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(Quelle: unsplash.com)

Den Staat neu ordnen

Fachgespräch zur Modernisierung von Staat und Verwaltung

Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist für Staat und Verwaltung eine Bewährungsprobe. Welche Lehren lassen sich aus der Krise ziehen? Wo sollten Veränderungen angestoßen werden? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutierte in einem Fachgespräch das Thema „Gutes bewahren – Neues wagen: Unser Staatswesen neu ordnen“.

Klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

„Es geht mir darum, klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der einzelnen staatlichen Ebenen zu regeln“, betonte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus. Dazu gehöre auch, den einzelnen Aufgaben die richtige Finanzausstattung zuzuordnen.

„Stein-Hardenberg 2.0“

Viele der Strukturen und Prinzipien in Staat und Verwaltung stammen noch aus der Zeit der Stein-Hardenbergschen-Reformen vor 200 Jahren. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister sprach sich in einem Impulsvortrag für ein „Stein-Hardenberg 2.0“ aus. Er plädierte unter anderem dafür, die Bundeskompetenzen für die strategischen Digitalisierungsaufgaben zu bündeln und zu stärken. Außerdem forderte Krings, das Thema Bevölkerungsschutz anzugehen. „Wir sollten Lehren aus der Pandemiebekämpfung ziehen, welche Aufgaben der Bevölkerungsschutz seitens des Bundes wahrnehmen muss.“ Krings sprach sich außerdem für mehr projektorientiere Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien aus.

Wo muss der Staat liefern?

Florian Becker vom Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität zu Kiel wies darauf hin, dass vor einer Reform des Staatswesens in einem ersten Schritt zu klären sei, was vom Staat erwartetet würde, was er liefern müsse, „und wo kann der Staat eigentlich das Private aktivieren, um dann auch privates Engagement zur Gemeinwohlverwirklichung in Anspruch zu nehmen?“

Gestaltungsspielräume und aufgabengerechte Finanzierung

Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, forderte klarere Verantwortlichkeiten der einzelnen staatlichen Ebenen. „Das bedeutet aber auch, dass wir eine Finanzzuordnung auf Bund, Länder und Kommunen haben, die Gestaltungsspielräume und eine aufgabengerechte Finanzierung gleichermaßen ermöglicht“, sagte er.

Bund und Länder miteinander – nicht gegeneinander

Die Vorzüge der föderalen Ordnung betonte Lucia Puttrich, hessische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten. Es gehe darum, wie die föderale Ordnung verbessert werden könne „und das durchaus im kooperativen Sinn“. Sie ergänzte: „Das bedeutet nicht Bund und Länder gegeneinander, sondern miteinander.“ Auch Puttrich befürwortete eine größere Klarheit von Aufgaben und Strukturen der föderalen Ebenen.

Verwaltungsreform des Bundes

Der ehemalige Bundes- und Landesminister Thomas de Maizière erklärte, dass der Bund bei der Veraltungsmodernisierung „bei sich selbst mal anfangen muss“. Der frühere Bundesinnenminister sagte: „Was wir brauchen, ist eine große Verwaltungsreform des Bundes.“ Dabei gehe es zum Beispiel um die Frage, welche Aufgaben zentral etwa bei der Beschaffung, im Bundesverwaltungsamt oder im IT-Bereich gelöst werden könnten. Auch die Aufgabenverteilung zwischen Ministerien und den nachgeordneten Behörden müsse man sich einmal kritisch anschauen. Viele Aufgaben der Ministerien ließen sich in den nachgeordneten Bereich abschichten. De Maizière forderte eine Abkehr von der Notwendigkeit von Einstimmigkeitsentscheidungen bei IT-Projekten. „Wenn Bund und Länder alles einstimmig machen, gehen die ganzen Digitalisierungsverfahren viel zu langsam“, kritisierte er.