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Schutz der Gesundheit an erster Stelle

Brinkhaus für einheitliche Regeln in der Corona-Pandemie

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie setzt Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus auf klare und einheitliche Regeln in allen Bundesländern. Angesichts rasant steigender Infektionszahlen sagte Brinkhaus, es gelte „jetzt zu kämpfen“. 

Im Vorfeld der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch äußerte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfaktion die „klare Erwartungshaltung“, dass der Schutz der Gesundheit an erster Stelle steht. Sichergestellt werden müsse darüber hinaus, dass der Wirtschaftskreislauf erhalten wird. Schulen und Kindergärten müssten offenbleiben. 

Kontakte stark einschränken

Um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen, müssten Kontakte und Bewegungen eingeschränkt werden. „Das ist eine Zumutung für die Menschen, das ist hart“, sagte Brinkhaus. Es sei aber besser, jetzt konsequent zu handeln, als zuzulassen, dass sich das Virus schleichend ausbreite. 

Bundestag nimmt seine Rolle wahr

Brinkhaus wies Kritik zurück, wonach der Bundestag sich zu wenig um die Corona-Pandemie gekümmert habe. „Das irritiert mich“, sagte er und verwies auf über 70 Debatten, die das Parlament seit Beginn der Pandemie geführt habe, auf Gesetzesvorhaben, Anträge und Nachtragshaushalte. „Insofern nimmt der Bundestag aktiv seine Rolle wahr und wird es auch in Zukunft tun.“ Die Leistungsfähigkeit des Föderalismus oder die Notwendigkeit möglicher Grundgesetzänderungen werde man nach der Pandemie bewerten – in einem gut durchdachten Prozess. „Jetzt geht es darum, dass wir schnell handeln.“

„Ein Sprung nach vorne“ beim Kinderschutz

Brinkhaus sprach auch eine Reihe von Gesetzesvorhaben an, die auf der Tagesordnung des Bundestags in dieser Woche stehen, darunter steuerliche Entlastungen für Familien sowie Menschen mit Behinderungen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei hob die Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs hervor, die der Unionsfraktion ein besonderes Anliegen ist. Mit dem Gesetz wird der Strafrahmen erhöht und die Strafverfolgung erleichtert. 

Außerdem werden Straftaten in Verbindung mit Kindesmissbrauch künftig erst nach 20 Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis von Personen gelöscht und nicht schon nach drei Jahren wie bisher. Frei betonte, dass die Unionsfraktion entsprechende Einträge gerne dauerhaft im Zeugnis belassen hätte. Dennoch sei die Neuregelung „ein gewaltiger Sprung nach vorne“.