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Dr. Jan-Marco Luczak: Steuerverschwendungen kann niemand gutheißen

Gesetz zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und Verschwendung öffentlicher Mittel

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich am Anfang meiner Rede outen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen die NDR-Sendung „Extra 3“ kennt. Da gibt es immer eine Rubrik, die sich „Der Irrsinn der Woche“ nennt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Da werden Fälle von krassen Verwaltungsfehlentscheidungen und skurrilem Vorgehen von Behörden dargestellt. Das sind alles Fälle, bei denen man wirklich nur den Kopf schütteln kann.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich dachte, du meintest die Rede von dem Kollegen gerade!)

– Das würde wahrscheinlich auch dazu passen. – Das sind wirklich Fälle, in denen viel Steuergeld ausgegeben wird und die nützliche Verwendung zumindest auf den ersten Blick nicht klar erkennbar ist. Es ist natürlich völlig klar: In all diesen Fällen wurde Steuergeld verschwendet. Man muss fragen: Wurde das Geld der Menschen in unserem Land sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt? Es ist auch ganz klar, dass solche Fälle kritisiert werden müssen und Folgen haben müssen; denn niemand kann Steuerverschwendung gutheißen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Die Frage, die sich jetzt allerdings stellt, ist: Brauchen wir dafür einen neuen Straftatbestand? Besteht wirklich eine Lücke bei den Sanktionen? Die AfD tut hier so, als ob es überhaupt keine Schranken, keine Sanktionen geben würde. Dazu muss man ganz klar sagen: Das stimmt natürlich so nicht. Es gibt nicht nur das Disziplinarrecht, das greift, wenn jemand gegen das Haushaltsrecht verstößt. Das ist für die Beamten oftmals ein sehr, sehr scharfes Schwert. Es gibt Amtshaftungsansprüche, es gibt die korrektiven Institutionen wie den Bund der Steuerzahler, den Bundesrechnungshof und nicht zuletzt die Öffentlichkeit, die Medien, die an diesen Stellen auch sehr genau hinschauen.

Natürlich gibt es auch das Strafrecht; Herr Reusch, Sie haben es angesprochen. Es gibt § 266 StGB, der die Haushaltsuntreue schon heute unter Strafe stellt. Sie tun nun so, als ob der BGH mit seiner „Bugwellenentscheidung“ quasi einen rechtsfreien Raum geschaffen hätte, als hätte er einen Freibrief – Sie haben selber „Carte blanche“ gesagt – für die Verschwendung öffentlicher Gelder ausgestellt. Das ist natürlich nicht so. Die wesentlichen Fallgestaltungen sind selbstverständlich heute schon – das ist unstreitig; das bestreitet auch Herr ­Schünemann nicht – von § 266 StGB erfasst. Wenn also Mittel der öffentlichen Hand, wenn Steuergelder verschwendet werden, wenn sie zweckentfremdet werden, wenn keine adäquate Gegenleistung gegeben ist, dann ist das auch heute schon strafbar.

(Sonja Amalie Steffen [SPD]: So ist es!)

Das Einzige, was richtig ist, ist: Es braucht für diese Strafbarkeit immer einen konkreten Vermögensnachteil, und das kann im Einzelfall durchaus schwierig zu bestimmen sein. Das ist gar keine Frage. Was Sie uns hier vorschlagen, ist aber, auf dieses Erfordernis vollkommen zu verzichten. Sie sagen: Auch ein reiner Verstoß gegen das Haushaltsrecht, gegen Grundsätze der Haushaltsführung soll strafwürdig sein. – Ich finde, dahinter muss man ein Fragezeichen setzen. Ich finde, hier ist das Strafrecht nicht der richtige Weg, und zwar nicht nur, weil das Strafrecht immer die Ultima Ratio sein muss. Man muss sich immer fragen: Gibt es andere, vielleicht bessere Wege als das Strafrecht? Ich finde, wir müssen uns aber auch einmal fragen: Was bewirkt ein solcher Strafrechtsfokus? Damit werden Fehlentscheidungen kriminalisiert. Es droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Man muss sich immer vor Augen halten: Das, was Professor Schünemann vorschlägt – ihn und sein Werk in allen Ehren –, was Sie von ihm abgeschrieben haben, ist in ganz zentralen Fragen abgestellt auf Wertungsfragen: ob tatsächlich ein offensichtliches Missverhältnis besteht, ob viele andere Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Am Ende hätten wir also eine hohe Rechtsunsicherheit bei den Entscheidern und ein wirklich unkalkulierbares Strafbarkeitsrisiko für Amtsträger.

Ich befürchte, die Folge wird sein, dass die Entscheidungskultur in der öffentlichen Verwaltung dadurch massiv beeinträchtigt wird. Es wird doch kein Amtsträger, kein im öffentlichen Dienst Beschäftigter in Zukunft mehr Vorhaben unterschreiben oder Anträge bewilligen, wenn über ihm das Damoklesschwert einer drohenden Haftstrafe schwebt. Gerade Entscheidungen in großen, komplexen Bauvorhaben im Rahmen innovativer Projekte, die wir alle für ein modernes, zukunftsorientiertes Deutschland brauchen, werden dann gar nicht mehr oder nur noch dann gefällt, wenn jedes ach so kleine Restrisiko ausgeräumt ist.

(Jürgen Braun [AfD]: Wie das läuft, wissen Sie als Berliner Politiker ja ganz genau!)

Die Folge ist: Die Entscheidungen dauern länger, die Projekte verzögern sich, sie werden teurer. Das ist unter dem Strich alles kontraproduktiv, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen Braun [AfD]: Innovative Bauprojekte habt ihr hier in Berlin ja genug! Mit dem Flughafen seid ihr ja voll dabei!)

Wer also eine schnelle und effiziente Verwaltung haben will, die auch einmal etwas Neues ausprobiert, innovative Wege geht und nicht jedes produktive Risiko scheut, der darf Amtsträger nicht, wie hier vorgeschlagen, kriminalisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung. Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie von der AfD Ihrem Ruf als Populisten, wie ich finde, wieder einmal alle Ehre gemacht. Das ist viel Tamtam und wenig Substanz, trotz Herrn Schünemann. Darauf können Sie am Ende dieser Debatte ja anstoßen. Vorzugsweise schlürfen Sie ja, wie wir lesen, Champagner. Ich glaube, es waren 234 Flaschen dieses edlen Tropfens, die Sie im Europäischen Parlament auf Kosten der europäischen Steuerzahler getrunken haben.

(Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der CDU/CSU: Aha, interessant!)

Auch hier im Bundestag war es ja Ihre Fraktion, die uns in ganz vorbildlicher Weise vorgeführt hat, wie man Steuergelder sinnvoll einsetzt, nämlich indem Sie für 10 000 Euro eine Schnittchenparty gefeiert haben.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, die Abgeordneten der AfD sind wirklich Profis in Sachen Haushaltsuntreue und Profis in Sachen Steuerverschwendung. Aber Ihrem Gesetzentwurf werden wir deswegen noch lange nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Jürgen Braun [AfD]: Sie von der CDU sind mitverantwortlich für den Berliner Flughafen und wollen nur nicht bestraft werden! Sie sind doch die größten Steuergeldverschwender! Aber für Sie sind das alles ja nur Kinkerlitzchen!)