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Patrick Schnieder: Für uns ist die Erststimme des Wählers keine Verzerrung des Wahlergebnisses durch ein Zufallsmoment

Rede zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Wahlrecht ist die Grundlage unserer Demokratie. Deshalb halte ich es für besonders wichtig, dass wir hier die Argumente des anderen hören, achten und wägen. Deshalb will ich einmal zum Kern und zu dem sachlichen Aspekt der Debatte zurückkommen.

Wir haben uns als Union in dieser Woche in einem schwierigen und langen Prozess auf eine gemeinsame Haltung verständigt. Wir haben einen Vorschlag unterbreitet. Das hat lange gedauert. Mit der Vorlage des Vorschlags ist es spät geworden. Dafür kann man uns kritisieren.

(Zuruf von der LINKEN: Zu Recht!)

Es ist aber ein Unterschied, ob man bei einem solchen Vorschlag nur den eigenen Standpunkt und den eigenen Vorteil in den Mittelpunkt rückt oder ob man im Bereich des Wahlrechts auch die anderen Argumente wägt, gegeneinander abwägt und dann zu einem fundierten Vorschlag kommt.

Ich sage Ihnen: Mit unserem Vorschlag, der auf der einen Seite eine moderate Reduzierung der Zahl der Wahlkreise vorsieht und auf der anderen Seite, dass eine bestimmte Anzahl von Überhangmandaten nicht ausgeglichen wird, gehen wir auf andere zu. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Deshalb haben wir so lange gebraucht, einen Vorschlag zu entwickeln. Aber es ist ein Kompromissvorschlag.

Das, was Sie hier von der Opposition vorgelegt haben, sieht eine Vergrößerung des Bundestages, also der gesetzlich vorgegebenen Zahl, auf 630 Abgeordnete bei gleichzeitiger Reduzierung um fast 50 Wahlkreise vor. Sie drehen damit im Wesentlichen an einer Stellschraube. Sie opfern jeden sechsten Wahlkreis.

Dieser Einschnitt – das war vorher klar, das ist auch heute klar; deshalb sage ich das so deutlich – ist für uns unverhältnismäßig,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD] – Konstantin Kuhle [FDP]: Warum stimmen Sie dann nicht dagegen?)

zumal es noch eine andere Stellschraube gibt. Nicht jedes Überhangmandat muss durch ein Zusatzmandat. ausgeglichen werden. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf – ich will das noch einmal ganz sachlich darstellen –: Überhangmandate ohne Ausgleich sind „nicht akzeptabel“, und – Zitat –:

Mit der Erststimme wird ... nur über die personelle Besetzung des Bundestages bestimmt. Der Zweitstimmenproporz darf nicht durch Zufallsmomente verzerrt werden.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Ich will hier eines klarstellen: Für uns ist die Erststimme des Wählers keine Verzerrung des Wahlergebnisses durch ein Zufallsmoment, sondern es ist ein demokratisches Recht des Bürgers, das vornehmste.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch das Bundesverfassungsgericht beurteilt die Erststimme anders, als Sie das in Ihrem Gesetzentwurf machen. Es hat nämlich 2012 erklärt – jetzt sollte man gut zuhören; ich zitiere –:

Auf diese Weise

– also durch die Erststimme –

möchte der Gesetzgeber die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten, die das Volk repräsentieren, stärken und zugleich in gewissem Umfang der dominierenden Stellung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes ... ein Korrektiv im Sinne der Unabhängigkeit der Abgeordneten ... entgegensetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Also, der erste Punkt ist die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten. Wenn Sie die Wahlkreise größer machen, dann ist diese Bürgernähe nicht mehr darstellbar.

Ich will Ihnen die Beispiele jetzt gar nicht nennen. Es gab einen eindrucksvollen Artikel über Ecki Rehberg, der seinen Wahlkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat. Er ist dort mit dem Wohnmobil unterwegs. Ob wir wollen, dass die Wahlkreise noch größer werden und die Bindung zwischen Wählern und Abgeordneten nachlässt, kann man doch wirklich einmal fragen.

Der zweite Punkt, den das Bundesverfassungsgericht nennt, ist: Das ist ein Korrektiv. Das ist für Karlsruhe so bedeutsam, dass nicht jedes Wahlkreismandat ausgeglichen werden muss. Deshalb zitiere ich noch einmal:

… der Gesetzgeber [darf] das Anliegen einer proportionalen Verteilung der Gesamtzahl der Sitze grundsätzlich zurückstellen und Überhangmandate ohne Wiederherstellung des Proporzes zulassen.

Es geht weiter mit dem Bundesverfassungsgericht – letztes Zitat –:

Das Anliegen der Personenwahl und das mit der Verhältniswahl verfolgte Ziel weitgehender Proportionalität stehen ... in einem Spannungsverhältnis, das sich nur durch ... einen Ausgleich beider Prinzipien auflösen lässt.

Jetzt stelle ich einmal fest: Das ist das, was wir vorschlagen: ein Ausgleich dieser beiden Prinzipien, dieses Spannungsverhältnisses: Reduzierung der Zahl der Wahlkreise um 19 – das tut uns schon weh; ich habe die Gründe genannt –, auf der anderen Seite zu akzeptieren, dass sieben Direktmandate nicht ausgeglichen werden.

Wir halten die Regelung nicht für ideal. Aber es ist ein Kompromissvorschlag. Als solches sollte man das ansehen. Wir wollen dafür kämpfen und uns dafür einsetzen, dass wir eine Reduzierung der Abgeordnetenzahl im Deutschen Bundestag und damit eine Funktionalität, eine Arbeitsfähigkeit des Bundestages in der künftigen Wahlperiode hinbekommen. Wir sind auch bereit, das schon 2021 zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)