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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Mehr Digitalisierung, Klimaschutz und Barrierefreiheit beim Wohnungseigentum

Neue Regeln für Wohnungseigentumsgemeinschaften: Der Deutsche Bundestag berät in 2. und 3. Lesung die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.

Wer Eigentümer einer Wohnung ist, den betrifft das Wohnungseigentumsgesetz. Das Gesetz enthält Regeln zum Eigentum an einzelnen Wohnungen und dem Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Das Problem: Das Wohnungseigentumsgesetz ist in die Jahre gekommen. Viele Häuser mit Eigentumswohnungen können nicht oder nur in geringem Umfang modernisiert werden, weil die einzelnen Eigentümer sich nicht einig werden.

Modernisierungsstau auflösen

„Wir unterstützen Millionen Wohnungseigentümer mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts. Wohnungseigentümergemeinschaften werden handlungsfähiger und können den Modernisierungsstau, der in vielen Häusern mit Eigentumswohnungen herrscht, endlich auflösen“, erläutert Dr. Jan-Marco Luczak, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Reformwerk.

Die Modernisierung des angestaubten Wohnungseigentumsgesetzes setzt auf wichtige Zukunftsthemen: Digitalisierung, Klimaschutz und alternde Gesellschaft. Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die einen Glasfaseranschluss ermöglichen. Sie können sehr viel einfacher in altersgerechten Umbau investieren und leichter Ladeinfrastruktur für Elektroautos an ihrem Pkw-Stellplatz einbauen. Außerdem wird für bauliche Veränderungen zukünftig keine Einstimmigkeit mehr bei Wohnungseigentümerversammlungen notwendig sein. Damit wird der oft jahrelange Modernisierungsstau aufgelöst, den einzelne Wohnungseigentümer auslösen konnten, wenn sie mit Modernisierungen nicht einverstanden waren.

Rechte der Eigentümer bleiben gewahrt

Jan-Marco Luczak betont, dass es bei der Reform nicht darum gehe, den Eigentümern die Rechte abzuschneiden: „Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion war besonders wichtig, dass trotzdem die Rechte der Eigentümer gewahrt bleiben.“ Die Reform stärkt den Anspruch der Eigentümer auf einen guten Verwalter. Gleichzeitig behalten am Ende aber immer die Eigentümer bei der Wohnungsverwaltung den Hut auf. „Wir haben als CDU/CSU durchgesetzt, dass über teure und bedeutsame Angelegenheiten immer die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter. Die Investition in eine Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen die größte Investition in ihrem Leben. Sie sollen daher sicher sein können, dass ihr Eigentum gut verwaltet wird“, hebt Jan-Marco Luczak hervor.