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Paul Lehrieder: Eigentumsbildung ist insbesondere für Familien mit Kindern wichtig

Rede zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität. Verglichen mit den meisten anderen europäischen Ländern und den USA ist die Wohneigentumsquote in Deutschland mehr als gering.

Wir haben in der EU-28 eine Wohneigentumsquote von 69,3 Prozent, in Rumänien von 96,8 Prozent. Und was glauben Sie, wie hoch sie in Deutschland ist?

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 48 Prozent!)

– Kollege Birkwald, fast; so schlecht ist Die Linke gar nicht. In Deutschland sind es 51,4 Prozent. Trotzdem ist es der vorletzte Platz in Europa. Schwächer ist die Wohneigentumsquote in Europa nur noch in der Schweiz.

Die Zahl der Erstkäufer nimmt sogar noch kontinuierlich ab. Waren es im Jahr 2001 noch mehr als 700 000 Menschen, die sich erstmalig Wohneigentum zulegten, so waren es 2017 nur noch gut 400 000.

Jedoch ist Eigentumsbildung insbesondere für Familien mit Kindern wichtig, da der private Mietwohnungsmarkt oft nicht genügend bezahlbare familiengerechte Wohnungen bereitstellt; Kollege Luczak hat schon darauf hingewiesen. Dennoch können sich trotz niedriger Zinsen in Deutschland immer weniger Menschen Wohneigentum leisten. Die steigenden Immobilienpreise sind hierfür nur ein Teil der Erklärung.

Wir haben mit dem Baukindergeld versucht, gegenzuwirken, das jungen Familien bzw. Familien in der Gründungsphase hilft, aber auch später, in 30 oder 40 Jahren, ein probates Mittel gegen Altersarmut darstellen kann, weil der ganze Block der Mietkosten im Alter durch ein Eigenheim abgedeckt sein kann.

Oft sind es auch Erwerbsnebenkosten, die die Bildung von Wohneigentum erschweren. Neben der Grunderwerbsteuer sind dabei die Ausgaben für Makler ein entscheidender Posten. Auf diesen Kostenfaktor haben Kaufinteressenten häufig keinen Einfluss, da sich die Aufteilung und Höhe der Maklerprovision von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Oftmals muss der Käufer den Großteil tragen und aus Eigenkapital finanzieren – auch hierauf wurde von den Vorrednern bereits hingewiesen –, was dazu beiträgt, dass der Erwerb eines Eigenheims für viele Normalverdiener, für Lehrer, Polizisten, einfache Angestellte, schlichtweg nicht stemmbar ist.

Genau hier wollen wir ansetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir möchten einer breiteren Bevölkerungsschicht den Erwerb einer Immobilie ermöglichen bzw. erleichtern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bisher ist es meist so, dass der Verkäufer die Maklergebühren von 4,7 bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises vollständig an den Käufer weitergeben kann.

Ich will nicht so weit gehen wie der Kollege Kühn von den Grünen, der hier ein pauschales Maklerbashing betrieben hat. Die Maklerleistung ist in vielen Fällen durchaus ihr Geld wert. Das will ich überhaupt nicht verhehlen. Aber es geht darum, dass natürlich beide Parteien ein Interesse am Abschluss des Kaufvertrags haben, dass beide Parteien daran interessiert sind, eine gute Maklerleistung zu erhalten, und dadurch Käufer und Verkäufer entsprechend zusammengebracht werden können.

Jedoch hilft der Makler nicht nur dem Käufer bei der Immobiliensuche, sondern auch dem Verkäufer bei der Käufersuche. Durch die Tätigkeiten eines Maklers profitieren in der Regel also sowohl Anbieter als auch Nachfrager. Bei mir zu Hause sagt man: Ein gutes Geschäft ist es dann, wenn beide profitieren.

Deshalb ist es folgerichtig, dass sich dies auch in der Frage der Vergütung des Maklers widerspiegelt und beide Parteien hierzu beitragen. Nach wie vor schuldet zwar zunächst derjenige, der den Makler beauftragt hat, dessen Provision, jedoch hat er dann im Rahmen dieses Gesetzentwurfes die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent davon auf seinen Vertragspartner umzulegen, was den Nutzen, den beide Parteien durch die Dienste des Maklers gewonnen haben, widerspiegelt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies gilt bis hin zu dem Fall, in dem der Makler die Interessen des Käufers wie des Verkäufers in gleichem Maße vertritt, also von beiden Parteien zur gleichen Immobilie beauftragt wurde. Hier war der Makler in gleichem Maße für beide tätig und sollte dementsprechend von beiden in gleichem Maße entlohnt werden. So haben wir das im Rahmen dieses Entwurfes auch verbindlich festgeschrieben.

Um den Fall zu vermeiden, dass der eigene Anteil der Maklerkosten durch eine Veränderung des Kaufvertrages hinterher auf den Vertragspartner umgelegt wird, machen wir es darüber hinaus verpflichtend, dass derjenige, der den Makler originär beauftragt hat, die Bezahlung seines Anteils zuvor nachweisen muss.

Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf im Januar in einer Anhörung beraten, werden ihn in zweiter und dritter Lesung hier im Frühjahr verabschieden. Ich bitte Sie um möglichst breite Zustimmung. Es ist ein gutes Gesetz, das die Große Koalition hier auf den Weg bringt. Dem können Sie, auch die Oppositionsparteien, bedenkenlos zustimmen.

Alles Gute!

(Beifall bei der CDU/CSU)