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Patrick Schnieder: Eine Abschaffung der Regelung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Entscheidungsfindung nicht verbessern

Rede zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Besondere Lage beenden – § 126 a GO-BT

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir debattieren hier über ein Sammelsurium an Vorschlägen zur Änderung der Geschäftsordnung.

Ich beginne mal mit dem ersten Punkt: Aufhebung des § 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das ist eine Sonderregelung, die wir uns im März unter dem Eindruck der Pandemie gegeben haben, damit wir hier in jedem Fall beraten und entscheiden können, in Ausschüssen auch durch Videokonferenzen und Fernabstimmungen. Die Sonderregelung gibt uns auch die Möglichkeit, Experten und Sachverständige digital über Videokonferenzen in den Ausschüssen anzuhören oder die Öffentlichkeit über Videostreaming an öffentlichen Anhörungen teilhaben zu lassen.

Man könnte darüber nachdenken, dass das alles auch ohne Pandemie sinnvolle Regelungen sind. Doch weil wir auch das Quorum für die Beschlussfähigkeit hier im Bundestag angepasst haben, haben wir diese Regelung mit einem Enddatum versehen, nämlich dem 30. September dieses Jahres. Von der Sonderregelung sind also noch genau drei Sitzungswochen berührt.

Der Antrag lässt übrigens völlig offen, welche Beeinträchtigungen der parlamentarischen Arbeit für eine sofortige Aufhebung sprechen. Der Grund ist einfach: Es gibt keine Beeinträchtigungen. Im Gegenteil: Es finden weiterhin Anhörungen statt, die ohne diese Regelung nicht möglich wären. Sachverständige – wir haben das selbst erlebt – halten sich weiterhin die Möglichkeit offen, von einer Anreise nach Berlin Abstand zu nehmen und im Wege der Videokonferenz zugeschaltet zu werden. Das heißt, eine Abschaffung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Entscheidungsfindung nicht verbessern, ganz im Gegenteil. Deshalb werden wir einer Aufhebung vor dem Ablaufdatum 30. September nicht zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Zum zweiten Antrag: „Digitale Abstimmungsgeräte nutzen“. Während die AfD also die Sonderregelung für modernes Arbeiten im Bundestag abschaffen will, die wir in § 126a konstituiert haben, sollen mit einem anderen heute für wichtig erachteten Antrag digitale Abstimmungsgeräte eingeführt werden. Unter anderem mit dieser Frage beschäftigen sich alle Fraktionen gerade in einer Arbeitsgruppe, die vom Präsidenten eingerichtet wurde. Der AfD war das Thema dort so wichtig, dass sie bei einem Expertengespräch mit Rechtsprofessoren in der letzten Sitzungswoche als einzige Fraktion nicht anwesend war.

(Dr. Matthias Bartke [SPD]: Hört! Hört!)

Da wundert man sich natürlich auch nicht, dass in dem Antrag überhaupt keine Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Einführung digitaler Abstimmungsgeräte auftauchen. Das ist eine ganz wesentliche und schwierige Entscheidung, bei der Rahmenbedingungen verfassungsrechtlicher Art zu berücksichtigen sind. Nun denn: Die AfD wird sich im Ausschuss die entsprechenden Kenntnisse verschaffen,

(Dr. Matthias Bartke [SPD]: Da sind wir uns noch nicht so sicher! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Im günstigsten Fall!)

und dann werden wir schauen, wie wir damit umgehen.

Der dritte Antrag hat die Überschrift „Sachverständige vor Hass schützen“. Der Antrag ist sehr kurzfristig vorgelegt worden; ich habe ihn erst gestern bekommen. Ich habe mir vorher schon Gedanken gemacht: Was könnte da drinstehen? Es gibt ein ganz einfaches Rezept: Wenn Sie mal aufhören würden, zu hetzen, Hass zu schüren,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

dann würden wir nicht nur Sachverständige vor Hass schützen, sondern hätten in der Gesellschaft insgesamt ein anderes Klima in der politischen Auseinandersetzung.

Aber was Sie inhaltlich dort präsentieren, ist geradezu widersinnig. Denn ausgerechnet bei öffentlichen – ich sage es noch mal: bei öffentlichen – Anhörungen ist es doch geradezu widersinnig, Sachverständigenbenennungen geheim zu halten. Es geht immer um Interessen, und deshalb ist es doch gerade wichtig, zu wissen, wer welchen Sachverständigen benannt hat und warum man sich auf einen Sachverständigen beruft, um diese Transparenz herzustellen.

Der Antrag ist inhaltlich also vollkommen daneben. Wie gesagt, bei der Überschrift sind Sie Teil des Problems, aber nicht der Lösung. Da können Sie was machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])