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Dr. Jan-Marco Luczak: "Die Meinungsfreiheit ist für unsere Demokratie schlechthin konstituierend"

Rede in der Aktuellen Stunde | Big Tech und die Meinungsfreiheit im Internet

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Storch, Sie sind ja von Hause aus eigentlich Rechtsanwältin; so sollte man hier eine gewisse juristische Vorbildung erwarten. Aber das, was Sie uns hier dargeboten haben, das war ja wirklich Science-Fiction, das war Dystopie – und das bei einem wirklich ernsten und auch rechtlich außerordentlich schwierigen Thema.

Wir haben ja gesehen, was am Nachmittag des 6. Januar in den USA passiert ist – das war in der Tat etwas Ungeheuerliches –: Anhänger von US-Präsident Donald Trump sind auf das Kapitol marschiert,

(Zuruf von der AfD)

haben sich dort gewaltsam Zugang verschafft zum Sitz des Kongresses, der Herzkammer der amerikanischen Legislative,

(Jürgen Braun [AfD]: Zur Sache!)

wo zu dieser Stunde der gerade gewählte Präsident Joe Biden bestätigt werden sollte. Am Ende dieses Tages hatten fünf Menschen ihr Leben verloren, viele waren verletzt. Den größten Schaden hat vermutlich die US-amerikanische Demokratie genommen. Was hat das jetzt mit unserem Thema zu tun,

(Zuruf von der AfD: Genau!)

was hat das mit Meinungsfreiheit im Netz zu tun? Ja, das will ich Ihnen sagen: Trump hat den klaren Wahlsieg von Joe Biden nicht anerkannt.

(Zuruf von der AfD)

Trump hat auf Twitter 90 Millionen Follower, eine enorme Reichweite gehabt, und er hat in den Tagen zuvor – wie in der gesamten Präsidentschaft – falsche Fakten dargelegt: Er hat gesagt, die Wahl wurde ihm gestohlen. Er hat in seiner ganzen Präsidentschaft gelogen und damit den Boden für den Sturm auf das Kapitol bereitet. Und Twitter hat dann reagiert, es hat am Ende den Account des Präsidenten gesperrt, und auch Facebook, Instagram, andere soziale Kanäle haben in einer ähnlichen Art und Weise reagiert.

(Beatrix von Storch [AfD]: Ihre Kanzlerin hat gesagt, das sei problematisch!)

Nun kann man sagen: Richtig so, gut, dass Trump endlich abgeschaltet wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vier von fünf Deutschen denken auch so.

(Zuruf des Abg. Dr. Harald Weyel [AfD])

Ich will aus meiner persönlichen Meinung gar keinen Hehl machen: Auch ich finde, es ist gut, dass er abgeschaltet worden ist.

Aber wie sieht das denn als Gesetzgeber aus? Können wir uns das wirklich so einfach machen? Was wäre denn gewesen, wenn nicht Trump abgeschaltet worden wäre, sondern

(Albrecht Glaser [AfD]: Merkel!)

vielleicht Obama – oder auch Merkel? Und das zeigt, glaube ich, dass wir über den Tag hinaus denken müssen, wir müssen fragen: Wer entscheidet eigentlich, was in meinungsträchtigen Netzwerken gesagt werden darf,

(Beatrix von Storch [AfD]: Das NetzDG sagt es doch!)

wer entscheidet, wer sich an der weltweiten Kommunikation beteiligen darf?

(Martin Hohmann [AfD]: Das hat Frau von Storch gesagt!)

Und da, meine Damen und Herren, wird die Sache dann schon ein bisschen komplizierter. Natürlich ist Twitter ein privates Unternehmen, und als private Unternehmen dürfen natürlich Twitter, Facebook und andere erst mal selbst entscheiden, wer auf ihren Plattformen ist und auch unter welchen Bedingungen.

(Beatrix von Storch [AfD]: Das sind Monopole!)

Aber Twitter, Facebook und die anderen sozialen Netzwerke sind mittlerweile für den öffentlichen Diskurs, für das, was in der Gesellschaft diskutiert wird, für unsere Meinungen, für unsere Trends auch wesentlich. Ohne Twitter wäre Trump wahrscheinlich nie Präsident geworden. Ohne Twitter würde es keinen Trumpismus geben. Ohne Twitter hätte es vermutlich diesen Sturm auf das Kapitol auch nicht gegeben. Das zeigt deutlich, dass für die öffentliche Kommunikation, für den Prozess der Meinungsbildung Twitter, Facebook, andere soziale Netzwerke eine zentrale, vielleicht sogar übermächtige Stellung haben.

Was folgt jetzt daraus? Die Meinungsfreiheit, sie ist für unsere Demokratie schlechthin konstituierend. Deswegen haben wir als Staat eine Schutzpflicht, nämlich den offenen Diskurs, den Prozess der Meinungsbildung, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Dazu gehört dann auch, dafür zu sorgen, dass Twitter, Facebook als zentrale Kommunikationskanäle, als Torwächter der Meinungsfreiheit den Grundrechten verpflichtet sind. Das Bundesverfassungsgericht hat das in der Entscheidung „Recht auf Vergessen I“ sehr schön zum Ausdruck gebracht, als es von der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten sprach. Auch private Unternehmen, wenn ihnen eine solch übermächtige Stellung und Funktion zukommen, können und dürfen die Verwirklichung von Grundrechten nicht ignorieren. Die Regeln des Rechtsstaates, die Freiheitsgewährleistung des Grundgesetzes müssen gelten und nicht die Geschäftsbedingungen von Tech-Giganten.

Dafür brauchen wir einen klaren gesetzlichen Rahmen. Wir haben das an verschiedenen Stellen gemacht, etwa mit dem Gesetzentwurf zu Hasskriminalität.

(Beatrix von Storch [AfD]: Das ist das Gegenteil davon!)

Wir werden heute noch über die Bestandsdatenauskunft sprechen. Wir werden ermöglichen, dass das Gesetz bald in Kraft treten kann.

Man muss da klar differenzieren: Diejenigen, die Hass und Hetze betreiben, die andere beleidigen und bedrohen, fallen schon a priori nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Da haben wir kein Problem.

(Beatrix von Storch [AfD]: Darüber entscheiden Gerichte! Das ist Gewaltenteilung!)

Deswegen haben wir mit dem Gesetz gegen Hasskriminalität nicht nur die Strafen verschärft, sondern haben die Netzwerke auch in die Pflicht genommen, strafrechtlich inkriminierte Inhalte auszuleiten an das Bundeskriminalamt, sodass am Ende eine Strafverfolgung erfolgen kann. Das ist auch richtig so, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Uwe Witt [AfD])

Beim NetzDG und bei Trump ist es aber ein bisschen anders. Nicht alle Tweets von Trump waren strafbar. Erst aus dem Gesamtzusammenhang, aus der Interpretation seiner Tweets hat sich am Ende ergeben, dass er den Sturm auf das Kapitol vorangetrieben hat, dass er das angefacht hat. Das mag einem gefallen oder nicht, aber: Auch diese Äußerungen fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit, fallen unter Artikel 5 Grundgesetz.

Das adressieren wir jetzt mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Netzwerke wie Facebook müssen sich an den Wertentscheidungen von Artikel 5 messen lassen. Wir erhöhen den Rechtsschutz, und zwar nicht nur dann, wenn sich Menschen über das, was auf den Netzwerken gepostet wird, beschweren, sondern auch, wenn die Netzwerke selber löschen. Auch das muss zukünftig in einem Gegenvorstellungsverfahren, also in einem internen Überprüfungsverfahren, von den Netzwerken überprüft werden. Deswegen gehen wir gegen die Gefahr des Overblocking vor. Wir gewährleisten die Meinungsfreiheit im Netz. Ich glaube, das ist etwas, was für viele Millionen Menschen und am Ende auch für unsere Demokratie, für unseren freiheitlichen Rechtsstaat wichtig ist.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Herr Kollege!

 

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU):

Ich würde mir am Schluss wünschen, meine Damen und Herren, dass wir nicht nur in den Grenzen des Strafrechts diskutieren, nicht nur in den Grenzen von Artikel 5, sondern vor allen Dingen am gegenseitigen Respekt orientiert. Daran können vor allen Dingen Sie, meine Damen und Herren von der AfD, sich ein Beispiel nehmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)