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Hans-Jürgen Thies: Wir wollen weitere Beschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten herbeiführen

Rede zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wollen wir weitere Beschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten herbeiführen. Konkret geht es in dem Entwurf um ein Verbot der Außenwerbung auch für Tabakerhitzer und für elektronische Zigaretten, natürlich jeweils mit Übergangsfristen. Darüber hinaus sollen die Kinowerbung und die kostenlose Verteilung von Tabakerzeugnissen weiter beschränkt werden. Das Gesetz sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichzusetzen.

Der Gesetzentwurf hat eine lange Vorgeschichte. Gerade meine Fraktion hat sich bekanntlich viele Jahre mit einer Ausweitung der Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse sehr schwergetan. Immerhin gab es beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine Ausweitung der Werbeverbote nicht zu stark in die Berufsfreiheit der Tabak- und Werbeindustrie eingreift. Schließlich war, ist und bleibt Tabak ein legales Produkt, und grundsätzlich muss ein legales Produkt natürlich auch legal beworben werden dürfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Tabak ist anders zu bewerten. Er unterscheidet sich grundlegend von anderen Lebens- und Genussmitteln. Kein anderes Produkt hat so verheerende gesundheitliche Auswirkungen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Lassen Sie mich aus dem Begründungsteil des Gesetzentwurfes zitieren: Tabakprodukte

… enthalten hunderte von … giftigen Substanzen, die eine hochgradig karzinogene Wirkung haben. Allein 90 Prozent aller Lungenkrebserkrankungen von Männern und 60 Prozent von Frauen sind auf das Rauchen zurückzuführen. Hinzu kommt die starke Suchtwirkung des Nikotins …

Kurzum: Rauchen ist eindeutig eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. 120 000 Menschen sterben aufgrund der Qualmerei jährlich allein in Deutschland. Diese Zahlen dürfen wir in der Diskussion nicht ignorieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein effizientes Mittel, um den Gesundheits- und Jugendschutz zu verbessern, ist die Beschränkung der Tabakwerbung. Es ist erwiesen, dass Tabakwerbung das Rauchen bei Jugendlichen fördert. Ja, Werbung wirkt. Genau aus diesem Grund wurde in der WHO-Tabakrahmenkonvention vereinbart, dass alle Vertragsstaaten ein umfassendes Verbot aller Formen von Werbung und Sponsoring erlassen. Mit der Novelle des Tabakerzeugnisgesetzes setzen wir nunmehr dieses WHO-Abkommen um, und zwar eins zu eins. Dies ist auch allerhöchste Zeit; denn mit Ausnahme Deutschlands haben inzwischen alle anderen EU-Mitgliedstaaten ein vollständiges Verbot der Tabakaußenwerbung erlassen.

Wir, die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, haben die Novellierung auch genutzt, um weitere Aspekte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu verbessern. So wird das Gesetz unter anderem dafür sorgen, dass nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter künftig regulatorisch gleichgesetzt werden. Spätestens seit Herbst 2019, als in den USA immer mehr Krankheits- und sogar Todesfälle bekannt wurden, die auf das Rauchen von E-Zigaretten zurückzuführen sind, war klar, dass wir hier gesetzgeberisch handeln müssen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen ihre Handlungsfähigkeit in einer wirklich wichtigen Frage des gesundheitlichen Verbraucherschutzes unter Beweis gestellt. Dies ist gerade in Zeiten von Corona eine gute Botschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Abschließend möchte ich mich bei unserem Koalitionspartner für die Geduld bedanken, die er aufgebracht hat, bis auch wir in der Union bei der Tabakwerbung zu besseren Erkenntnissen und Einsichten gelangt sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dass diese besseren Einsichten inzwischen eine breite Mehrheit auch in unserer Fraktion gefunden haben, dafür möchte ich mich ausdrücklich bei meiner Kollegin Gitta Connemann – da hinten ist sie – herzlich bedanken,

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

die sich unermüdlich dafür eingesetzt hat, dass wir diesen Gesetzentwurf einbringen.

Heute ist ein guter Tag für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)