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Michael Frieser

Michael Frieser: "Ungleichbehandlung von betreuungsbedürftigen Personen beseitigen"

Rede zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Wir wollen, und zwar nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, ein inklusives Wahlrecht, und mit diesem Gesetz bekommen wir auch ein inklusives Wahlrecht. Bereits im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 haben wir das Ziel eines inklusiven Wahlrechts vereinbart. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Beschluss vom 29. Januar 2019 in der Sache bestätigt und bestärkt und uns die Aufgabe gegeben, die verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung von betreuungsbedürftigen Personen zu beseitigen. Dieses Urteil war wichtig, da uns das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben für eine Neuregelung gegeben hat.

Diese Vorgaben haben wir in vorliegendem Gesetzentwurf umgesetzt. Die Wahlrechtsausschlüsse, die sich in den Nummern 2 und 3 des § 13 Bundeswahlgesetz und § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz fanden, werden beseitigt. Die Vorschriften, die unter anderem Personen mit einer rechtlichen Betreuung in allen Angelegenheiten vom Wahlrecht ausschließen, werden ersatzlos gestrichen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind demnach nur noch Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Gleichzeitig werden die Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts bestimmt. Bei dieser Wahlassistenz geht es um die praktische Umsetzung der vom Wahlberechtigten selbst getroffenen Entscheidung. Verboten wird die missbräuchliche Einflussnahme und die Ersetzung oder Veränderung der Wahlentscheidung. Es darf auch kein Interessenkonflikt der Hilfsperson bestehen. Diese Regelungen gewährleisten die notwendige Rechtssicherheit für Betreuer und Betreute und haben nichts mit Misstrauen zu tun. Betreuer brauchen einen rechtssicheren Rahmen, da ihnen sonst strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen drohen. Wer gegen die Wahlentscheidung des Betreuten wählt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Rechtssicherheit ist auch das Stichwort, weswegen eine umfassende Teilnahme an den Europawahlen nicht geplant war. Ich freue mich über jeden Menschen, der zur Wahl geht, insbesondere zur Europawahl, deren Wichtigkeit sich leider bisher nicht in der Wahlbeteiligung widergespiegelt hat. Damit Betreute wählen können, müssen Assistenzsysteme eingerichtet und Manipulation vermieden werden. Das braucht Zeit. Zu bedenken ist auch der Verhaltenskodex für Wahlen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, Venedig-Kommission, nach dem das Wahlrecht ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr verändert werden darf. Auch das Ändern der Wählerverzeichnisse dauert seine Zeit.

Als Rechtsanwalt schätze ich die Leitlinien „schnell, sicher, kostengünstig“. Da es nicht nur um eine nationale Wahl, sondern um eine Europawahl geht, an der auch andere Länder beteiligt sind, kommt der Sicherheit meines Erachtens ein noch höherer Stellenwert zu.

Das Stuhlurteil des Bundesverfassungsgerichts teilt unsere Sorgen nicht, und ich werde mich aufrichtig freuen, wenn wir einfach nur übervorsichtig waren und die Europawahlen ohne Probleme vonstattengehen. Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie, und deshalb ist es wichtig und richtig, dass die 80 000 Menschen, die bisher ausgeschlossen waren, in Zukunft an allen Europa- und Bundestagswahlen teilnehmen können.