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Philipp Amthor: Parteinahe Stiftungen werden durch fünf Kontrollinstanzen kontrolliert

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser Debatte über politiknahe Stiftungen habe ich für Sie zum Anfang eine Kennerfrage mitgebracht:

(Jürgen Braun [AfD]: Herr Amthor, der Konfirmationsanzug passt nicht mehr!)

Was haben Alice Weidel, der Kollege Karl Lauterbach, der SPD-Kollege mit der Fliege, und Thomas de Maizière gemeinsam? Genau! Die einfache Antwort findet jeder heraus – das steht im Kürschner –: Alle sind promoviert. Die kompliziertere Antwort: Alle drei – Alice Weidel, Karl Lauterbach und Thomas de Maizière – sind Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heiterkeit bei der SPD)

Das heißt: So ein schlimmer Klüngel- und Kaderverein kann das gar nicht sein, wenn man dann hier in drei verschiedene politische Fraktionen kommen kann, liebe Freunde, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich will fragen – um jetzt zum Gesetzentwurf selbst zu kommen –: Warum hält die AfD dieses Gesetz, das uns jetzt vorliegt, eigentlich für notwendig?

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Weil eine Regelung fehlt!)

Dem Grunde nach hat mein Kollege Marc Henrichmann das alles schon erklärt: Weil Sie auch gern Geld haben wollen und die Lex AfD schaffen wollen! Aber ich habe mir das mal ein bisschen formal angeguckt.

Zum Ersten sagen Sie: Die Rechtsstellung und das Ziel, das die politiknahen, die parteinahen Stiftungen verfolgen, sind nicht so legitim. Zum Zweiten sagen Sie: Da gibt es eine zu große Partei- und Staatsnähe. Zum Dritten sagen Sie: Das Ganze bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. – Das sind drei Punkte, die mich nicht überzeugen.

Zum Ersten: Wenn Sie sagen, nach allgemeiner Ansicht hätten die politiknahen und parteinahen Stiftungen einen erheblichen Ertrag für die politische Bildungsarbeit in unserem Land, dann scheinen Sie selbst das nicht zu teilen. Das will ich ausdrücklich zurückweisen.

Wenn man sich das mit Blick auf die Adenauer-Stiftung anschaut, stellt man fest: allein im Jahr 2017 fast 1 700 Veranstaltungen, bei denen über 100 000 Menschen erreicht wurden – überall in Deutschland, von der Uckermark bis an den Bodensee.

Zur politischen Arbeit im Ausland, die Sie kritisieren, kann ich nur sagen: Wenn wir in die Geschichte zurückgucken, dann sehen wir beispielsweise in Spanien erhebliche Erfolge. Nach dem Tod von Franco und nach der politischen Wende 1982 haben alle parteinahen Stiftungen – die Ebert-Stiftung, die Naumann-Stiftung und die Adenauer-Stiftung – maßgebliche Arbeit bei der Demokratisierung des Landes geleistet.

Wenn Sie sagen: „Die Stiftungen sind im Ausland nicht hinreichend demokratisch legitimiert“: Tja, das ist so. Nichtregierungsorganisationen sind nicht demokratisch legitimiert. Aber die Nichtregierungsorganisationen finden Ihre Kumpel Putin und Assad ja auch nicht so gut.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie kritisieren zweitens die zu große Staatsnähe und sagen: Die Stiftungen machen viel zu sehr parteinahe Arbeit. – Da habe ich gedacht: Okay, das ist ein Standpunkt, den man einnehmen kann. – Ihr Lösungsvorschlag hat mich dann aber doch überrascht. Sie sagen: „Sie sind zu staatsnah“, und die Antwort ist: Okay, dann verstaatlichen wir mal die parteinahen Stiftungen. – Denn jetzt sind es Vereine; nach Ihrer Lösung sollen sie juristische Personen des öffentlichen Rechts werden. Das macht irgendwie keinen Sinn.

Aber dann habe ich gedacht: So unflätig wird die AfD schon nicht sein; die werden sich was dabei gedacht haben. Dann habe ich gesagt: Ich schaue mal nach, wie Sie das begründen. Ich musste feststellen: Eine substanzielle Begründung enthält Ihr Gesetzentwurf nicht. Der Begründungsteil, der besondere Teil zu den einzelnen Normen, widerspiegelt sich eigentlich nur in dem Benennen von Überschriften und in nichts anderem.

Die Antwort darauf ist ganz einfach; das hat Herr Straetmanns schon gesagt. Den Gesetzentwurf haben Sie quasi abgeschrieben, bis auf Ihre eigene Lex AfD, den Zusatz, dass auch Sie Geld kriegen; aber sonst haben Sie es im Grunde abgeschrieben von einer Abhandlung unter anderem des Staatsrechtlers Morlok. Bemerkenswert ist: Im Jahr 2000 hat Morlok diese Abhandlung geschrieben, in der „Zeitschrift für Gesetzgebung“. Herr Braun, Sie haben vorhin den tollen Zwischenruf gebracht: Das hat ein toller Staatsrechtler geschrieben; das ist doch komplett geklärt mit der Gesetzgebungskompetenz. – Ich sage Ihnen: Als Herr Morlok das 2000 geschrieben hat, gab es die Föderalismusreform 2006 noch nicht. Das hätte einer Ihrer Referenten mal herausfinden können. Die Rahmengesetzgebungskompetenz ist entfallen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Lösung, die Sie vorschlagen, Artikel 21 als Gesetzgebungskompetenz, finde ich mehr als schwierig. Also alles in allem sehr lieblos, wie Sie es da vorstellen. Das ist keine gute Grundlage.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist noch nett formuliert! – Abg. Peter Boehringer [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

– Die Zwischenfrage würde ich zulassen.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Wenn Sie also eine Frage oder Bemerkung des Herrn Boehringer zulassen, dann hat er jetzt das Wort.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche der drei Linien hat er denn?)

Peter Boehringer (AfD):

Danke, Kollege Amthor, dass Sie sie zulassen. – Die Frage geht in folgende Richtung: Wenn Sie sagen, 2000 ist zu lange her

(Zuruf von der SPD: Das hat er nicht gesagt!)

und es gab eine Änderung: Zunächst ist die Relevanz dieser Änderung von 2006 nicht so ganz klar. Aber Sie sollten zumindest zur Kenntnis nehmen, dass die einzige Rechtsgrundlage, auf die sich auch heute schon berufen wurde von anderen Rednern, von 1998 ist, die übrigens keine Rechtskraft hat. Die sogenannte Gemeinsame Erklärung der Stiftungen ist eine reine privatrechtliche Vereinbarung, die keine Gesetzeskraft hat. Das ist die Basis. Deswegen ist ein Parteistiftungsgesetz überfällig. Das wurde ja sogar teilweise heute hier schon konzediert. Wir arbeiten hier also auf einer noch viel älteren sogenannten Rechtsgrundlage.

Aus haushalterischer Sicht – das darf ich an dieser Stelle auch einmal anmerken – ist diese Gemeinsame Erklärung, diese Kungelrunde, heute die Rechtsgrundlage, auf der die Haushaltsposition der Stiftungen festgestellt wird. Wir haben schriftlich vom Bundesinnenministerium, dass diese Kungelrunde von den Berichterstattern, und zwar allen, der Parteien und aller Vertreter aller Stiftungen, jährlich die Haushaltsposition feststellt, in Negierung des Initiativrechts des Bundestages und der Bundesregierung.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Der Bundestag hätte das Initiativrecht hier. Das wird alles negiert. Diese Kungelrunde ist eine absolute Ausnahme.

Ich stelle für 2018 für die Haushaltsposition der Stiftungen fest, dass unser Berichterstatter, der Berichterstatter der AfD, zumindest nicht teilgenommen hat an dieser Kungelrunde.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Philipp Amthor (CDU/CSU):

Herr Boehringer – bleiben Sie bitte stehen –, ich hatte es eigentlich nicht vorgesehen, noch mal eine grundsätzliche Erklärung zum Thema Gesetzesvorbehalt einzuschieben; mache ich aber gerne. Denn es ist in der Tat so: Ich finde es super, dass ausgerechnet Sie als Vorsitzender des Haushaltsausschusses diese Frage stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

– Die Pointe kommt noch, also nicht zu früh klatschen. – Herr Boehringer, wenn Sie sich die Lehre vom Gesetzesvorbehalt anschauen, stellen Sie fest, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Auslegung des Grundgesetzes immer klar ist, dass es ein Parlamentsgesetz nur unter qualifizierten Voraussetzungen bei Grundrechtseingriffen gibt. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf selbst auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen. Wenn Sie die genau gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass es dort einzelne Streitfragen gibt, dass das Bundesverfassungsgericht aber kein Parlamentsgesetz gefordert hat; das einfach deshalb, weil es schon jetzt eine gesetzliche Grundlage gibt, und das ist in der Tat der Bundeshaushalt.

Ich finde es bemerkenswert, wenn Sie als Vorsitzender des Haushaltsausschusses sagen, das sei eine Klüngelrunde. Hat Ihre Fraktion einmal darüber nachgedacht, dazu einen Antrag im Haushaltsausschuss einzubringen?

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das hätten Sie machen können. Das wäre nämlich der richtige Weg. Und dann können Sie über diese Haushaltsgrundlage reden. Das ist viel mehr eine Rechtsgrundlage als viele Dinge, die Sie sonst machen.

Insoweit: Kümmern Sie sich vielleicht darum, die Instrumente, die Sie als Haushaltsausschussvorsitzender haben, zu nutzen. Dann können Sie die Sachargumente dafür vorbringen. Das ist der Ort der Diskussion, Herr Boehringer. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir haben gesehen: Nicht nur die Begründung ist schlecht.

Ich finde das Thema „rechtliche Grauzonen“ super. Das klang auch in der Zwischenfrage von Herrn Boehringer an. Sie sagen: Die parteinahen Stiftungen sind gar nicht reguliert. Ich sage Ihnen mal, wie parteinahe Stiftungen kontrolliert werden, nämlich durch insgesamt fünf Kontrollinstanzen: Bundesverwaltungsamt, Bundesrechnungshof, die geldgebenden Ressorts aus der Bundesregierung, Wirtschaftsprüfer und Finanzbehörden. Überall dort ist man sehr genau. Ich kann Ihnen aus leidiger Erfahrung sagen: Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist selbst beim letzten Kaffeelöffel sehr genau; und das ist auch gut so.

Das Bundesverfassungsgericht hat dort verfassungsrechtlich keine Notwendigkeit für eine Regelung gesehen. Trotzdem schaffen wir natürlich Transparenz, indem man aufklärt; über einzelne Dinge kann man auch reden. Aber da Sie von rechtlichen Grauzonen reden, will ich Ihnen sagen: Kehren Sie doch lieber mal vor der eigenen Haustür. Wir haben heute viel über Parteienfinanzierung gesprochen.

Frau Bayram hat bereits einen „Spiegel“-Bericht zur Zerstrittenheit Ihrer Fraktion genannt. Vielleicht haben Sie im „Spiegel“ ebenfalls den Bericht gelesen, in dem auch ich mich zu der Frage geäußert habe, wie es eigentlich um Ihren Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten bestellt ist. Das ist nämlich das klassische Beispiel einer Spendenwaschmaschine.

(Jürgen Braun [AfD]: Davon haben Sie keine Ahnung! Sie behaupten immer irgendwas!)

Schauen Sie sich nur mal Ihre Rechenschaftsberichte an: Millionen Euro gehen ohne irgendeine Kontrolle an diesem Verein vorbei – in direkter Unterstützung Dritter.

(Dr. Alexander Gauland [AfD]: Verdammt noch mal!)

Dabei nutzen Sie ganz bewusst eine Grauzone.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie sagen zur GOAL AG und anderen: Wir kennen die Leute nicht. – Ich sage Ihnen: Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren auf diese Grauzone eingehen, und wir werden gerne Licht in alle Grauzonen der Parteienfinanzierung bringen.

(Jürgen Braun [AfD]: Im Behaupten sind Sie groß, Herr Amthor!)

Ich glaube, daran können Sie kein Interesse haben. – Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)