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Dr. Günter Krings: Erstmals wird jeder über sein Nutzerkonto im Portalverbund die eigenen Meldedaten digital abrufen können

Redebeitrag zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes. Ich weiß: Dieses Thema bringt nicht gleich jeden Zuhörer in Wallung.

(Stephan Thomae [FDP]: Doch! Schon! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Uiuiui!)

Andererseits haben wir selbst zu Meldegesetzen in den vergangenen Jahren auch schon spannende politische Debatten erlebt; manche wissen noch, wovon ich spreche. Aber: Die wahre Bedeutung des Melderechts liegt nicht in der gelegentlichen Skandalisierung einzelner Regeln, sondern in circa 5 000 kommunalen Melderegistern. Sie gehören zu den wichtigsten Datenquellen der Verwaltung. Sie werden gebraucht für die Zuweisung von Kindergarten- und Schulplätzen, die Planung von Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäusern, die Berechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, um nur einige Funktionen zu nennen.

Die immense Bedeutung ihrer Daten machte die Meldebehörden bereits früh zu wirklichen Pionieren der Digitalisierung. Schon 2002 wurden mit der Novelle des Melderechtsrahmengesetzes die Rahmenbedingungen für die Nutzung auch der modernen IT geschaffen. Heute sind die Melderegister und ihre wichtigsten Datenempfänger einem großen Teil der deutschen Registerlandschaft voraus. Sie sind interoperabel miteinander vernetzt und erfüllen dabei die hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Allerdings, meine Damen und Herren, besteht noch Verbesserungsbedarf; es gibt eh wenig, was so gut ist, dass man es nicht noch besser machen könnte. Genau diesen Verbesserungsbedarf gehen wir mit dem Entwurf an.

Erstens. Nur ein kleiner Teil der Meldedaten kann bisher von den Behörden automatisiert abgerufen werden. Andere müssen weiter schriftlich angefragt und dann übermittelt werden. Das ist – ich glaube, da sind wir uns einig – im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Thomae [FDP]: Ja, da sind wir uns einig!)

– Ja, das darf man auch beklatschen; genau.

Zweitens. Außerdem vereinheitlichen wir mit diesem Gesetzentwurf die Kriterien für den länderübergreifenden Abruf von Meldedaten durch die öffentlichen Stellen bundesweit.

Drittens. Der große Schritt in diesem Entwurf ist aber die Digitalisierung nach außen für die Bürgerinnen und Bürger; denn es geht ja darum, dass es für sie einfacher wird. Ein Beispiel: Jährlich ziehen circa 10 Prozent der Bevölkerung um. Die elektronische Anmeldung gehört damit zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Verwaltungsleistungen überhaupt. Wegen der nötigen Registerkommunikation und auch der Notwendigkeit, den Personalausweis auf die neue Adresse umzuschreiben, ist das Ganze durchaus nicht nur persönlich für jeden Einzelnen, sondern auch technisch oft ein komplexer Vorgang. Mit unserem Gesetzentwurf werden die Rechtsgrundlagen für die digitale Anmeldung entlang eines nutzerfreundlichen und komplett automatisierten Prozesses neu konzipiert.

Zunächst wird das Ganze in Hamburg pilotiert, und anschließend bundesweit ausgeweitet. Auch für die anderen immerhin rund 20 Verwaltungsleistungen des Meldewesens nach dem Onlinezugangsgesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sie im Zuge dieses Gesetzes bundesweit standardisiert den Bürgern zur Verfügung gestellt werden können. Das ist ein echter Zugewinn an Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung.

Ich will den letzten Punkt nennen. Zudem wird erstmals jeder über sein Nutzerkonto im Portalverbund die eigenen Meldedaten digital abrufen können. Ich finde, das ist letztlich schon ein ganz wichtiger Schritt hin zu dem, was wir alle wollen, dem sogenannten Once-Only-Prinzip. Auch hier leistet das Meldewesen also Pionierarbeit.

Ich gebe trotzdem zu: Das Ganze ist eher parlamentarisches Schwarzbrot.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist gesund!)

Aber, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen diesen Gesetzentwurf ohne Einschränkung und nachdrücklich zur Unterstützung empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Christoph de Vries [CDU/CSU]: Ich finde, das ist das Sahnehäubchen! – Christoph Bernstiel [CDU/CSU]: Das ist jetzt eigentlich nicht mehr zu toppen! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es ist alles gesagt, oder?)