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Sebastian Steineke: "Es gelten verschärfte Informationspflichten"

Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei Verträgen auf Onlinemarktplätzen, bei Vergleichsportalen, bei Werbung von Influencern und beim leidigen Thema Kaffeefahrten: Überall stellt sich seit Jahren eine Vielzahl von verbraucherschutzrechtlichen Fragen. Wir beraten daher heute gleich zwei Gesetzentwürfe, deren Titel ich glücklicherweise auch nicht mehr vorlesen muss und die Verbesserungen in diesen Bereichen für den Verbraucherschutz vorsehen.

Da ist zunächst die Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie. Die Richtlinie sieht Anpassungen an die EU-Verbraucherschutzrichtlinie vor. Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen klare und deutliche Entscheidungshilfen für ihren Vertragsabschluss auf den Onlinemarktplätzen. Ein paar Punkte möchte ich dazu näher skizzieren.

Der wesentliche Inhalt bei diesem Thema – das hat der Herr Staatssekretär Lange schon gesagt – sind die Transparenzpflichten für die Onlinemarktplätze. Die Informationspflichten für die Betreiber beziehen sich nunmehr vor allen Dingen – das ist, glaube ich, ganz wichtig – auf die Offenlegung der Hauptparameter für die Rankings – man will ja auch wissen, warum ein Produkt oben steht oder eben nicht –, auf Angaben über die Unternehmereigenschaft und die Unternehmer, die dort Waren und Dienstleistungen anbieten, und auf die Anwendbarkeit des Verbraucherschutzrechts.

Daneben werden die Betreiber aber eben auch zu Informationen über Umstände verpflichtet, die für die Entscheidung über den Vertragsabschluss durchaus von Bedeutung sein können, und da gibt es ein Thema, das, glaube ich, relativ wichtig ist, nämlich die Frage der Verflechtung zwischen dem Onlinemarktplatz und dem anbietenden Unternehmen. Ich glaube, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Verbraucher auch wissen muss, ob da eine Beteiligung und, wenn ja, in welcher Höhe besteht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bei Vergleichsportalen wollen wir natürlich auch wissen, wie bei der Erstellung des Angebots für den Verbraucher vorgegangen wird, und bei Ticketbörsen – ich glaube, das ist auch eine nicht ganz unwichtige Geschichte – wollen wir wissen, wie der Originalpreis für die Eintrittskarte gewesen ist. Ich glaube, wir alle wissen, über welche Größenordnungen wir da zum Teil reden, wenn wir dann wieder in der Zeit sind.

Es gibt noch ein paar weitere Regelungen, die in dem Gesetzentwurf mit umfasst sind: Sanktionen, Einführung von Informationspflichten bei Preispersonalisierung. – Der Spielraum ist nicht so groß, aber ich denke, wir werden im Rahmen des Prozesses und der Anhörung noch gucken, ob man hier noch ein klein wenig weiter schärfen muss.

Der zweite Teil betrifft die Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht und sieht hier insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle noch weitere Schärfungen vor. Dabei geht es noch mal um das Thema Onlinemarktplätze, Rankings, Verbraucherbewertungen. Wir haben ja gerade gehört, dass die Frage von sogenannten Fake-Bewertungen eine große Rolle spielt. Es muss durch die Unternehmen offengelegt werden, ob und in welcher Form es sich tatsächlich um ehrliche Verbraucherbewertungen handelt.

(Beifall des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU])

– Da hat der Kollege Ullrich recht: Das ist ganz wichtig.

Auch wenn Vermittlungsplattformen Verbrauchern die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter ermöglichen, wird das Thema Ranking noch einmal relevant. Wir haben eben schon darüber gesprochen, dass Verbraucherbewertungen ein wesentliches Thema sind.

Ein Thema, das in Deutschland vielleicht nicht immer eine so große Rolle spielt, aber von dem man immer wieder aus anderen Ländern hört und das deswegen auch mitgeregelt wird, ist das Dual-Quality-Verbot. Es soll sicherstellen, dass Produkte, insbesondere im Lebensmittelbereich, gleiche oder vergleichbare Wertigkeiten aufweisen, und die Frage klären, ab wann es sich um Irreführung handelt, wenn ein Produkt mit unterschiedlichen Aufbereitungen im gleichen Kontext vermarktet wird. Als Beispiele seien da bestimmte Nussnugatcremes oder Fischstäbchen genannt. Auch das regeln wir. Am Ende des Tages wird es auch noch die Einführung eines individuellen Schadensersatzanspruches im UWG geben, ergänzend zu den bestehenden Regelungen.

Ein relativ wichtiger Punkt – der Kollege Ullrich wird ihn gleich noch aufgreifen – ist das Thema der Influencer und Blogger: Wie und wann müssen bestimmte Beiträge von ihnen als kommerziell markiert werden? Da gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung. Ich glaube, eine Klarstellung unsererseits ist hier relativ wichtig und wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erwartet.

Wir beschäftigen uns in unserem Gesetzentwurf aber auch mit einem etwas analogeren Thema, nämlich mit den Kaffeefahrten. Diese sind zurzeit nicht so das große Thema, weil es keine Fahrten gibt; aber trotz vieler Warnungen in den letzten Jahren fallen immer noch und immer noch viel zu viele, vor allem – das muss man leider sagen – ältere Verbraucherinnen und Verbraucher auf zum Teil durch verbrecherische Art und Weise erzielte Verkäufe bestimmter Produkte herein, von Kaffeedecken bis zu vielen anderen Dingen.

(Zuruf der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Ja, abwarten! Deswegen will der Gesetzgeber hier ja auch handeln. Es gibt dazu auch einen Entwurf aus Bayern; er liegt dem Bundesrat vor. Er sieht eine Verschärfung in diesem Bereich schon vor.

Wir reden über Kaffeefahrten zu sogenannten Wanderlagern; das ist auch so ein schöner Begriff aus dem Gewerberecht. Wir erweitern die Anzeigepflicht, insbesondere bei Fahrten ins Ausland. Es gelten verschärfte Informationspflichten und – das ist jetzt schon vorgesehen – ein Verbot für den Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln. Auch in Bezug auf diesen Gesetzentwurf gibt es noch weitere Wünsche; die muss man sich angucken.

Die Entwürfe haben viele Facetten. Ich glaube, da können wir in der öffentlichen Anhörung im April noch eine Menge mitnehmen und kommen dann hoffentlich zügig zu guten Ergebnissen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)