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Hans-Jürgen Thies: Das Pfändungsschutzkonto ist eine sehr wichtige sozial- und rechtspolitische Errungenschaft

Rede zum Pfändungsschutzkonto

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte Folgendes vorwegschicken: Der Kollege der Linkspartei hat gesagt

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Der Linken! Seit mittlerweile 13 Jahren und einem Tag!)

– der Linken, auch gut, wie Sie es gerne hätten –, die Linke sei für alles, was den Pfändungsschutz stärkt und Pfändungsschuldner stärker schützt. Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich muss Ihnen gestehen: In meiner Funktion als Rechtsanwalt war ich oft damit beauftragt, Forderungen beizutreiben, also mit dem Forderungseinzug beauftragt. Zu Recht ist gerade die Pfändung in Konten hinein ein durchaus wirksames Instrument der Zwangsvollstreckung. Wir brauchen dieses Instrument. Also, man muss sehr genau hinschauen, wo man pfändet und wo man den Schuldnerschutz stärken muss.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Pfändungsschutzkonto ist eine sehr wichtige sozial- und rechtspolitische Errungenschaft. Die im Jahre 2016 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Evaluierung hat ergeben, dass sich das Pfändungsschutzkonto grundsätzlich bewährt hat. Es verschafft gerade sozial schwachen Menschen

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sozialbenachteiligten!)

einen Vollstreckungsschutz zur Sicherung des Existenzminimums und schützt sie vor Kahlpfändungen. Außerdem wird durch das P-Konto gewährleistet, dass der Kontoinhaber seine laufenden Unterhaltsverpflichtungen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit erfüllen kann. Nur durch das P-Konto wird vielen Menschen in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen eine menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.

Deshalb begrüßt es meine Fraktion ausdrücklich, dass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung das Pfändungsschutzkonto weiterentwickelt werden soll. Dies soll unter anderem erreicht werden – das ist hier schon vom Herrn Staatssekretär ausgeführt worden – durch eine Neustrukturierung der Kontopfändungsschutzvorschriften in der Zivilprozessordnung; sie sollen dort ein eigenes Kapitel bekommen. Es sollen neue Vorschriften zur Pfändung von Gemeinschaftskonten entstehen. Es soll eine Erweiterung der Möglichkeit des Ansparens von nicht verbrauchtem Guthaben geben, also von Mitteln, die für Anschaffungen jenseits des täglichen Lebensbedarfs eingesetzt werden können. Der Zugang zu Nachweisen, die für die Erhöhung des Grundfreibetrages erforderlich sind, soll erleichtert werden. Die Verkürzung des Anpassungszeitraums für die Pfändungsfreigrenzen ist bereits erwähnt worden. Durch den Pfändungs- und Vollstreckungsschutz sollen Sachen, die zur Religionsausübung oder zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlich sind oder dienen, vor Vollstreckung geschützt werden.

Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf der bei der Evaluierung festgestellte Nachsteuerungsbedarf umgesetzt. Der Kontopfändungsschutz wird zudem transparenter gestaltet. Deshalb sind die geplanten Gesetzesmaßnahmen eine gute Regelung, gerade für Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Dies ist zudem eine wichtige Botschaft an die Menschen in unserem Land, die wegen der Folgen der Coronakrise um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)