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Philipp Amthor: Dies ist ein erster großer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Redebeitrag zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesmeldegesetz gehen wir einen weiteren Schritt zur Digitalisierung unserer Verwaltung und zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Ja, ich gebe zu: Debatten zum Verwaltungsrecht nach 21 Uhr hauen nicht jeden vom Hocker, zumal dann nicht, wenn es sich auch noch um ein Orchideenthema wie das Melderecht handelt.

Es ist ganz sicher richtig, was der Kollege Staatssekretär Günter Krings schon in der ersten Lesung gesagt hat: Bei dieser Novelle handelt es sich gewissermaßen um „parlamentarisches Schwarzbrot“. – Aber wir wissen auch: Schwarzbrot ist gesund.

(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Genau!)

So ist es auch gut für die Verwaltung. Wir haben es im parlamentarischen Verfahren geschafft, den richtigen Aufstrich dazu zu servieren. Deswegen gehen wir heute eigentlich ganz froh in diese letzte Runde zum Bundesmeldegesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Schauen wir uns noch mal die zentralen Inhalte an; es sind vier Punkte. Erstens. Es ist den Bürgern erstmals möglich, selbst ihre Daten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abzurufen. Das finden wir richtig, und das soll in Zukunft auch noch für weitere Verwaltungsdienstleistungen der Fall sein. Zweitens verbessern wir den länderübergreifenden Datenabruf. Drittens vereinfachen wir melderechtliche Prozesse. Und viertens verbessern wir die Datenverfügbarkeit und die Datenqualität in den Registern.

Das alles ist gelungen im Rahmen einer – ich kann sagen – konstruktiven Debatte. Im parlamentarischen Verfahren konnten verschiedene Anliegen – auch des Bundesrates – berücksichtigt werden, insbesondere etwa der Umstand, dass Personen in Krankenhäusern, in Justizvollzugsanstalten und etwa auch in Asylbewerbereinrichtungen keinen pauschalen, automatischen Sperrvermerk mehr eingetragen bekommen. Das ist eine richtige Anregung des Bundesrates gewesen. Dass das ganze Verfahren konstruktiv ist, zeigt sich auch daran, dass die Serviceopposition der FDP zustimmt. Das ist doch eine gute Sache. Hier können wir schon sagen: Dem Grunde nach haben wir hier einen guten Konsens erzielt.

Bedenken gibt es trotzdem. Das liegt in der Natur der Sache; denn jedes Mal, wenn es um die verbesserte Digitalisierung von Verwaltungen geht, treffen wir auf den klassischen Zielkonflikt von Datenschutz und digitaler Verwaltung. Wer digitale Verwaltung möchte, der braucht einen Staat, der auch über Daten verfügt. Natürlich kann man pauschal unter Hinweis auf die grundrechtliche Lage hinsichtlich des Datenschutzes das alles in Abrede stellen. Aber ich sage hier auch ganz deutlich: Eines geht nur: entweder Datenschutz bis zum allerletzten oder eine digitale Verwaltung, die dem Staat auch Daten anvertraut und ihm die Verarbeitung von Daten zutraut. – Für uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das kein Gegensatz, sondern wir sagen: Das geht zusammen. Daten sind auch beim Staat in der richtigen Hand. Es ist sinnvoll, diese Daten zur Verfügung zu stellen, um insgesamt die Qualität von Verwaltungen zu verbessern.

Dazu leisten wir heute mit dem Melderecht einen Beitrag und werden insgesamt dafür Sorge tragen, dass es weiter vorangeht. Das wird nicht der letzte Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sein, sondern ein erster großer. Auf diesen weiteren Weg freuen wir uns. Wir werben um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)