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Dr. Günter Krings: "Die Staatsbürgerschaft ist das höchste und bedeutendste Recht"

Rede zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung bringt heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein. Das klingt für manche vielleicht nach Rechtstechnik. Dahinter verbergen sich aber ein dringendes sicherheitspolitisches Anliegen und ein weiterer Baustein im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Wir haben in den letzten Jahren das fürchterliche Wirken des sogenannten „Islamischen Staates“ in Syrien und im Irak erleben müssen, der für Mord, Folter, Vergewaltigungen, sexuelle Versklavungen, erzwungene religiöse Konvertierung, Vernichtung von Kulturgütern und vieles mehr verantwortlich ist.

Der UN-Sicherheitsrat hat den IS bereits 2014 als terroristische Organisation geächtet. Erklärtes Ziel des IS war, ein Kalifat im Nahen Osten zu errichten und dazu staatsähnliche Strukturen aufzubauen. Zahlreiche Islamisten aus Europa, darunter auch viele aus Deutschland, sind nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dort dem IS oder anderen terroristischen Gruppierungen anzuschließen. Wer sich aber bewusst ins Ausland zu einer Terrormiliz begibt und Kampfhandlungen unterstützt, sich also in den Dienst einer Terrormiliz stellt, zeigt unmissverständlich, dass er sich von Deutschland und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgewandt hat. Er hat sich damit materiell auch gegen seine deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. Das muss Konsequenzen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht sieht bisher allerdings nur vor, dass ein deutscher Mehrstaater die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er ohne Zustimmung Deutschlands in die regulären Streitkräfte oder in vergleichbare bewaffnete Verbände eines anderen Staats eintritt. Es bedarf hier wohl keiner weiteren Erklärung, dass eine Terrormiliz wie der IS, auch wenn er sich selbst Staat nennt, natürlich nicht unter diese Regelung fällt. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle einer Terrormiliz erfordert daher einen neuen Verlusttatbestand im Staatsangehörigkeitsgesetz. Wenn schon der rein formale Eintritt in fremde Streitkräfte zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt, die konkrete Teilnahme an Kampfhandlungen einer ausländischen Terrormiliz hingegen nicht, können wir das selbstverständlich so nicht länger hinnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)

Deshalb beseitigen wir mit der vorgeschlagenen Regelung eine Regelungslücke und beenden einen eklatanten Wertungswiderspruch. Danach verlieren volljährige Deutsche, die sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland konkret beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie noch über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen. Allerdings stünde die Einbeziehung von in der Vergangenheit liegenden Handlungen im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 16 des Grundgesetzes. Diese Rechtsprechung mag einem gefallen oder nicht, aber sie ist die Rechtsprechung unseres höchsten Gerichts, unseres Verfassungsgerichts. Danach müssen die Betroffenen im Zeitpunkt ihres Handelns wissen können, dass sie mit ihrem missbilligten Verhalten die Voraussetzung für den Verlust ihrer Staatsangehörigkeit schaffen. Deswegen wäre es wahrscheinlich nicht nur mir lieber gewesen, wir hätten die heute zu debattierende Verlustregelung schon früher vorlegen können.

Immerhin hat mein Ministerium erstmals bereits im September 2016 den Entwurf einer Verlustregelung in eine Ressortabstimmung eingebracht. Uns ging und geht es darum, diese Regelung möglichst rasch in das Bundesgesetzblatt zu bekommen. Wegen dieser Eilbedürftigkeit waren wir bei der Ressortabstimmung zum heutigen Gesetzentwurf denn bereit, weitere aus unserer Sicht ebenfalls wichtige Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts einstweilen zurückzustellen. Das gilt insbesondere für den rechtssicheren Ausschluss jedweder Einbürgerung von Antragstellern, die mit mehreren Ehegatten verheiratet sind.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Linda Teuteberg [FDP])

Denn auch eine Vielehe beweist den Mangel an Bereitschaft, sich in die deutschen Lebensverhältnisse und unsere Verfassungsordnung einzugliedern. Eine entsprechende Formulierungshilfe ist unsererseits bereits erstellt. Ich gehe davon aus, dass sich auch das Bundeskabinett in Kürze dahinterstellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsbürgerschaft ist das höchste und bedeutendste Recht, das der deutsche Staat verleihen kann. Unsere vornehmste Aufgabe ist daher, Widersprüche dieses Rechts mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglichst auszuschließen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. René Röspel [SPD])