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Sebastian Steineke: Der Eigentümer wird gestärkt

Redebeitrag zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diese sehr interessante Debatte noch einmal zusammenfasst, kann man sagen: Einige haben das Gesetz offensichtlich gar nicht gelesen oder wollten es nicht lesen. Auch ich habe interessante Erinnerungen an Berichterstattergespräche, was dort gelaufen ist und wer welche Vorschläge gemacht hat. Aber das lassen wir auch einmal weg.

Am Ende des Tages, Herr Straetmanns, steht immer die Frage: Man sucht das Haar in der Suppe, um tatsächlich Nein sagen zu müssen, weil man das Gesetz ansonsten ganz gut findet.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Die eigenen Haare sind es bei Herrn Straetmanns nicht!)

– Nein, das war so nicht gemeint.

Aber ich glaube, wir haben hier im Wesentlichen tatsächlich die Reform, die notwendig war, auf den Weg gebracht. Viele Punkte, von denen wir uns vorgestellt hatten, dass wir sie in diesem Gesetz brauchen, haben – ein großer Wurf – tatsächlich Eingang in das Gesetz gefunden.

Bevor ich auf die inhaltlichen Punkte noch einmal kurz eingehe, geht mein Dank – ich habe das schon im Ausschuss gesagt – an das Ministerium, das sehr gut mitgearbeitet hat, viele gute Vorschläge gemacht hat. Dank auch an den Koalitionspartner – auch wenn wir manchmal unterschiedliche Erinnerungen an Vorgänge und Gespräche hatten –, weil das, glaube ich, eine sehr kollegiale und gute Zusammenarbeit zu einem sehr wichtigen Thema war.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Natürlich ist, wenn man sich den ganzen Bereich des Wohnungseigentums anguckt, die entscheidende Komponente für uns der Eigentümer. Man kann festhalten: Wohnungseigentümer und die gesamte WEG sind Verbraucher. Deswegen haben wir im Bereich des Eigentümerschutzes in den Beratungen ganz klare Schwerpunkte besprochen. Was das Außenverhältnis angeht, haben wir klipp und klar gesagt, dass Grundstücks- und Kreditgeschäfte von der Außenvollmacht ausgenommen werden. Das war übrigens auch expliziter Wunsch der Branche selber, insofern auch von den Verwaltern gewünscht.

Wir haben auch die Innenvollmacht des Verwalters begrenzt – wir haben es schon gehört –, auf Maßnahmen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen.

Ich sage auch ganz klar und deutlich, warum wir hier keinen großen Katalog aufgestellt haben: weil es komplett unterschiedliche WEGs gibt. Es gibt die Zweier-WEG, die Reihenhaus-WEG, und es gibt München-Olympiapark mit 1 800 Einheiten, sind es, glaube ich. Dass es schwierig ist, das in Summe zu fassen oder in bestimmte, einzelne Sachverhalte, liegt, glaube ich, auf der Hand. Da muss man eben mit solchen Begriffen arbeiten. Die Gerichte – die meisten Richter sind da ganz gut – können mit diesen Begriffen auch umgehen; so schätzen wir das ein.

Es heißt häufig, der Eigentümer werde entmachtet. Das ist mitnichten der Fall, der Eigentümer wird gestärkt. Wir haben über das Instrument der Abberufung des Verwalters noch kaum gesprochen. Wir haben die schuldrechtliche Vereinbarung, die dahintersteht, noch einmal gestärkt, und das ist ein Instrument, das dem Verwalter sehr wohl wehtut, weil dadurch die Planbarkeit seiner Wirtschaftspläne gestört wird.

Trotz all dieser Maßnahmen kann der Verwalter für den Eigentümer besser arbeiten. Der neue § 27 WEG und die neuen Regelungen zu Abstimmungen und Kostentragung – darüber ist schon viel geredet worden – machen das möglich.

Und – das war uns wichtig – wir stärken den Beirat als Aufsichtsorgan für die WEG. Ich glaube, mit diesem Überwachungstatbestand, den wir jetzt eingesetzt haben, schaffen wir zum ersten Mal ein Gleichgewicht in diesem Verhältnis. Das war uns besonders wichtig. Der Beirat ist kein zahnloser Tiger mehr, sondern kann jetzt konkret Einfluss nehmen. Jetzt müssen die Eigentümer selber für sich tätig werden.

Eine wichtige Änderung – der Kollege Fechner hat darüber gesprochen – gibt es bei der Qualifizierung der Verwalter. Nachbesserungen an dieser Stelle – das haben wir schon in der ersten Lesung gesagt – waren uns als CDU/CSU wichtig. Was nun im WEG steht, ist aus unserer Sicht eine sehr gute Lösung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Zertifizierung soll dort erfolgen, wo dies bereits in anderen Bereichen professionelle Praxis ist: durch die IHKs. Die Einzelheiten werden noch durch eine Verordnung geregelt. Es wird Ausnahmen geben, gerade für die Eigenverwaltung – das ist uns sehr wichtig –, damit nicht jede kleine Verwaltung gehemmt wird, aber auch für Berufe, die in dem Bereich schon tätig sind. Damit sich alle auf die neue Situation einstellen können, brauchen wir eine gewisse Übergangszeit. Mit der vorgesehenen Qualifizierung werden wir die Qualität der Arbeit der Verwalter verbessern, was natürlich auch den Eigentümern zugutekommt.

Das Gesetz stellt klar: Wir brauchen klare Regeln, klare Strukturen. Die schaffen wir mit diesem Gesetz. Der Verwalter muss schneller und effizienter arbeiten können; das schaffen wir mit diesem Gesetz. Auf der anderen Seite schaffen wir neue Kontroll- und Informationsrechte; auch das war uns wichtig.

Aus unserer Sicht haben wir den großen Wurf geschafft, den wir wollten. Wir hoffen auf Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)