischen Vertragsentschädigung fördern und rechtssicher gestalten.

Der Kollege Ullrich sagt dazu nachher noch ein paar Worte.

Der Antrag greift damit auch unbestritten eine Forderung von uns auf. Wir als CDU/CSU verstehen unter dieser Formulierung ausdrücklich auch deutliche Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kündigungen. Dort haben wir mit Sicherheit Nachholbedarf; soweit sind wir uns einig. Wir könnten uns auch hier als CDU/CSU eine deutlich stärkere Initiative des Ministeriums vorstellen; das können wir so klar sagen. Da hätte man auch bei den fairen Verbraucherverträgen schon einen Punkt setzen können. Da können wir durchaus mehr Verbraucherschutz wagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nun direkt zum Antrag der Grünen. Der Ansatz, den Sie verfolgen – das habe ich schon gesagt –, ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie fordern eine Verpflichtung für Unternehmen, einen einfachen und verständlichen Kündigungsbutton analog zum Bestellbutton aufzunehmen. Unternehmen, die einen Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und ermöglichen, sollen zudem eine E-Mail-Adresse als Empfangsvorrichtung für Kündigung oder Widerruf klar und verständlich anbieten. Das ist durchaus nachzuvollziehen.

Ja, der Kündigungsablauf oder die Kündigungswege sind zum Beispiel im Bereich des Mobilfunks laut Daten der Marktwächter – dazu gibt es eine repräsentative Umfrage – eines der Hauptärgernisse der Kunden. Das ist bei einer hohen Vertragswechselquote von bis zu 30 Prozent der Befragten im Telekommunikationsbereich schon eine erhebliche Anzahl.

Wir haben aber neben der Kündigungshandlung selber – Sie haben es auch angesprochen – noch weitergehende Probleme, die vielleicht noch größer sind, zum Beispiel die Fragen: Was ist mit einem Sonderkündigungsrecht? Wann greift das genau? Was ist mit den Abläufen nach der Kündigung? Ich nenne hier nur einmal die Portierung von Nummern, ein ewiges Thema. Was ist mit dem Widerruf von Kündigungen, die man gemacht hat, weil man jetzt ein besseres Angebot vom alten Anbieter bekommen hat? Oder wie ist es mit den Beweispflichten in all diesen Fällen? Insofern greift Ihr Antrag eben nur einen Teilaspekt des ganzen Themas Kündigung auf.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin! Immerhin!)

– Ja, das wollen wir Ihnen zugestehen: Einen Teilaspekt haben Sie aufgegriffen.

Deswegen gilt natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auch wenn der Antrag diesen wichtigen Aspekt herausgreift und auch diskutabel ist – das ist ohne Weiteres so –: Ob jede einzeln formulierte Forderung der Grünen an die Bundesregierung zielführend ist, müssen wir diskutieren und müssen wir abwarten.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht abwarten! Zustimmen!)

Insbesondere brauchen wir zu diesen anderen Punkten zeitnahe und rechtssichere Lösungen, gerade zum Thema Vertragswechsel. Ob der Antrag all dem gerecht wird, muss man sehen.

Wir sind aber zuversichtlich, dass wir zu diesem Thema in diesem Hause noch vernünftige Vorschläge beraten werden. Wir haben das Thema „faire Verbraucherverträge“. Wir haben auch noch andere Gesetzentwürfe. Wir können im Rahmen dieses Gesetzentwurfes darüber diskutieren.

Da passt dann aus unserer Sicht auch das Thema des FDP-Antrages wieder dazu, der im Rahmen der Laufzeitverträge zu diskutieren sein wird. Gerade bei diesem Gesetzesvorhaben sollten wir die Vorschläge gemeinsam diskutieren. Ich denke, wir werden dann auch zu guten Ergebnissen kommen.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hoffentlich bald!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)