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Dr. Jan-Marco Luczak: Wir folgen dem einfachen Prinzip „Follow the money“

Redebeitrag zur strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Kollege Seitz hat vorher eine Maske, die offensichtlich sehr eng gesessen haben muss, getragen. Da scheint nicht mehr so viel Sauerstoff durchgekommen zu sein.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, am Dienstag in dieser Woche gab es eine große Razzia hier in Berlin gegen die organisierte Clankriminalität. 1 600 Beamte aus mehreren Bundesländern waren hier im Einsatz gegen die stadtbekannte Remmo-Clanfamilie. Es ging darum, den Kunstdiebstahl – das haben Sie alle in den Medien verfolgt – im Dresdner Grünen Gewölbe aufzuklären. Dort sind Kunstschätze von unschätzbarem Wert – sowohl kunsthistorisch als auch materiell – gestohlen worden. Viele Hunderte Millionen Euro ist diese Beute wert gewesen. Die Mitglieder der gleichen Clanfamilie waren auch verantwortlich für den Einbruch ins Berliner Bode-Museum, wo eine 100-Kilo-Goldmünze gestohlen wurde. Von dieser Beute und der Beute aus dem Grünen Gewölbe fehlt bislang jede Spur.

Was passiert jetzt mit dieser Beute? Sie wird zu Geld gemacht, und anschließend wird es gewaschen. Das heißt, es wird in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgebracht. Das Geld wird angelegt. Es werden Geschäfte gekauft oder Immobilien erworben. Die Kriminellen lassen es sich damit gut gehen, alles mit Geld aus kriminellen Machenschaften. Hier, meine Damen und Herren, fordert die organisierte Kriminalität unseren Rechtsstaat heraus. Für uns als Union ist deswegen ganz zentral, dass wir hart, konsequent und auch wirksam darauf antworten können. Unser Rechtsstaat muss an dieser Stelle wehrhaft sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir müssen ganz deutlich sagen: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Genau diese Botschaft wird jetzt Gesetz. Wir folgen dem einfachen Prinzip „Follow the money“. Es ist das Geld, das den Anreiz für Straftaten gibt. Deswegen müssen wir bei der Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Clankriminalität, genau da ansetzen. Kriminelle müssen wir dort treffen, wo es ihnen wehtut, und das ist das Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Genau deswegen nehmen wir uns jetzt die Vorschriften zur Straftat der Geldwäsche vor. Wir gestalten sie um zu einem scharfen Schwert, sodass die Strafverfolgung wirklich erleichtert wird. Wie machen wir das? Künftig – darauf hat die Ministerin schon hingewiesen – entfällt der Vortatenkatalog. Nach dem All-Crimes-Ansatz ist es zukünftig wesentlich einfacher, den Nachweis für die Geldwäsche zu führen. Es kommt nicht darauf an, welche Vortat es war. Ganz egal, aus welcher Vortat Kapital geschlagen wurde, kann man sich danach künftig strafbar machen.

Und – das ist mir ganz wichtig – damit das Gesetz tatsächlich ein scharfes Schwert ist, damit wir die organisierte Kriminalität bekämpfen können, haben wir als Union verhindert, dass die leichtfertige Geldwäsche, so wie es im Referentenentwurf zunächst vorgesehen war, gestrichen wird. Ich habe gerade mit einem Vorsitzenden einer Strafkammer gesprochen, der mir noch mal gesagt hat: Die Leichtfertigkeit ist das zentrale Instrument in der Praxis. Die allermeisten Verurteilungen bei der Geldwäsche erfolgen nach dem Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche. – Es hätte zu massiven Strafbarkeitslücken geführt, wenn wir nur noch auf vorsätzliche Straftaten bei der Geldwäsche hätten rekurrieren können. Wir sagen – das muss auch zukünftig so bleiben –: Wer leichtfertig seine Augen davor verschließt, dass Vermögen aus kriminellen Machenschaften stammt, der muss zukünftig auch mit Strafe rechnen, meine Damen und Herren.

Dringend nachgebessert werden muss das Gesetz aber bei der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft. Momentan ist es so – so steht es im Gesetzentwurf –, dass es nur noch möglich ist, selbstständig einzuziehen, wenn die Vortat bandenmäßig begangen worden ist oder wenn sie gewerbsmäßig erfolgt ist. Aber das ist gerade das Problem bei der selbstständigen Einziehung. Wir wissen in aller Regel nicht, um welche Vortat es sich gehandelt hat. Wenn wir nicht wissen, um welche Vortat es sich gehandelt hat, dann können wir auch nicht sagen, ob sie bandenmäßig oder gewerbsmäßig begangen worden ist. Wir würden am Ende, wenn das so bliebe, das ganze Instrument seiner Wirksamkeit berauben. Deswegen werden wir im parlamentarischen Verfahren darauf dringen, dass das geändert wird. Es darf zukünftig nicht so sein, dass das hier eingeschränkt wird. Das wäre absolut absurd und kontraproduktiv. Deswegen muss das geändert werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)