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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirkt

Bilanz nach 6 Monaten NetzDG

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz ziehen Facebook, Google und Twitter eine erste Bilanz: Die drei großen Internetkonzerne löschten seit dem 1. Januar zehntausende Beiträge. Ein wichtiger Baustein, um den verantwortungsvollen und respektvollen Umgang miteinander in sozialen Medien zu stärken, meint der digitalpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Es verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung u.a. von Falschnachrichten und Hass-Posts. Laut dem nun vorgelegten ersten halbjährlichen Bericht über den Umgang Sozialer Netzwerke mit Beschwerden meldeten Nutzer auf Googles Video-Plattform Youtube fast 215.000 umstrittene Beiträge, davon wurden rund 58.000 gelöscht. Der Kurznachrichtendienst Twitter erhielt insgesamt fast 265.000 Beschwerden, von denen knapp 29.000 aus dem Netz entfernt wurden. Deutlich geringer sind die Zahlen bei Facebook: Das Netzwerk erhielt 886 Meldungen nach dem NetzDG, die sich auf 1704 Beiträge bezogen. Davon wurden 362 Beiträge gelöscht. Laut Gesetz müssen rechtswidrige Inhalte in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder gesperrt werden.

"Ein einziger Hass- oder Hetz-Post ist bereits einer zu viel"

Wie wichtig das ist, unterstreicht Tankred Schipanski. Denn „ein einziger Hass- oder Hetz-Post im Netz ist bereits einer zu viel. Er verletzt Menschen in ihrer grundrechtlich geschützten Würde, häufig in einer weitreichenden Art und Weise, wie sie nur durch die digitale Verbreitung möglich ist.“

Kritik an dem Gesetz geht ins Leere

Anhand der jetzt veröffentlichten Zahlen werde deutlich, dass das NetzDG den Betreibern geeignete und zugleich maßvolle Mittel im Kampf gegen strafwürdige Inhalte in sozialen Netzwerken zur Verfügung stellt, das betont auch die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Die Berichte aus der Praxis zeigten, dass die Kritik an dem Gesetz ins Leere gehe. „Für ein Overblocking gibt es keine Anhaltspunkte“, sagte Winkelmeier-Becker.

Respektvollen Umgang stärken

Die jetzt veröffentlichten ersten Berichte sozialer Netzwerke machten deutlich, dass „das NetzDG wirkt und ein wichtiger Baustein ist, um den verantwortungsvollen und respektvollen Umgang miteinander in sozialen Medien zu stärken“, betonte auch Schipanski. 
Klar sei aber auch: „Maßstab in Deutschland für den Persönlichkeitsschutz sind allein Recht und Gesetz. Das gilt auch für international operierende Plattformen.“

Recht auf Meinungsfreiheit ist elementare Grundlage für den offenen Diskurs

Aber ebenso gelte, dass das Recht auf Meinungsfreiheit elementare Grundlage für den offenen Diskurs in freien Gesellschaften ist. Deshalb werden nun die Berichte sorgfältig ausgewertet, gerade auch hinsichtlich des Aspekts einer möglichen Weiterentwicklung im Sinne der freiwilligen Selbstregulierung.