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Dr. Jan-Marco Luczak: Wir wollen etwas dafür tun, ass die Eigentumsbildung in unserem Land besser möglich wird

Rede zur Verteilung der Maklerkosten

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst festhalten: Heute ist nicht nur ein guter Tag für die Kultur – aufgrund der gerade beschlossenen Gutscheinlösung –, sondern heute ist auch ein guter Tag für das Eigentum. Mit der Regelung, die wir jetzt beschließen wollen – der Teilung der Maklerkosten –, wollen wir als Union und als Große Koalition etwas dafür tun, dass die Eigentumsbildung in unserem Land besser möglich wird. Ich glaube, das ist ein großer Wunsch von vielen Familien.

Über 80 Prozent der Menschen träumen davon, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Das zeigt ja etwa auch der große Erfolg des Baukindergeldes; wir können jetzt schon 180 000 Anträge im Umfang von vielen Milliarden Euro verzeichnen. Den Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs.

Was hindert die Menschen an der Verwirklichung dieses Traums? Ganz oft sind es die hohen Kaufnebenkosten. Es gibt zum Beispiel die Grunderwerbsteuer; sie ist gerade schon angesprochen worden. Wir als Union streiten in besonderer Weise darum, dass diese Grunderwerbsteuer gesenkt wird. Das ist eine Sache, die wir als Bundesgesetzgeber nicht selber machen können; da sind die Länder in der Pflicht. Ich würde mir wünschen, dass sich gerade die Länder, die in besonderer Weise darauf drängen, dass man auch bei den Mieten etwas macht, vielleicht auch mal an die eigene Nase fassen und gucken, wo die Kostentreiber sind, gegen die man etwas tun kann, zum Beispiel eben gegen die Grunderwerbsteuer.

Richtig ist aber: Zu den Kaufnebenkosten gehören zu einem wesentlichen Anteil auch die Maklerkosten. Deswegen setzen wir bei diesem Gesetzentwurf dort an. Wir teilen die Maklerkosten zukünftig; halbe-halbe soll es zukünftig sein. Ich glaube, das ist eine wirklich faire und gerechte Lösung. Das zeigt sich ja auch daran, dass diese Regelung heute schon in 11 von 16 Bundesländern Realität ist, ohne dass der Gesetzgeber dort irgendwie eingreifen musste; das hat sich als Marktstandard entwickelt.

Wir übertragen diese von den Beteiligten als fair und gerecht empfundene Lösung jetzt auf das gesamte Bundesgebiet, weil es in der Tat auch Gebiete gibt, in denen Wohnungsknappheit herrscht – in den Ballungsgebieten, in den großen Städten – und die Käufer in einer schwächeren Verhandlungsposition sind. Dort müssen sie heute die Provision noch alleine zahlen. Wir sagen jetzt: „Nein, zukünftig muss diese Provision geteilt werden“, und wir verknüpfen beides miteinander. Der Anteil, den der Verkäufer an der Provision zahlen muss, und der Anteil, den der Käufer an der Provision zahlen muss, müssen zukünftig gleichgewichtet sein.

Damit sorgen wir für einen ganz klugen marktwirtschaftlichen Mechanismus; denn es gibt ja immer Situationen, in denen es einen Marktstärkeren und einen Marktschwächeren gibt. In der Regel wird es der Marktstärkere sein, der mit dem Makler in Kontakt tritt und mit ihm über die Provision verhandelt. Aus seiner Position der Stärke heraus wird er natürlich einen Anreiz haben, die Provision herunterzuhandeln. Das kann er eben auch, weil er in der starken Position ist. Das führt automatisch dazu, dass der Marktschwächere am Ende auch davon profitiert, weil ein Verkäufer hier in Berlin zum Beispiel sagen wird: Ich zahle doch nicht die Hälfte von 7,14 Prozent, sondern nur von maximal 5 Prozent. Das heißt, am Ende hat tatsächlich auch der Käufer etwas davon. Deswegen ist das ein kluger marktwirtschaftlicher Mechanismus, für den wir dort sorgen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für uns war an dieser Stelle Folgendes auch noch ganz wichtig: Für die meisten Menschen ist der Immobilienerwerb die größte Investition ihres Lebens. Deswegen brauchen sie an dieser Stelle auch eine gute Beratung. Mit dieser Verknüpfung, dieser Teilung der Maklerprovision, wird der Makler zukünftig beiden Vertragsparteien verpflichtet sein. Er muss beide kompetent beraten.

Ich glaube, das ist etwas, was es gerade beim Bestellerprinzip, was hier ja gelobt worden ist, nicht gegeben hätte. Dort hätte man in der Regel eine einseitige Beratung nur zugunsten des Bestellers gehabt. Das heißt, der andere wäre am Ende schutzlos gewesen. Beim Bestellerprinzip – wir haben ja lange darüber diskutiert – wäre es für den Marktstärkeren darüber hinaus ein Leichtes gewesen, diesen Provisionsanteil, den er selber hätte zahlen müssen, einfach auf den Kaufpreis draufzuschlagen. Das wären für den Käufer am Ende in der Regel Steine statt Brot gewesen. Er hätte nicht nur einen höheren Kaufpreis, sondern auch eine höhere Grunderwerbsteuer und höhere Notarkosten zahlen müssen. Das wäre kein guter Mechanismus gewesen.

Deswegen ist es richtig, dass wir die Teilung der Maklerkosten beschlossen haben. Das ist ein guter Tag für das Eigentum, und deshalb bitte ich Sie alle hier herzlich um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)