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Christoph de Vries: "Zweifelsfreie Klärung der Identität"

Rede zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Personen, die sich im Ausland an Kampfhandlungen von Terrormilizen beteiligen, sind Terroristen. Diese Menschen, die gegen die Prinzipien der Menschlichkeit verstoßen, diese Terroristen, die morden, foltern und Terrormilizen wie dem IS oder al-Qaida zur Schreckensherrschaft verhelfen wollen, mit Oppositionellen und Regimekritikern im Nationalsozialismus in Deutschland zu vergleichen, ist ein unsäglicher Vergleich, Frau Akbulut, und dieser Diskussion völlig unwürdig.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP)

Ich halte das insbesondere am heutigen Tag für eine ziemliche Entgleisung, die Sie sich hier geleistet haben.

Wer macht, was ich eben gesagt habe, wendet sich radikal und endgültig von Deutschland und seinen Grundwerten ab. Diese Abwendung manifestiert sich rechtlich zum einen in der Hinwendung zu einem bewaffneten Verband und zum anderen aber auch in der konkreten Beteiligung an Kampfhandlungen. Die Botschaft unseres Gesetzentwurfs ist doch ganz klar: Wer Deutschland als freies und friedliches Land bewusst verlässt, um in den Heiligen Krieg zu ziehen und die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen, hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verdient und muss sie auch verlieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP)

Unser Sprecher Mathias Middelberg hat es heute richtig gesagt: Man kann nicht im Ausland an der Errichtung eines Kalifats mitwirken und gleichzeitig Staatsbürger unseres Landes sein. – Deshalb darf diese Abwendung von unserem Staat und seinen Prinzipien staatsbürgerschaftsrechtlich auch nicht folgenlos bleiben. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf Personen, die sich einer Terrormiliz anschließen und eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft künftig entziehen.

Es ist schon darüber gesprochen worden, ob der Zeitpunkt nicht zu spät ist. Es gehört zur Wahrheit: Wir handeln spät. Und mit Blick auf die IS-Kämpfer aus Syrien und Irak müssen wir leider feststellen: Wir handeln zu spät; denn durch das Rückwirkungsverbot – das ist angesprochen worden – findet das Gesetz leider keine Anwendung auf diejenigen Terroristen, die sich in der Vergangenheit an den barbarischen Kampfhandlungen des IS in Syrien und Irak beteiligt haben. Hätten wir das Gesetz nicht viel früher haben können? Ja, das hätten wir. Die amtierende Justizministerin hat diesen Gesetzentwurf seit November letzten Jahres vorliegen. Es ist lange nichts passiert. Es gab erst grünes Licht, als öffentlicher Druck entstanden war. Aber ich muss sie in Schutz nehmen: Sie ist damit nicht allein, sondern befindet sich da in guter Gesellschaft mit ihrem Amtsvorgänger Heiko Maas, der bereits 2016 einen entsprechenden Referentenentwurf im Koalitionsausschuss beerdigt hatte.

Die lange Verzögerung hat aus unserer Sicht mit verantwortungsvoller Politik nur sehr bedingt zu tun und stößt auch bei den Bürgern auf großes Unverständnis, im Übrigen auch bei uns in der Union. Deswegen sollte dieses Prozedere – das, glaube ich, kann man zu Recht sagen – in der Zukunft nicht Schule machen. Aber wir werden jetzt im parlamentarischen Verfahren nachziehen, auch was die Mehrehe anbelangt. An dieser Stelle bin ich sehr dankbar – Sie haben es eben noch einmal gesagt, Frau Högl –, dass wir das jetzt gemeinsam angehen. Dass die Vielehe nicht Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, ist mit Sicherheit kein Ruhmesblatt für das Ministerium. Für uns ist klar: Vielehen sind mit unserer Kultur, mit unseren Werten nicht vereinbar; sie sind uns fremd. Wer das nicht akzeptieren mag, hat auch kein Interesse an Integration in unserem Land.

Ein weiterer Punkt – er wurde schon angesprochen – ist die zweifelsfreie Klärung der Identität. Wenn man eingebürgert werden will, muss das zum gesetzlichen Standard werden. Auch das ist eine Forderung, die uns wichtig ist. Viele dieser Forderungen, die wir und auch der Parlamentarische Staatssekretär Herr Krings angesprochen haben, sind in der Innenministerkonferenz schon einvernehmlich beschlossen worden, auch mit Zustimmung sozialdemokratischer Innenminister. Insofern haben wir hier große Einigkeit. Es besteht überhaupt kein Grund für weitere Verzögerungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Abschluss will ich sagen: Ich bin der Überzeugung, eine deutsche Bundesregierung sollte das politisch Richtige und das politisch Notwendige und das verfassungsrechtlich Zulässige tun, auch wenn es nicht im Koalitionsvertrag steht. Und politische Vernunft sollte nicht erst einsetzen, wenn öffentlicher Druck entsteht.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])