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Rückführungen konsequenter durchsetzen

Gesetzliche Neuerungen beim Thema Migration

Das Bundeskabinett hat drei Gesetzesvorhaben aus dem Bereich der Migration auf den Weg gebracht. Thorsten Frei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, hat die Gesetzentwürfe vor ihrer Parlamentsbefassung in einem ersten Überblick eingeordnet und erläutert.

Beschlossen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) aus dem Bereich des Bundesinnenministeriums sowie die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten beiden Entwürfe für ein geändertes Asylbewerberleistungsgesetz und ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Letzteres befasst sich mit erweiterten Angeboten für Spracherwerb und Beschäftigung für Ausländer. Beim Asylbewerberleistungsgesetz geht es nach der Vorgabe durch das Bundesverfassungsgericht um die Anpassung der Regelsätze für Asylbewerber und Geduldete.

Abschiebungen konsequenter durchsetzen

Der Schwerpunkt der Ausführungen von Innenpolitiker Thorsten Frei lag naturgemäß auf den Regelungen zu einer konsequenteren Durchsetzung von Abschiebungen. Inhaltlich geht es hierbei vor allem um erweiterte Haftmöglichkeiten für ausreisepflichtige Ausländer und um einen strengeren Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität.

Vor geplanter Abschiebung in Haft

Frei machte deutlich, dass es darum gehe, zum einen offen zu bleiben für diejenigen, die zu uns kommen und Schutz suchen. Zum anderen aber dafür gesorgt werden müsse, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, auch wieder ausreisen müssten. Ein wesentlicher Ansatzpunkt sei es hier, sicherzustellen, dass nicht weiterhin sehr viele Rückführungen noch am eigentlichen Rückführungstag scheiterten. Das neue Gesetz sehe deshalb erweiterte Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft vor.

Neuer Duldungsstatus

Ein weiterer Ansatzpunkt für einen konsequenteren Umgang mit ausreisepflichtigen, aber geduldeten Migranten ist ein strengerer Duldungsstatus, der „Duldung von Personen mit ungeklärter Identität“. Ziel müsse es sein, diejenigen, die unverschuldet in die Situation einer ungeklärten Identität gekommen sind, deutlich von denjenigen zu unterscheiden, die nur deshalb nicht zurückgeführt werden können, weil sie „tricksen“ oder „täuschen“ und die deutsche Verwaltung letztlich hintergehen, so Thorsten Frei. Hier seien passgenaue Lösungen und gegebenenfalls strengere Rechtsfolgen nötig.