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Michael Frieser: "Staatsangehörigkeitsrecht ist keine Petitesse"

Rede zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte den Kollegen de Vries gerne weiterreden lassen. Er würde nichts anderes sagen als das, was ich noch einmal betonen kann: Staatsangehörigkeitsrecht ist keine Petitesse; es gehört zu den Grundlagen unseres Staatswesens. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass man nicht nur in der Praxis des Staatsrechtes, sondern auch in der Umsetzung absolute Vorsicht walten lässt. Ich habe selten ein so wirklich durchsichtiges Argument gehört wie: Das ist doch nur der Anfang, um Volksgruppen oder andere aus Deutschland auszubürgern, wenn es uns in den Kram passt. – Hier geht es um IS-Kämpfer, um Menschen, die foltern und morden im Namen einer anderen Miliz, eines anderen angeblichen Staates. Nur um die geht es. Deshalb schaffen wir einen neuen Entbürgerungstatbestand. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Ja, es ist wahr: Wir sind mit diesem Gesetz und diesem neuen Tatbestand zu spät dran. Es bleibt auch eine Frage des inneren Staatsrechts, warum dieses Minus, einer Miliz beizutreten, in keiner Weise damit vergleichbar ist, sich einer anderen staatlichen Armee anzuschließen. Aber gut, wir haben das jetzt geregelt. Ich darf darauf hinweisen: Die Christlich-Soziale Union hat das im Jahr 2014 zum ersten Mal zum Thema gemacht. Selbst der Antrag im Bundesrat 2017 fand diesbezüglich noch keine Mehrheit. Wir sind froh – lieber spät als nie –, dass auch der Koalitionspartner SPD den Weg in diese Reihen gefunden hat.

Selbstverständlich muss man über Justizministerin Katarina Barley sagen, dass sie beim Thema Mehrfach­ehen gerade noch die richtige Richtung eingeschlagen hat, obwohl ihr Gesetzentwurf schon auf dem Weg war. Es ist vollkommen klar: Wer dieses Land, seine Grundwerte und auch die ethische Basis derartig mit Füßen tritt, weil er denkt, es verstünde sich von selbst und sei selbstverständlich, dass man in diesem Staat auch leben kann, wenn man eine Mehrfachehe führt, der hat es grundlegend nicht verstanden, und bei dem sind wir der Auffassung, dass er sich hier auf Dauer nicht integrieren will. Das muss ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes sein. Das werden wir im parlamentarischen Verfahren ändern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei einem anderen Punkt, der mir noch wichtig ist – Kollege de Vries hat es schon angesprochen –, geht es um Personen, die hinsichtlich ihrer Identität getäuscht und sich über falsche Angaben die Staatsbürgerschaft er­schlichen haben. Hier gilt eine kurze Frist von fünf Jahren für eine Rückgängigmachung. Wer weiß, was alles an Untersuchungen, Aufdeckungen und Nachverfolgungen dahintersteht, der weiß, dass diese Frist verlängert werden muss; denn es ist vollkommen klar: Die Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen darf nicht nach fünf Jahren ergebnislos im Sande verlaufen. Nein, auch an dieser Stelle müssen wir darauf achten, dass im parlamentarischen Verfahren noch mal deutlich gemacht wird: Identitätstäuscher haben keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])

Ich glaube, aufgrund des sehr vorsichtigen Umgangs, den wir hier mit dem Staatsangehörigkeitsrecht an den Tag legen, hat der Gesetzentwurf wirklich eine breite Mehrheit dieses Hauses verdient. Wir lösen damit wahrlich nicht alle Probleme, die wir haben. Wir lösen aber zumindest die Probleme, die sich im Augenblick bei uns stellen,

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht eines! Welches Problem ist dadurch denn gelöst?)

und deshalb bitten wir um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU)