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Dr. Jan-Marco Luczak: "Kriminelle dürfen aus ihren Machenschaften am Ende kein Kapital schlagen"

Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Brandner, Sie hätten auch noch ein paar Minuten mehr haben können. Am Ende hätte das nichts geändert, Sie hätten dennoch nichts gesagt. Aber so ist es ja immer bei Ihnen; das kennen wir ja.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum gibt es Verbrechen? Warum gibt es Organisierte Kriminalität? Warum schließen sich Menschen in kriminellen Clans zusammen?

(Stephan Brandner [AfD]: Weil Sie das zulassen! Sie regieren seit 15 Jahren! Sie lassen das zu!)

Da mag es vielfältige Motivationen geben. Da geht es manchmal um Beziehungstaten, manchmal geht es um Macht, um verletzte Ehre oder um Rücksichtslosigkeiten, aber allzu oft ist die Antwort ganz banal: Geld. Es ist das Geld, das den Anreiz für die Straftaten gibt. Mit dem Geld aus kriminellen Machenschaften wollen sich Täter ein schönes Leben gönnen. Um dieses Geld zu bekommen, nehmen sie in Kauf, andere um ihre Ersparnisse und manchmal auch um Leib und Leben zu bringen. Deswegen ist es bei der Kriminalitätsbekämpfung ein ehernes Prinzip, zu sagen: Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Wenn es aber das Geld ist, um dessen willen Straftaten begangen werden, dann müssen wir genau hier ansetzen. Wir müssen Kriminelle dort treffen, wo es ihnen richtig weh tut, beim Geld. Follow the Money: Kriminelle dürfen aus ihren Machenschaften am Ende kein Kapital schlagen. Genau darum geht es beim Geldwäschetatbestand.

Durch Geldwäsche kann sich Organisierte Kriminalität Macht und Einfluss in der Gesellschaft nehmen und in der Gesellschaft festsetzen. Wir sehen das in Italien bei der Mafia, auch in Russland und an anderen Stellen. Für legale Konkurrenzunternehmen, die einen Gewinn erzielen müssen, ist es schwer, im Wettbewerb zu bestehen, und es besteht die Gefahr von Korruption. Deswegen sagen wir: Schmutziges Geld darf nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen und dort gewaschen werden. Denn nur wenn es uns gelingt, die Geldwäsche einzudämmen, dann schaffen wir es auch, die dahinterstehenden Straftaten einzudämmen und der Organisierten Kriminalität den Boden zu entziehen.

Deswegen haben wir gesagt – das war unser Ziel als Union –: Wir wollen das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche zu einem wirklich scharfen Schwert gegen Organisierte Kriminalität und gegen Verbrechen umgestalten. Das haben wir mit diesem Gesetz geschafft. Wir erleichtern die Strafverfolgung, und wir erleichtern die Abschöpfung von inkriminiertem Vermögen.

Wie machen wir das? Den Vortatenkatalog, der hier schon genannt worden ist, schaffen wir ab. Wir haben hier zukünftig den All-Crimes-Ansatz. Jede Vortat ist jetzt taugliche Vortat für eine Geldwäsche.

(Zuruf des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Ganz egal, aus welcher Vortat hier Kapital geschlagen wurde, man kann sich strafbar machen, wenn verschleiert wird, wenn das Geld gewaschen wird. Das heißt, der Tatbestand wird zukünftig wesentlich weiter sein, und damit geht einher, dass auch die Nachweisbarkeit natürlich wesentlich einfacher ist. Das ist ein wirklich großer Fortschritt hinsichtlich der Strafverfolgungeffektivität. Deswegen ist es gut, dass wir diesen All-Crimes-Ansatz hier verfolgen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Weil wir auf der einen Seite den Tatbestand erweitern, wollen wir auf der anderen Seite natürlich nicht all das, was wir bisher schon erreicht haben, wieder zunichtemachen. Deswegen haben wir das, was ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war – nämlich die leichtfertige Geldwäsche abzuschaffen – im parlamentarischen Verfahren herausgenommen. Auch die leichtfertige Geldwäsche wird zukünftig strafbar bleiben. Wer leichtfertig davor die Augen verschließt, dass Geld aus kriminellen Machenschaften kommt, wer dabei hilft, es zu waschen, der wird sich zukünftig nicht zurücklehnen können, sondern er wird auch zukünftig bestraft werden können. Das war ungemein wichtig, weil es sonst schwer gewesen wäre, den Vorsatz in diesen Konstellationen nachzuweisen. Deswegen ist es gut, dass die Leichtfertigkeit an dieser Stelle erhalten bleibt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Und schließlich der letzte Punkt: die selbstständige Einziehung von Vermögenswerten. Auch hier ist es uns ganz wichtig gewesen, dass das, was ursprünglich vorgesehen war, dass man das nur auf schwere Geldwäschedelikte erstreckt – also auf die bandenmäßige Begehung –, auf Verbrechenstatbestände oder die gewerbsmäßige Begehung, nicht so im Gesetzentwurf stehen bleibt. Das haben wir verändert. Dabei geht es um das Wesen der selbstständigen Einziehung. Man weiß ja nicht, um welche Vortat es sich handelt, und deswegen weiß man auch nicht, ob es ein Verbrechen gewesen ist, ob es eine schwere Geldwäschetat gewesen ist. Deswegen ist es richtig, dass wir hier zurückgekommen sind. Der Anfangsverdacht jeder Geldwäschetat kann jetzt dazu führen, dass selbstständig eingezogen wird.

Das erleichtert es uns, das inkriminierte Vermögen einzuziehen, das erleichtert uns die Kriminalitätsbekämpfung. Das ist gerade auch wichtig, wenn es um die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, von Clankriminalität geht. Wir haben klargestellt, dass das auch gilt, wenn es – wir haben solche Fälle hier – um Nutzungen aus Folgesurrogaten geht, etwa von Mieteinkünften.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU):

Deswegen ist es ein gutes Gesetz, und deswegen darf ich Sie um Ihre Zustimmung bitten.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)