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Carsten Müller: "Die Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Gut von besonders hohem Wert"

Rede in der Aktuellen Stunde | Big Tech und die Meinungsfreiheit im Internet

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle sind Zeuge geworden, dass die Fraktion, die heute die Aktuelle Stunde beantragt hat, Schwierigkeiten mit Hausordnungen hat, und zwar in der wirklichen Welt – vor wenigen Wochen in einem unglaublichen Vorfall hier im Deutschen Bundestag – wie auch in der virtuellen Welt. Meine Damen und Herren, solche Hausordnungen in der virtuellen und in der realen Welt haben in Deutschland eines gemeinsam: Sie fußen auf verfassungsmäßigen gesetzlichen Regelungen.

Die Meinungsfreiheit in unserem Land ist ein geschütztes Gut von besonders hohem Wert. Eine Tatsache steht fest: Die Freiheit im Internet ist nicht durch unsere Gesetze bedroht, sondern durch Diffamierung und Hetze, durch Hass und Hassrede, die nur zu oft unter dem Deckmantel der angeblich freien Meinungsäußerung daherkommen und die gezielt gegen Andersdenkende instrumentalisiert und eingesetzt werden.

(Beatrix von Storch [AfD]: „Meinungsfreiheit“ und „instrumentalisieren“! Himmelherrgott!)

Bereits 2017 haben wir deswegen in diesem Haus mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz darauf reagiert. Auf der Grundlage dieser Norm werden strafrechtlich relevante Inhalte in sozialen Netzwerken gelöscht, und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen von Hass und Hetze werden wirksam verteidigt.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war seinerzeit durchaus umstritten.

(Beatrix von Storch [AfD]: Das ist es immer noch!)

Es betrat auch Neuland. Mittlerweile haben wir eine andere Situation – die Einlassungen der Kollegin sprechen für sich; sie hat in der Vergangenheit einen Tunnelblick entwickelt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat sich bewährt.

(Zuruf der Abg. Joana Cotar [AfD])

Diese Bewährung unterstützen wir mit einer Novelle, die im Übrigen seit etwa zweieinhalb Jahren intensiv vorbereitet und sehr sachlich diskutiert wird.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die liegt aber schon seit einem halben Jahr oder Jahr!)

Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in den wesentlichen Punkten – das finde ich besonders gut und interessant – auch in die Überlegungen zum Digital Services Act eingeflossen, und zentrale Bausteine sind dort integriert worden. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Meine Damen und Herren, insofern haben wir hier in diesem Haus – jedenfalls diejenigen, die konstruktiv am Netzwerkdurchsetzungsgesetz gearbeitet haben – dazu beigetragen, dass wir in einer durchaus nicht unkomplizierten Gemengelage ein – so förmlich – Grundgesetz für Onlinedienste entwickelt haben. Denn tatsächlich ist es eine große Herausforderung, mit einer nationalen oder auch europaweiten Regelung international tätige Großkonzerne zu regulieren. Es hat ziemlich gut geklappt, und was noch nicht so gut geklappt hat, machen wir besser.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich bin froh, dass wir mit dem NetzDG 2.0 – so will ich es mal nennen – in der aktuellen Beratung in wenigen Wochen hier weitere neue Maßstäbe setzen werden. Ein wichtiger Punkt für die Unionsfraktion ist – da fußen wir auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2019; Recht auf Vergessen I –, dass Intermediäre die öffentliche Meinungsbildung ganz wesentlich beeinflussen. Dann kommen wir zur Drittwirkung der Grundrechte.

Meine Damen und Herren, das Hausrecht der Plattformbetreiber ist unstreitig ein hohes Gut. Aber dieses Hausrecht steht niemals über dem Gesetz. Wir ordnen das im NetzDG 2.0 ganz neu und deutlich und sehen uns damit auf dem richtigen Weg. Wir als Union haben eine Reihe von Forderungen aus den sehr sachlichen Diskussionen aufgenommen und finden es gut, dass es uns gelingen wird, beispielsweise neuartige Transparenzregelungen in der Novelle zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu etablieren. Ebenso finden wir es wichtig – auch dort haben wir uns durchsetzen können –, dass es bei Sperrungen nach Hausrecht Gegenvorstellungsverfahren gibt. Auch insofern gibt es also maximale Transparenz.

Wenn ich den Redebeitrag der Kollegin Rößner von den Grünen noch mal Revue passieren lasse, dann kann ich für mich eigentlich recht fröhlich feststellen, dass die Grünen dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz 2.0 werden zustimmen können,

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir sehen!)

weil wir praktisch alle Punkte, die Sie als Ihre Meilensteine dargestellt haben, umgesetzt haben. Wir haben da eine große Übereinstimmung erzielt. Und das lohnt sich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, am heutigen Tag ist der Mörder von Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, und anschließend wird es eine Sicherungsverwahrung geben. Der Fall Walter Lübcke, der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten, war ein tiefer Einschnitt. Dort sind Hass und Hetze im Netz zu einer abscheulichen Mordtat in der Realität geworden. Gerade an einem solchen Tag sollten wir das wichtige Thema der Meinungsfreiheit, aber auch das entschlossene Entgegentreten gegen Hass und Hetze thematisieren. Insofern war – das sei Ihnen zugestanden – diese Aktuelle Stunde von besonderer Wichtigkeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)