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Philipp Amthor: Wir wollen Härte gegen Kriminelle, gegen Terroristen und gegen Straftäter

Rede in der Aktuellen Stunde zu Bürgerrechten und IT-Sicherheit

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem liebe Kollegen von der FDP! Ja, Sie haben sicherlich geliefert, was Sie sich vorgenommen haben, nämlich die öffentliche Empörung ein Stück weit anzuheizen.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Ja!)

Wir haben gehört, was in den letzten Tagen immer so an Vorwürfen kam: Die Bundesregierung würde die Bürgerrechte schleifen, wir würden die IT-Sicherheit einschränken, eine generelle Herausgabepflicht auch für verschlüsselte Passwörter einführen wollen. Man kann da nur sagen: Ja, für öffentliche Empörung hat das etwas gebracht, in der Sache ist es aber völlig falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir müssen nämlich sehen – das ist auch wichtig in Bezug auf die Zielrichtung –: Die Bundesregierung hat hier kein Paket vorgelegt, um mal eben, wie Sie sich das vorstellen, Bürgerrechte einzuschränken, sondern der überzeugende Referentenentwurf aus dem Justizministerium

(Konstantin Kuhle [FDP]: Da haben wir es! Die Union kann ihr Glück kaum fassen!)

ist ein Referentenentwurf gegen Hasskriminalität im Internet, gegen Kriminelle, zur Sicherung unserer Freiheit und für eine Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Wir finden, das sind gute und berechtigte Anliegen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Ich will zu dem Kernthema Ihres öffentlichen Vorwurfs, nämlich zu den Auskunftsrechten unserer Sicherheitsbehörden gegenüber den Telemedienanbietern, gegenüber den sozialen Netzwerken, sagen: Da sind Sie einfach maßlos, überzogen und unzutreffend in Ihrer Kritik. Die kleinere Nummer gab es scheinbar nicht im Sortiment. Hier wurde von einem Generalschlüssel, von einem Eingriff in die Privatsphäre der Bürger geredet.

(Stephan Thomae [FDP]: Gut aufgepasst!)

Konstantin von Notz redet von dem großen Lauschangriff im Netz. Herr Thomae, Sie reden von der Einführung einer Geheimpolizei.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Durch die Hintertür!)

Dazu muss ich sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind eigentlich zu intelligent, um so oberflächlich zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])

Das muss doch nun wirklich nicht sein. Ich glaube, da stimmt die Orientierung einfach nicht.

Man sieht auch, dass die Rechtslage – darauf hat die Justizministerin überzeugend hingewiesen – hier gar nicht Gegenstand der Erörterungen und scheinbar auch gar nicht Gegenstand der politischen Diskussion war. Ich habe – das war ein Höhepunkt der Empörung – in einem der Zeitungsberichte gelesen, es gehe in diesem Gesetzentwurf um komplizierte Verweisungen zwischen Strafprozessordnung, Telemediengesetz und BKA-Gesetz. Da muss man sagen: Ja, das ist vielleicht so. Aber wenn die Rechtslage kompliziert ist, würde ich immer empfehlen, erst zu versuchen, die Rechtslage

(Konstantin Kuhle [FDP]: Zu vereinfachen!)

zu verstehen, statt gleich den Untergang des Abendlandes zu prophezeien, liebe Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Eva Högl [SPD]: Ja! – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist deswegen also hilfreich, sich mal anzuschauen, wie die Rechtslage aussieht; verschiedentlich wurde schon darauf hingewiesen. Es geht natürlich völlig fehl, wenn man den Auskunftsanspruch, der in § 15a des Telemediengesetzes neu eingeführt werden soll, isoliert betrachtet. Richtig ist: Wenn Passwörter oder andere Bestandsdaten als Auskunft herausverlangt werden sollen, dann braucht es nicht nur die Anforderungen von § 15a Telemediengesetz, sondern immer eben auch eine zusätzliche Befugnisnorm.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Genau! Die Rechtfertigungsgründe!)

Und diese zusätzliche Befugnisnorm enthält genau die Restriktionen, die Sie wollen,

(Konstantin Kuhle [FDP]: Genau!)

nämlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, die eine Abwägung mit den Grundrechten der Bürger vornimmt, einen Richtervorbehalt. Und das ist überzeugend.

Man hätte sich diese ganze Diskussion sparen können, wenn man gesehen hätte, dass die im Gesetzentwurf neu vorgeschlagene Regelung – § 15a Telemediengesetz – fast wortgleich übernommen wurde

(Konstantin Kuhle [FDP]: Ja! TKG! Was hat die mit Passwörtern zu tun?)

aus der schon bestehenden, richtigen Regelung in § 113 Telekommunikationsgesetz, deren Verfassungsmäßigkeit bestätigt wurde und die von einer FDP-Justizministerin eingeführt wurde.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Was hat die mit Passwörtern zu tun?)

Deswegen muss man sagen: Den Gedanken, der § 113 Telekommunikationsgesetz zugrunde liegt, muss man übernehmen. Eine Bestandsdatenauskunft gegenüber TK-Anbietern, zum Beispiel bezüglich PIN, gibt es heute schon. Das auf die Telemedienanbieter zu übertragen, ist nicht ein irgendwie gearteter Angriff auf den Rechtsstaat, sondern das ist sachlogisch, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dagmar Ziegler [SPD] – Konstantin Kuhle [FDP]: Wie ist denn deine Facebook-PIN?)

Das ist eben nicht der Generalschlüssel, mit dem das Tor zur Privatsphäre der Bürger geöffnet wird, sondern das ist eigentlich die passende Nachbesserung des jetzt schon bestehenden Werkzeugkoffers der Sicherheitsbehörden. Und genau darum muss es gehen; denn hinter dieser Diskussion, die wir jetzt führen – Konstantin von Notz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Frage auch beim Bundesverfassungsschutzgesetz und anderem mehr stellt –, steht die Frage: Wie sollen sich unsere Sicherheitsbehörden in einer Welt aufstellen, in der Verschlüsselung da ist und in der Verschlüsselung notwendig ist? Ich will Ihnen sagen: Verschlüsselung ist gut, auch die Verschlüsselung von Passwörtern.

(Stephan Thomae [FDP]: Was bringt dann das Gesetz?)

Das entspricht der jetzigen Rechtslage. Doch wenn wir verschlüsselte Kommunikation wollen, unseren Sicherheitsbehörden aber nicht die Kompetenz geben, die verschlüsselte Kommunikation von Straftätern aufzudecken, dann schaffen wir in Deutschland nichts anderes als einen Safe Harbor für Kriminelle, und das kann nicht in unserem Interesse sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Wir wollen keine Totalüberwachung von Bürgern. Wir wollen auch keinen Blick in ihr Privatleben. Davor schützt sie die Verfassung. Aber wir wollen Härte gegen Kriminelle, gegen Terroristen und gegen Straftäter. Genau in diesem Geist müssen wir Gesetzgebung betreiben. Der Entwurf aus dem Justizministerium ist überzeugend.

(Konstantin Kuhle [FDP], an die SPD gerichtet: Das würde mir zu denken geben!)

Weitere Anpassungen müssen folgen: im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Bundespolizeigesetz. Wir werden es schaffen, Freiheit, Verantwortung und Sicherheit zusammenzubringen. Deswegen herzlichen Dank an das Justizministerium.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)