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Mythen rund um den Migrationspakt entzaubern

Ralph Brinkhaus zum Auftakt der Parlamentswoche

Mit Besorgnis über die Sicherheitslage im Asowschen Meer ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihre letzte Sitzungswoche im November gestartet. Fraktionschef Ralph Brinkhaus richtete vor der Sitzung einen Aufruf zur Deeskalation an Russland und die Ukraine. Er verwies zugleich auf wichtige Themen der Sitzungswoche wie den UN-Migrationspakt. Dazu will die Koalition einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschieden.

Worum geht es in dem UN-Migrationspakt wirklich? Lesen Sie dazu den Faktencheck.

Der UN-Migrationspakt, der Mitte Dezember in Marrakesch beschlossen werden soll, sei eine Möglichkeit, Zuwanderung zu begrenzen, zu regeln und zu steuern, betonte Brinkhaus. Der Entschließungsantrag stelle zudem einige Dinge klar, die auf Kritik auch in der Unionsfraktion gestoßen waren. „Der Antrag entzaubert einige Mythen“, sagte Brinkhaus. Unter anderem heißt es darin: „Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition.“ Er begründe auch keinerlei einklagbaren Rechte und Pflichten.

Einen besorgten Blick wirft Ralph Brinkhaus dagegen auf die neuen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine an der Meerenge von Kertsch. Man beobachte die Lage mit besonderer Sorgfalt. Zunächst müsse man den Konflikt deeskalieren, dann bewerten. Russland hatte Patrouillenbooten der ukrainischen Marine mit militärischen Mitteln den Zugang zum Asowschen Meer verweigert. In einem Positionspapier der Unionsfraktion mit dem Titel „Für eine starke demokratische und rechtsstaatliche Ukraine“ heißt es dazu: „Von der internationalen Gemeinschaft muss alles getan werden, um die Spannungen im Asowschen Meer und an der Straße von Kertsch abzubauen. Dafür steht Moskau in besonderer Verantwortung.“ Die Unionsfraktion unterstütze die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine.

Auf der Agenda des Bundestags stehen in dieser Woche unter anderem eine Orientierungsdebatte zum Thema Organspende, eine Grundgesetzänderung, um die Digitalisierung von Schulen zu erleichtern, sowie das Qualifizierungschancengesetz. Zum Qualifizierungschancengesetz sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hermann Gröhe, dies sei die Antwort auf die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die CDU/CSU-Fraktion setzte darauf, die Fähigkeit der Menschen zu fördern, selbstbestimmt durch Arbeit für sich zu sorgen. 
 

Orientierungsdebatte zur Organspende

Bereits am Mittwoch debattieren die Abgeordneten zum Thema Organspende. In Deutschland warten derzeit rund 15.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Laut Eurotransplant ist die Zahl der Spender im vergangenen Jahr erneut gesunken. In der Debatte soll nun darüber diskutiert werden, ob die Regelungen für die Organspenden überarbeitet werden müssen. "Wir werden die ethisch schwierig zu beantwortende Frage debattieren, wie man zu mehr Organspenden kommt", erklärt Fraktionschef Ralph Brinkhaus in seinem Bericht.

Derzeit muss man in Deutschland in eine Organspende ausdrücklich einwilligen. In anderen Ländern wie Frankreich oder Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das bedeutet, prinzipiell kann jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. In Großbritannien und fünf weiteren europäischen Länder gibt es eine (erweiterte) Zustimmungslösung. Bei dieser Variante müssen die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hatte. Die Frage, wie die Organspende in Deutschland am besten zu regeln ist, ist unter ethischen Gesichtspunkten nicht einfach zu beantworten. "Es gibt auf der einen Seite diejenigen, die zu einer Widerspruchslösung kommen wollen", so Brinkhaus. "Auf der anderen Seite gibt es viele, die sich Sorgen machen und Ängste haben vor einer Organentnahme nach ihrem Tod ohne ausdrückliche Zustimmung." Die Orientierungsdebatte soll aus diesem Grund dazu dienen, das Für und Wider von möglichen Regelungen offen zu diskutieren.

Einigung auf Grundgesetzänderungen 

Bereits am Freitag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, die es dem Bund ermöglicht, Länder und Kommunen im Bildungsbereich finanziell zu unterstützen. Laut Artikel 104c GG sind „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände)“ durch den Bund von nun an möglich. Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen auch die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung. Brinkhaus: "In den Beratungen konnten wir durchsetzen, dass das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ in die Finanzverfassung aufgenommen wird, so der Fraktionsvorsitzende. So sei sichergestellt, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen in dem von einer Finanzhilfe erfassten Investitionsbereich selbst tragen.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,6 Prozent

Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Das Qualifizierungschancengesetz beinhaltet eine bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Der Beitragssatz sinkt zum 01.01.2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent. 

Darüber hinaus verbessert sich mit dem Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte die Möglichkeit des beruflichen Auf- und Umstiegs durch Fortbildung. Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch (neue) Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf (z.B. in der Pflege) anstreben, können eine entsprechende Weiterbildung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt gestaffelt nach Betriebsgröße Teile der Weiterbildungskosten und gibt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt; den Rest finanziert der Arbeitgeber.
Auch Saisonarbeitsbetriebe werden ab 2019 dauerhaft entlastet. Drei Monate oder 70 Arbeitstage sind von nun an versicherungsfrei. Weitere Regelungen betreffen die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie eine Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte (sog. „Künstlerregelung“)

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen von EEG-Umlage befreit

Auf der Tagesordnung auch die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weitere energierechtlicher Vorschriften. Durch das so genannte Energiesammelgesetz werden KWK-Eigenstromanlagen von der EEG-Umlage befreit. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie in Höhe von jeweils 4 Gigawatt, die verteilt über die Jahre 2019 bis 2021 zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen erfolgen. Weitere Regelungen umfassen u.a. eine Kapazitätsreserve zur Aufrechterhaltung der Stromnetzsicherheit, die Förderung von Biomasseanlagen, Regelung zur bedarfsgerechten Abschaltung der nächtlichen Beleuchtung von Windkraftanlagen.

Pariser Klimaabkommen entschlossen umsetzen

Zudem wird in dieser Woche ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU-Fraktion und SPD beraten. Anlässlich des Klimagipfels vom 3. bis 14. Dezember im polnischen Katowice (COP24) fordern Union und SPD die Ziele des Pariser Klimaabkommens entschlossen umzusetzen. Die anspruchsvollen deutschen Klimaziele werden in diesem Antrag erneut bestätigt und auf Maßnahmen zur Erfüllung hingewiesen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auch weiterhin auf internationaler und europäischer Ebene für das Erreichen von vereinbarten Klimazielen einzusetzen. Brinkhaus: "Dabei sind bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Klimaschutzplans 2050 Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit, Kosteneffizienz und Kohärenz mit bestehenden europäischen Regelungen ebenso Grundsätze, wie der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, der industriellen Wertschöpfungsketten und der Industriearbeitsplätze."