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Peter Aumer

Peter Aumer: "Beitrag zur Integration geflüchteter Menschen"

Rede zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes leistet einen Beitrag zur Integration geflüchteter Menschen. Die bisherigen Regelungen erschweren die Qualifikation von Asylbewerbern und Geduldeten. Langfristige und nachhaltige Zukunftsperspektiven und Integration verlangen eine gute Ausbildung und berufliche Qualifizierung.

Deswegen schließt die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Lücke zur Finanzierung und Förderung von Asylbewerbern und Geduldeten, die eine Ausbildung absolvieren. Die derzeitige Förderlücke erschwert Asylbewerbern und Geduldeten den Zugang zu Ausbildung und Studium und damit auch den Zugang zum Arbeitsmarkt. Jedoch ist es wichtig, dass Asylbewerber volkswirtschaftlich sinnvolle Ausbildungsmaßnahmen machen und nicht wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten diese abbrechen oder erst gar nicht anfangen.

Durch die Neuregelungen im vorliegenden Gesetzentwurf werden Fehlanreize beseitigt. Parallel dazu wird eine Motivation zur Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen geschaffen und eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt wesentlich gefördert. Für Ausbildungsbetriebe führt die Änderung zu mehr Rechts- und Planungssicherheit. Das Risiko langfristiger Zusatzbelastungen in den Sozialversicherungs- und Leistungssystemen durch Abbruch der Ausbildung oder durch Verzicht von Ausbildungsmaßnahmen wird deutlich reduziert. Zugleich wird dem grundsätzlichen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Interesse Rechnung getragen, dass möglichst viele Einwohner in Deutschland einen Ausbildungsabschluss erwerben.

Bisher erhalten Leistungsberechtigte, die in Deutschland eine förderfähige Ausbildung durchlaufen, Grundleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Monaten wird aber die Zusatzleistung auf BAföG nicht gestattet. Hier setzt der Gesetzentwurf an. Mit diesem Gesetz sollen Rechtssicherheit geboten und Perspektiven geschaffen werden. Ziel muss eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt sein.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die gerechte und zeitgemäße Höhe der Geldleistungen. Dabei steht weiterhin der Grundgedanke im Vordergrund, dass mehr Sach- und weniger Geldleistungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die sich bei ihrer Abschiebung nicht kooperativ verhalten, müssen ganz klar sanktioniert werden.

Es ist wichtig, Asylbewerbern, Geduldeten und Inhabern bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse eine realistische Integrationschance zu geben. Deswegen müssen wir ihnen Möglichkeiten bieten, ihre Qualifikationen auszubilden, ohne dabei ihre Existenzsicherung zu gefährden. Eine langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist eine Investition in die Zukunft.