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Ronja Kemmer

Ronja Kemmer: "Medien und Plattformen sowohl analog als auch digital in die Pflicht nehmen"

Rede zu Freiheit im Internet

Es ist zwar erst Mai, aber wenn ich den Antrag hier lese, habe ich eher das Gefühl, dass es bereits Dezember ist. Die AfD schreibt schon mal ihren digitalpolitischen Wunschzettel – wobei, wenn ich da an den Wunschzettel eines 5-Jährigen denke, stelle ich fest, dass dieser deutlich inhaltsvoller und weniger widersprüchlich ist. Die Punkte sind eine zusammenhangslose Aufzählung, die sicherlich einem nicht gerecht wird – den Bürgerrechten in unserem Land!

Heute Morgen haben wir in der Debatte schon viel über unser Grundgesetz diskutiert. Vor 70 Jahren wurde es von den Frauen und Männern des Parlamentarischen Rates verabschiedet. Die Generation meiner Urgroßeltern hatte damals noch keinerlei Vorstellung, dass es so etwas wie das Internet einmal geben werde und welche Möglichkeiten sich durch die digitale Transformation ergeben. Und doch finde ich es bemerkenswert, dass die fundamentalen Prinzipien des Grundgesetzes auch heute noch genauso sinnvoll auf die neuen Herausforderungen angewendet werden können. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes kann und darf nur im Zusammenhang mit Absatz 2 gelesen werden.

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit, doch diese Freiheit endet dort, wo die Rechte Dritter eingeschränkt werden. Daher ist es für mich selbstverständlich, dass Medien und Plattformen sowohl analog als auch digital in die Pflicht genommen werden. Es spielt keine Rolle, ob sich rechte Hetzer auf den Alexanderplatz stellen, antisemitische Äußerungen in Leserbriefen verwenden oder linksradikale Chaoten vergleichbare Parolen auf Facebook posten: Diejenigen, die Instrumente zur Verbreitung von Inhalten betreiben, haben auch gegenüber der Allgemeinheit eine Verantwortung, und die Meinungsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, sich aus dieser Verantwortung zu stehlen!

Hier ist Ihr Antrag auch unglaublich widersprüchlich: In Punkt 2 soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersatzlos gestrichen, in Punkt 3 teilweise wieder eingesetzt werden. Können Sie sich nicht entscheiden, was Sie nun wollen, oder verstehen Sie das wirklich nicht? Fahrlässig ist auch Ihre Forderung, die Löschfrist für terroristische Inhalte zu verlängern. Aufrufe zu Terroranschlägen oder Enthauptungsvideos von Salafisten wären so länger im Netz. Oder gehört das für Sie auch zur Meinungsfreiheit? Genauso widersprüchlich sind Ihre Aussagen zum Datenschutz. Experten sagen unisono, dass Datensouveränität eines der wichtigsten Fundamente unserer digitalen Gesellschaft bildet; das stellen ja sogar Sie in Ihrem Antrag fest. Dann fordern Sie aber, das Auskunftsrecht und das Recht von Betroffenen auf Berichtigung oder Löschung ihrer Daten auszusetzen. Das ist keine Stärkung von Bürgerrechten, sondern ein massiver Einschnitt. Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein!

Zum Thema Urheberrecht: Wir als Union haben ein effizientes und nachvollziehbares Modell erarbeitet, wie wir Uploadfilter in der nationalen Umsetzung verhindern wollen. Was kam denn da von Ihnen? Richtig: Nichts. Wenn Sie schon keine eigenen Vorschläge machen, dann setzen Sie sich wenigstens mal mit diesem nachvollziehbaren Modell richtig auseinander, bevor Sie solche Anträge stellen. Ich habe weder genügend Zeit, und ich habe offensichtlich auch nicht genügend Buntstifte mitgebracht, um Ihnen das noch mal zu erklären.

Ganz überrascht bin ich, dass Sie es zum Schluss noch geschafft haben, „künstliche Intelligenz“ in Ihren Antrag reinzuschreiben. Ich weiß ja nicht, wie Sie Ihre Arbeit verstehen; wir als Union setzen uns in den entsprechenden Gremien intensiv mit den Potenzialen von KI auseinander. Sie wissen ja, dass es mit der Enquete-Kommission eine Möglichkeit gäbe, darüber zu diskutieren. Aber wenn ich als Obfrau da auf Ihren Input schaue, stelle ich fest: Es bleibt letztendlich nicht viel mehr als heiße Luft.

Fazit: Sie spielen sich hier auf, als wollten Sie die Meinungsfreiheit schützen. Weisen Sie bei Ihren guten Verbindungen nach Russland eigentlich auch dort auf diese Grundrechte hin? Sie meinen Freiheit als einen Freibrief für Hetze. Sie wollen Freiheit nur für Ihre Fake News, und Sie schreien Lügenpresse, wenn jemand etwas schreibt, was nicht in Ihr Weltbild passt. Sie sind vieles, aber Beschützer der Meinungsfreiheit sicherlich nicht!