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Roderich Kiesewetter: "Die Auslandsaufklärung muss auf rechtssicherer Grundlage stehen"

Rede zur Änderung des BND-Gesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was gibt uns das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 19. Mai letzten Jahres mit auf den Weg? Die ganz klare Aussage, dass Ausländer und Ausländerinnen im Ausland unter den Schutzbereich des Grundgesetzes fallen, sowohl was das Fernmeldegesetz als auch die Pressefreiheit angeht. Das sind eine ganz klare Aussage, eine ganz klare Entscheidung für Rechtsstaatlichkeit und eine Aufgabe für den Bundesnachrichtendienst. Der vorliegende Gesetzentwurf ist für die Umsetzung eine sehr gute Grundlage; das ist bereits mehrfach festgestellt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch festgestellt, dass wir eine leistungsfähige Fernmeldeauslandsaufklärung brauchen, dass wir einen leistungsfähigen Auslandsnachrichtendienst brauchen. Das ist der Bundesnachrichtendienst. Aber warum ist es so wichtig, dass wir das auf eine rechtssicherere Grundlage stellen als in der Vergangenheit? Wir brauchen den Bundesnachrichtendienst als Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur; denn die Bundesregierung hat einen Anspruch auf Informationen, möglichst frühzeitig, auf rechtssicherer Grundlage beschafft, zur Gefahrenabwehr und auch zur Beurteilung der Lage in Krisengebieten.

Besonders die Gleichzeitigkeit von Krisen, in der wir gerade leben, jenseits von Corona, macht uns deutlich, dass die Auslandsaufklärung auf rechtssicherer Grundlage stehen muss. Was bedeutet das für uns als Parlament? Ich sage sehr deutlich: Die parlamentarische Kontrolle muss hier eindeutig Vorrang haben. Wenn der Bundesnachrichtendienst essenzieller Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur ist, ist die parlamentarische Kontrolle essenzieller Bestandteil unserer Sicherheitskultur.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Stephan Thomae [FDP])

Das bedeutet wiederum, dass das Parlamentarische Kontrollgremium in dieser Form Primus inter Pares sein muss, mit einer ganz besonderen Verantwortung. Ich möchte das an zwei, drei Beispielen verdeutlichen.

Der Unabhängige Kontrollrat, der aus dem Unabhängigen Gremium übergeleitet werden wird, muss in seiner Zusammensetzung vom Parlament zumindest mitbestimmt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, mit G 10, mit Vertrauensgremien und vielem anderen braucht einen Primus inter Pares: Das ist das Parlamentarische Kontrollgremium.

Und: Wir müssen als Parlament auch Einfluss nehmen auf Verfahrensordnungen, auf die Geschäftsordnung des Unabhängigen Kontrollrats. Auch das ist die Aufgabe des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Und warum? Es geht um Vertrauensschutz, um Geheimschutz. Es geht darum, dass wir dies in Verantwortung für Sie alle im Parlamentarischen Kontrollgremium auf Augenhöhe leisten können. Dazu haben wir den Vorbereitungsstab, der in den letzten drei Jahren dank der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums Herausragendes geleistet hat. Den dürfen wir auch nicht schwächen, sondern müssen ihn da einbeziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich halte es deshalb für sehr wichtig, dass wir hier Rechtssicherheit schaffen müssen und dass wir uns in der weiteren Beratung dessen auch bewusst sind. Das zeigt unseren ausländischen Partnern, aber auch den Krisenregionen: Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet auf rechtssicherer Grundlage, und das machen auch unsere Nachrichtendienste, die zugleich technisch und kontrollmäßig auf Augenhöhe sind.

Es gilt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Struck’sche Gesetz. Wir werden in den nächsten Wochen miteinander intensiv daran arbeiten und die parlamentarische Kontrolle aufwerten. In diesem Sinne freue ich mich auf das gemeinsame Miteinander, erwarte aber auch, dass wir uns alle bewusst sind, dass die Sicherheit unseres Nachrichtendienstes und seiner Angehörigen und die verlässliche Information für die Bundesregierung an allererster Stelle stehen. Dazu brauchen wir die leistungsfähige parlamentarische Kontrolle und den Vertrauensschutz.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stephan Thomae [FDP])