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Carsten Müller: Wir schützen vor allen Dingen mit diesen relativ strengen Sanktionen das freie Mandat

Redebeitrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute zu beratende Änderung des Abgeordnetengesetzes wird mit absoluter Sicherheit nicht die letzte sein. Es ist in einer Vielzahl von vorhergehenden Beiträgen schon auf den wesentlichen Inhalt eingegangen worden. Lassen Sie es mich in ganz wenigen Teilen noch wiederholen. Viele Ergänzungen, die wir heute vornehmen, sind ebenfalls auch schon ausführlich dargelegt worden.

Worum geht es im Kern? Es geht im Kern darum, dass wir zwei Sachverhalte, die bereits bisher verboten waren, nun auch sanktionieren. Das halte ich für wichtig, weil wir mit solchen Sanktionen zum einen tatsächlich abschließend klarstellen, dass die sanktionierten Sachverhalte sich nicht gehören und überhaupt nicht begangen werden dürfen, und wir zum Zweiten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Tätigkeit unterstützen oder wiederherstellen, sofern es hier und da einmal verloren zu gehen drohte. Denn, meine Damen und Herren, Voraussetzung für das Vertrauen in die Tätigkeit der Abgeordneten ist Transparenz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir schützen vor allen Dingen mit diesen relativ strengen Sanktionen das freie Mandat und behindern es nicht, sondern, wie gesagt, wir befördern es geradezu.

Was machen wir heute? In aller Kürze, weil, wie gesagt, schon mehrfach dargestellt: Wir schließen die bisherige Lücke bei der Nichtanzeige von Spenden. Wie gesagt, es war schon bisher verboten. Es wird künftig aber auch noch erheblich sanktioniert. Meine Damen und Herren, das ist insofern sachgerecht, als wir ansonsten einen Wertungswiderspruch hätten. Die Nichtanzeige von erhaltenen Spenden ist ja im Wesentlichen vergleichbar mit Einnahmen aus Nebentätigkeiten. Das Gleiche gilt für die Gewährung von entsprechenden Vorteilen.

Wir kommen darüber hinaus dazu, dass wir ein Ordnungsgeld verhängen, wenn es zu einer rechtswidrigen Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommt. Die dafür herangezogenen Sachverhalte sind hier auch schon dargelegt worden. Es ist ebenfalls dargelegt worden, dass uns das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 19. September 2017 genau dieses zur Aufgabe gestellt hat. Wir kommen diesem tatsächlich genau rechtzeitig nach, nämlich vor dem heraufziehenden Bundestagswahlkampf.

Wir – das hat die Beratung heute im Wesentlichen auch ergeben – nehmen diese Änderungen sehr einvernehmlich vor. Das war im Übrigen nicht immer so, wenn es um die Sanktion von verbotenen Sachverhalten nach dem Abgeordnetengesetz ging. Bei der letzten Einführung von Sanktionen im Jahre 2011 konnten sich Linke und Grüne dieser Sanktionskatalogerweiterung nicht anschließen. Wir machen es heute gemeinsam. Das halte ich für richtig.

Die angedrohten Sanktionen erreichen – das ist einmal bereits erwähnt worden – auch spürbare Größenordnungen. Wir reden hier über einen Rahmen, der eine Abgeordnetenentschädigung eines halben Jahres erreichen kann, also sechs Monatseinkommen wegnehmen kann. Meine Damen und Herren, das lässt, glaube ich, auch den Letzten darüber nachdenken, was sich hier gehört und was sich nicht gehört.

Auf die weiteren Klarstellungen ist ebenfalls hingewiesen worden. Wir regeln in § 5, in welchem Umfang die Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag dargestellt werden darf, und geben folgende Regelung an die Hand: Missbräuchliche Hinweise liegen dann vor, wenn versucht wird, „aufgrund der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag einen Vorteil in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten zu erzeugen“. Der Kollege der FDP hat gesagt, es sei etwas wenig genau. Tatsächlich ist diese Regelung sehr gut zu verstehen, und im Zweifelsfall wird die Rechtsprechung diese ausfüllen. Ich glaube auch, wir dürfen von den Abgeordneten dieses Hauses, die im Übrigen regelmäßig Gesetze produzieren, erwarten, dass sie verstehen, was hiermit gemeint ist. Richtig schwierig ist es nicht.

Die Abschaffung des Amtlichen Handbuches und die damit verbundene Einsparung von 700 000 Euro pro Jahr ist erwähnt worden. Ich darf noch mal klarstellen, weil die eine oder andere besorgte Nachfrage mich erreicht hatte: Es ist das Amtliche Handbuch gemeint; es ist nicht der privat verlegte Kürschner gemeint. Dieses interessante Nachschlagewerk bleibt Ihnen insofern erhalten.

Es steht einer Zustimmung zu diesen Änderungen nichts mehr entgegen. Ich bitte insofern um Zustimmung.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)