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Dr. Helge Braun: "Der BND ist ein essenzieller Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur"

Rede zur Änderung des BND-Gesetzes

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Bundesregierung legt Ihnen heute den Entwurf einer BND‑Gesetz-Novelle vor. Sie fußt auf dem Urteil und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020. Damals hat sehr grundsätzlich das Verfassungsgericht erstmals klargestellt, dass sich der Schutz der Grundrechte gegenüber der deutschen Staatsgewalt nicht nur auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war für manche keine Überraschung!)

Es hat aber auch gleichzeitig festgestellt, dass es ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer wirksamen Auslandsaufklärung gibt, und damit die Bedeutung eines modernen und leistungsfähigen Bundesnachrichtendienstes für unsere Sicherheit betont. Der BND ist ein essenzieller Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wenn man in die Welt schaut, sieht man: Es gibt zahlreiche Konflikte. Und ein wirklicher Blick auf die Welt ist wichtig; denn wir müssen immer wieder in internationalen Konflikten unsere Position bestimmen, und wir müssen entscheiden, ob und, wenn ja, wie wir Partei ergreifen. Das ist angesichts von subjektiven Informationen und Falschinformationen eine große Herausforderung.

Wir haben es zu tun mit internationalem Terrorismus, Anschlägen, die international vorbereitet werden, um dann am Ende auf deutschem oder europäischem Boden ausgeführt zu werden. Wir leben in einer Welt von Cyberangriffen, die sich gegen Infrastrukturen richten, gegen Personen und häufig auch gerade gegen Dinge wie Krankenhäuser oder andere wichtige Institutionen. Wir haben es auch mit gesellschaftlichem Einfluss, hybriden Bedrohungen und Desinformationskampagnen zu tun. Vieles davon kommt aus dem Ausland. Last, but not least hat der BND eine wichtige Aufgabe beim Schutz unserer Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz, damit sie frühzeitig vor Gefahren gewarnt sind und mit ebensolchen nicht konfrontiert werden.

Deshalb: Wir haben den Anspruch, einen modernen Nachrichtendienst zu haben, der seine Aufgaben effektiv erfüllt, der dafür aber auch eine klare rechtliche Grundlage hat und für seine Aufgabe auch eine wirksame Kontrolle.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf haben wir ausgewogene Regelungen gefunden. Zum einen sind der Arbeit in der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung klare und enge rechtsstaatliche Grenzen gesetzt.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ja!)

Zum Zweiten schützen wir Vertraulichkeitsbeziehungen von Berufsgeheimnisträgern, wie zum Beispiel Journalistinnen und Journalisten, besser. Diese dürfen in Zukunft nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt erfasst werden. Gerade bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten haben wir ein sehr ausdifferenziertes System entwickelt, das sich an Angemessenheit der Eingriffsintensität orientiert.

Das Wichtigste aber ist: Das zentrale Gremium für die Kontrolle des BND bleibt und ist das Parlamentarische Kontrollgremium. Wir ergänzen es durch die Einführung eines Unabhängigen Kontrollrats, der im Gegenzug zur parlamentarischen Kontrolle die lückenlose und umfassende Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des BND unterstützt. Und so kommen wir dem Ziel nah, dass der BND seine Aufgabe rechtssicher erfüllen kann und damit dazu beiträgt, dass wir unsere moderne und freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigen können.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)