Skip to main content
Das Bild zeigt eine Statue der Justizia, einen Arm nach vorne gestreckt hält sie eine Waage bestehend aus zwei Waagschalen. im Hintergrund: blauer Himmel.
(Quelle: picture alliance/dpa)

Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern dienen

Das Kabinett hat jetzt den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Verbraucher sollen damit erstmals in Deutschland gemeinsam gegen ein Unternehmen vorgehen können, indem sie sich von einem Verband vertreten lassen. Voraussetzung ist, dass allen der gleiche Schaden entstanden ist.

„Damit werden zahlreiche teure Gerichtsprozesse in derselben Sache verhindert und die Geschädigten entlastet“, so Unionsfraktionsvize Ulrich Lange. Gerade im Fall VW sei dies für die betroffenen Diesel-Fahrer ein wichtiges Rechtsinstrument. „Darum ist es auch richtig, dass wir - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - drohenden Verjährungen zum Jahresende 2018 entgegenwirken wollen“, sagte der CSU-Politiker. In der parlamentarischen Debatte müsse nun genaues Augenmerk auf die Ausgestaltung gelegt werden. Eine Klageindustrie wie in den USA solle verhindert werden.

Verbraucher für Auseinandersetzungen mit Konzernen stärken

Das neue Instrument der Musterfeststellungsklage zielt unter anderem auf Bagatellschäden, bei denen jedem einzelnen Betroffenen ein Verlust von wenigen Euro entsteht, die einen Schadensersatzprozess unverhältnismäßig erscheinen lassen. Die MFK soll die Verbraucher aber auch für Auseinandersetzungen mit Konzernen stärken, die Prozesskosten nicht scheuen und alle juristischen Mittel bis in die letzte Instanz aktivieren können. 

Wer darf klagen?

Klageberechtigt sind jedoch nicht die Verbraucher, sondern bestimmte Verbände. Um hier Missbrauch etwa durch neu gegründete Scheinverbände auszuschließen, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Beschränkungen vor. So dürfen etwa nur Dachverbände mit mindestens zehn Mitgliedsverbänden oder mindestens 350 Mitgliedern klagen. Außerdem müssen sich die Verbände nachweislich auf Verbraucherinteressen konzentrieren und sich höchstens zu fünf Prozent aus Zuwendungen von Unternehmen finanzieren.

„Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern dienen, nicht eine Klageindustrie befördern“

„Ich begrüße es, dass der Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage nun doch noch deutliche Nachbesserungen im Hinblick auf die klagebefugten Verbände enthält“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-becker, dazu in Berlin. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die klagebefugten Verbände gingen jetzt in die richtige Richtung, da sie nicht mehr jeder Abmahnverein erfüllen könne. 

Unseriöse Verbände von der Klagebefugnis ausschließen

„Wir werden diese neuen Voraussetzungen in der parlamentarischen Beratung genau daraufhin überprüfen, ob sie ausreichen, um unseriöse Verbände auch aus dem EU-Ausland von der Klagebefugnis auszuschließen oder ob sie gegebenenfalls deutlicher formuliert werden müssen. Das ist für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen wichtig“, so Winkelmeier-Becker weiter. Zu klären ist ihrer Ansicht nach auch noch, ab wann tatsächlich von gewerbsmäßiger Tätigkeit sowie der Gewinnerzielungsabsicht eines Verbandes auszugehen ist.